Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99 |
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Brauner Multifunktionär
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99
- BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1292
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
Die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung" stellt eine Meinungsäußerung dar (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 7 U 69/99, Rn. 4 ff.). - OLG Frankfurt, 16.09.2015 - 16 W 47/15
Maßstäbe der Störerhaftung von Host-Providern können nicht auf Registrare …
Dies lässt sich jedoch nur unter Würdigung des gesamten Kontextes beurteilen, in dem die Äußerungen aufgestellt sind [vgl. BVerwG Urt. vom 29.6.2006 - 2 WD 26/05 - Rn. 61 ff; BVerfG Beschl. v. 17.12.2002 - I BvR 755/99 -Rn. 19 ff; OLG Düsseldorf Urt. v. 8.11.2006 - 15 U 100/06 - Rn. 18 ff; OLK Köln Urt. v. 17.5.2005 - 15 U 211/04 - Rn- 19 ff; OLG Hamburg Beschl. v. 3.3.2000 - 7 U 69/99]. - BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
Verfassungsrechtlich tragfähige Ablehnung der Bewertung einer Äußerung als …
gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 2000 - 7 U 69/99 -.
- LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Dabei ist das Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich die Meinung stützen kann, ein maßgebliches Kriterium dafür, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 00, 1292). - LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
Dabei ist das Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich die Meinung stützen kann, ein maßgebliches Kriterium dafür, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 00, 1292). - LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen, …
(Soehring , Rdnr. 20.9, vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1292, 1293 - zur Zulässigkeit der Äußerung " Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung"). - OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12
Abrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
Der Kläger verweist insoweit auf die von dem Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 3. März 2000 (= NJW-RR 2000, 1292), wonach das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich eine Meinung stützen könne, ein maßgebliches Kriterium für die Frage darstelle, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten sei. - LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
Allgemeines Persönlichkeitsrecht einer Journalistin und Schriftstellerin: …
Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (BVerfG…, Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH…, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8;… Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9). - LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 553/17
Recht der Medienberichterstattung: Anspruch auf Unterlassung einer …
Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (…BVerfG, a.a.O., Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH…, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8;… Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9). - LG Hamburg, 19.01.2007 - 324 O 283/06
Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie des Unternehmenspersönlichkeitsrechts, …
Entscheidendes Kriterium ist insoweit, ob die streitige Äußerung Sachnähe zu einem ihr zu Grunde liegenden Tatbestand hat; fehlt es an hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkten, auf die die geäußerte Meinung gestützt werden kann, ist die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik regelmäßig überschritten (Hans. OLG, Urt. v. 3.3.2000, NJW-RR 2000, 1292 f., 1293), weil auf tatsächlich nicht gegebene Umstände gestützte Meinungen zur sachgerechten Bildung einer öffentlichen Meinung nichts beitragen können und daher - wie die unrichtige Information selbst - kein schützenswertes Gut sind (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.11.1992, NJW 1993, S. 1845 f., 1845). - LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 554/17
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Ansprüche im Zusammenhang mit einer …
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2011 - 3 O 325/11
Meinungsfreiheit: Meinungsäußerung hinsichtlich eines Artikels eines Journalisten …
- LG Hamburg, 02.01.2009 - 324 O 424/08
- LG Hamburg, 28.12.2007 - 324 O 754/07
Berichterstattung: Unterlassung der Äußerung des Verdachts der Zusammenarbeit …
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen, …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2013 - 13 O 9589/12
Streit um den Film "Wir weigern uns Feinde zu sein"
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 585/07
"Kapitalist" und "Erpresser" sind zulässige Meinungsäußerungen
- LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 651/07
Unterlassungsansprüche bei persönlichkeitsrechtsverletzender …