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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10   

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OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10 (https://dejure.org/2011,15190)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2011 - 7 U 144/10 (https://dejure.org/2011,15190)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 7 U 144/10 (https://dejure.org/2011,15190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • markt-intern.de (Pressebericht, 09.06.2011)

    Versicherer Clerical Medical zu Vertragserfüllung verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erfolg für Anleger einer Clerical Medical Lebensversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Clerical-Medical-Anleger lassen hoffen - Versicherung muss Entnahmepläne erfüllen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterer Erfolg für Anleger einer Clerical Medical Lebensversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    3.6.2.2 Da es sich bei den im Versicherungsschein genannten "regelmäßigen Auszahlungen" um keine Überschussbeteiligung nach § 153 VVG handelt (vgl. BGHZ 147, 373 ff. = VersR 2001, 839 ff., 841 m.w.N.), rechnet der Versicherungsnehmer nicht mit erheblichen Unsicherheiten, ob überhaupt und gegebenenfalls in welcher Höhe die konkret vereinbarten Auszahlungen erfolgen.

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 147, 373 ff.; BGHZ 141, 137 ff., 143 m.w.N.).

    Vor allem hätte die Beklagte beispielsweise mit Hilfe von Schaubildern das Zusammenspiel und die Grenzen der einzelnen Mechanismen ohne große Mühe einfach erläutern können, statt den Kläger als Versicherungsnehmer mit dem angerichteten Klauselwirrwarr alleine zu lassen (vgl. BGHZ 147, 373 ff.).

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Die sich aus § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. ergebenden Einschränkungen dieser Genehmigungsfiktion gelten nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bei Abweichungen des Versicherungsscheins vom -antrag bzw. zuvor einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen zugunsten eines Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 477 ff.; BGH VersR 1990, 887 ff.; BGH VersR 1995, 648 ff.).

    3.2.4 Die von der Beklagten zuletzt zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsrecht im Falle eines versehentlichen Verschreibens bei einer Lebensversicherungslaufzeit (BGH VersR 1995, 648 ff.) ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Solche einseitigen Bestimmungsvorbehalte sind nach § 315 BGB mit dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sowie Anlass, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben sind (vgl. BGH NJW 2000, 651 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 147, 373 ff.; BGHZ 141, 137 ff., 143 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 144/10
    Die sich aus § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. ergebenden Einschränkungen dieser Genehmigungsfiktion gelten nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bei Abweichungen des Versicherungsscheins vom -antrag bzw. zuvor einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen zugunsten eines Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 477 ff.; BGH VersR 1990, 887 ff.; BGH VersR 1995, 648 ff.).
  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Der Senat teilt auch nicht die in diesem Zusammenhang vom Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 12. Mai 2011 (VuR 2011, 316) vertretene Auffassung, die Einschränkung des Leistungsversprechens durch die Versicherungsbedingungen sei überraschend.

    Insoweit hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 12. Mai 2011 (VuR 2011, 316) abweichend vom hiesigen Senat zu einem ebenfalls mit der Beklagten zu 1) geschlossenen Lebensversicherungsvertrag entschieden, dass die in dem Versicherungsschein angeführten periodischen Zahlungen unabhängig von einer Wert- oder Renditeentwicklung in der dort angegebenen Weise (Höhe und Dauer) zu leisten sind.

  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

    Der Senat teilt auch nicht die in diesem Zusammenhang vom Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 12. Mai 2011 (VuR 2011, 316) vertretene Auffassung, die Einschränkung des Leistungsversprechens durch die Versicherungsbedingungen sei überraschend.

    Insoweit hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 12. Mai 2011 (VuR 2011, 316) abweichend vom hiesigen Senat zu einem ebenfalls mit der Beklagten zu 1) geschlossenen Lebensversicherungsvertrag entschieden, dass die in dem Versicherungsschein angeführten periodischen Zahlungen unabhängig von einer Wert- oder Renditeentwicklung in der dort angegebenen Weise (Höhe und Dauer) zu leisten sind.

  • OLG Stuttgart, 08.04.2013 - 7 U 52/12

    €žWealthmaster"-Lebensversicherung: Darlegungs- und Beweislast für ein

    Aber das prozessuale Vorgehen kann ebenso gut auf der Schwierigkeit beruhen, das komplexe Anlagekonzept und die weitgehend intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffend zu bewerten (vgl. Senat, Urteil vom 12. Mai 2011 - 7 U 144/10, juris Rn. 137).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.2011 - I-7 U 144/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28454
OLG Düsseldorf, 04.11.2011 - I-7 U 144/10 (https://dejure.org/2011,28454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2011 - I-7 U 144/10 (https://dejure.org/2011,28454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2011 - I-7 U 144/10 (https://dejure.org/2011,28454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Ermittlung des Werts einer behaupteten beeinträchtigenden Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 2287; BGB § 2314
    Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Ermittlung des Werts einer behaupteten beeinträchtigenden Schenkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Neue Urteile lassen Clerical-Medical-Anleger hoffen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser macht einem Erben ein Geschenk - Hat der andere Erbe einen Anspruch auf Wertermittlung gegen den Beschenkten?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2011 - 7 U 144/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1990, 180) kann der pflichtteilsberechtigte Erbe, der den vom Erblasser Beschenkten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nimmt, gegen diesen einen Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 242 BGB haben.

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof (NJW 1990, 180) ausdrücklich betont, dass ein Auskunftsanspruch nicht automatisch einen Wertermittlungsanspruch auslöse.

  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2011 - 7 U 144/10
    Dies kann jedoch im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, weil für den Wertermittlungsanspruch ebenso wie für den aus § 242 BGB hergeleiteten Auskunftsanspruch gilt, dass Voraussetzung ein Informationsgefälle zwischen den Parteien ist, dass also der Vertragserbe über die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs nicht unterrichtet ist, wohingegen der Begünstigte die erforderlichen Informationen hat und sie unschwer mitteilen kann (BGHZ 97, 188).
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