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   OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11   

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https://dejure.org/2012,44158
OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2012,44158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2012 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2012,44158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2012,44158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung; Annahme eines Entscheidungskonflikts bei unmöglicher persönliche Anhörung; fehlerhafte Dokumentation als Indiz für unterbliebene Behandlungsmaßnahmen; unterlassene ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei fehlender Dokumentation der Behandlung

  • rabüro.de

    Zum Umfang der Aufklärung des Patienten vor einer Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vornahme einer Angiographie bei Thrombosepatienten ohne Gewährleistung einer Vollheparinisierung ist grob behandlungsfehlerhaft

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (51)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    bbb) Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hat nach ständiger Rechtsprechung die Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (BGH, VersR 2005, 228, 229; 2004, 909; NJW 1983, 333, 334), wenn der grobe Behandlungsfehler generell geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen.

    Sie ist nach einem groben Behandlungsfehler ausgeschlossen, wenn - was zur Beweislast der Behandlungsseite steht - jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang mit dem groben Fehler äußerst unwahrscheinlich (BGH, VersR 2012, 1176, 1177; NJW 2004, 2011, 2012; VersR 2004, 645, 647; NJW 1998, 1782, 1784) / grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 1998, 1780, 1782) / gänzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 2004, 2011, 2013; VersR 1995, 707, 708) / in hohem Maße unwahrscheinlich (BGH, NJW 1995, 778, 779) ist.

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    bbb) Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hat nach ständiger Rechtsprechung die Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (BGH, VersR 2005, 228, 229; 2004, 909; NJW 1983, 333, 334), wenn der grobe Behandlungsfehler generell geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen.

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass hier voraussichtlich auch die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten vorliegen, weil dafür spricht, dass der sekundäre Gesundheitsschaden typischer Weise mit dem Primärschaden verbunden ist und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen sollte (vgl. BGH, VersR 2005, 228, 229; 1994, a.a.O.; 1989, 145; Senat, VersR 2008, 545, Tz. 16; NJOZ 2006, 3042, 3043).

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    aaa) Als grober Behandlungsfehler ist ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428).

    Sie ist nach einem groben Behandlungsfehler ausgeschlossen, wenn - was zur Beweislast der Behandlungsseite steht - jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang mit dem groben Fehler äußerst unwahrscheinlich (BGH, VersR 2012, 1176, 1177; NJW 2004, 2011, 2012; VersR 2004, 645, 647; NJW 1998, 1782, 1784) / grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 1998, 1780, 1782) / gänzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 2004, 2011, 2013; VersR 1995, 707, 708) / in hohem Maße unwahrscheinlich (BGH, NJW 1995, 778, 779) ist.

  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    aaa) Als grober Behandlungsfehler ist ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428).

    Es kommt also darauf an, ob das ärztliche Verhalten eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstößt (vgl. BGH, NJW 1992, 754 f.).

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    aaa) Als grober Behandlungsfehler ist ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428).

    Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn auf eindeutige Befunde nicht nach gefestigten Regeln der ärztlichen Kunst reagiert wird oder sonst eindeutig gebotene Maßnahmen zur Bekämpfung möglicher, bekannter Risiken unterlassen werden und besondere Umstände fehlen, die den Vorwurf des Behandlungsfehlers mildern können (vgl. BGH, NJW 1983, 2080 f.).

  • FG Köln, 11.02.1982 - II 79/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    Dann kommt es nach den Ausführungen des Sachverständigen auf die Art des Schädigungsmechanismus an (Sitzungsniederschrift des Landgerichts vom 01.07.2011, S. 4/5, I 221/222; Ergänzungsgutachten vom 25.10.2010, S. 4, I 171, Anhörung vor dem Senat, Sitzungsniederschrift vom 07.11.2012, S. 6/7, II 80/81).

    Dies hat er bei seiner Anhörung vor dem Senat überzeugend bestätigt (Sitzungsniederschrift vom 07.11.2012, S. 6/7, II 80/81).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

    ddd) Zwar gilt die Beweiserleichterung zunächst nur für den Primärschaden, das heißt für den Schaden in seiner konkreten Ausbildung, als sogenanntem ersten Verletzungserfolg (vgl. BGH, VersR 2005, 836, 837; 1994, 52, 54).

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    Bei einer möglichen besonders schweren Belastung für seine Lebensführung ist deshalb die Information über ein Risiko für die Einwilligung des Patienten auch dann von Bedeutung, wenn sich das Risiko sehr selten verwirklicht (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 11 m.w.N.).

    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    Auch sollte dann, wenn einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (BGH, NJW 1985, 1399 ff., juris Tz. 13).

    Ihr Fehlen darf aber nicht dazu führen, dass der Arzt regelmäßig beweisfällig für die behauptete Aufklärung bleibt (BGH, NJW 1985, 1399 ff., juris Tz. 13).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
    Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen (BGH, NJW-RR 2010, 495, Tz. 5; NJW 2001, 2177 f., juris Tz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 19.06.2012 - VI ZR 77/11

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

  • OLG München, 24.11.2006 - 10 U 2555/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls;

  • OLG Celle, 16.07.2008 - 14 U 64/08

    Reichweite eines Schreibens eines Haftpflichtversicherers hinsichtlich der

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05

    Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 7 U 36/05

    Arzthaftung: Reichweite der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 116/04

    Beginn der Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen bei Ablehnung durch die

  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 9 U 90/94
  • OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09

    Kletterunfall an einem Kletterfelsen: Haftung eines Kletterers bei einem Sturz

  • OVG Hamburg, 22.11.1979 - Bf II 78/79
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

  • OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06

    Arzthaftungsrecht: Aufklärungspflicht bei Weiterbehandlung nach Krebsdiagnose;

  • OLG Hamm, 21.01.2004 - 3 U 186/03

    Anspruch auf Schmerzensgeld sowie Rückzahlung von Behandlungskosten aufgrund der

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12

    Dissektion der Arteria femoralis - Arzthaftung: Voraussetzung für eine

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. - zur Angiographie - etwa NJW 2009, 1209, 1210 m.w.N.; ebenso Senat, Urt. v. 12. Dezember 2012, 7 U 176/11, BeckRS 2013, 02329) muss der Patient "im Großen und Ganzen" wissen, worin er einwilligt.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 25 U 159/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einer auf die Fahrbahn

    Nach der Lebenserfahrung besteht gerade bei Knochenverletzungen besteht die Möglichkeit des Auftretens weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden in aller Regel (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 7 U 176/11 -, juris), so dass allein deshalb bereits der immaterielle Vorbehalt gerechtfertigt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,58513
OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2013,58513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2013 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2013,58513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2013 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2013,58513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unfallversicherung: fristgerechte Geltendmachung der Invalidität

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung: fristgerechte Geltendmachung der Invalidität

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 99 Nr. 2; AUB 99 Nr. 7; AUB 99 Nr. 8; AUB 99 Nr. 9; VVG § 186
    Das Einreichen einer Unfallanzeige reicht zur Geltendmachung der Invalidität nicht aus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
    Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, deren Versäumen unbeachtlich bleibt, wenn der Versicherungsnehmer ausreichend entschuldigt ist (BGH, Urteil vom 13.03.2002, Az. IV ZR 40/01; zitiert nach Juris).

    Bei entschuldbarer Fristversäumung beginnt nämlich keine neue Frist, vielmehr muss der Versicherungsnehmer die Geltendmachung der Invalidität nach Wegfall des Entschuldigungsgrundes unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nachholen (BGH, Urteil vom 13.03.2002, Az. IV ZR 40/01; zitiert nach Juris).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
    Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.06.2012 (Az. IV ZR 39/11; zitiert nach Juris) wurde nunmehr geklärt, dass die Fristenregelung nicht mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und sie wesentliche, sich aus der Natur des Unfallversicherungsvertrages ergebende Rechte oder Pflichten nicht so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.10.2011 - 7 U 176/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,58935
OLG Jena, 05.10.2011 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2011,58935)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.10.2011 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2011,58935)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2011,58935)
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