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   OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13   

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OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13 (https://dejure.org/2019,24206)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2019 - 7 U 94/13 (https://dejure.org/2019,24206)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2019 - 7 U 94/13 (https://dejure.org/2019,24206)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2019, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.07.2007 - 9 U 12/07

    Redaktionsschwanz im Regelfall zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13
    Eine redaktionelle Anmerkung zu einer Gegendarstellung sei zulässig, wenn sie die Gegendarstellung nicht entwertet, sich nicht als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt und keine Meinungsäußerungen enthält (vgl. KG, Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07, Rn. 12, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 6.8.2001, 4 W 1054/01, Rn. 3, juris; OLG München, Beschluss vom 20.1.1999, 21 W 3389/98, Rn. 7, 8, juris).

    Das Landgericht ist der Auffassung, es sei auch zu berücksichtigen, dass die Zulässigkeit von redaktionellen Anmerkungen ihren Grund darin habe, dass sie einen Ausgleich dafür darstellten, dass die Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden muss (vgl. KG Berlin, Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07, Rn. 25, juris).

    Die Entscheidungen des KG Berlin (Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07) und des OLG Dresden (Beschluss vom 6.8.2001, 4 W 1054/01, juris) sind in Gegendarstellungsverfahren ergangen und betrafen die Zulässigkeit redaktioneller Anmerkungen nach dem Gegendarstellungsrecht.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13
    Der Redaktionsschwanz enthalte keine offen mehrdeutige Äußerung, die nach den Grundsätzen der Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98, juris) untersagt werden könnte.

    Bei der Prüfung, ob eine Äußerung mehrdeutig ist, sind nur fern liegende Deutungsvarianten auszuscheiden (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98, Rn. 31 juris).

    Bei der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog i.V.m. Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG kommt es hingegen bei der Äußerung von ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen darauf an, ob dem Äußernden der Wahrheitsbeweis gelingt (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98, Rn. 34 und Rn. 42, juris).

  • OLG Dresden, 06.08.2001 - 4 W 1054/01

    Zulässigkeit eines sog. Redaktionsschwanzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13
    Eine redaktionelle Anmerkung zu einer Gegendarstellung sei zulässig, wenn sie die Gegendarstellung nicht entwertet, sich nicht als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt und keine Meinungsäußerungen enthält (vgl. KG, Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07, Rn. 12, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 6.8.2001, 4 W 1054/01, Rn. 3, juris; OLG München, Beschluss vom 20.1.1999, 21 W 3389/98, Rn. 7, 8, juris).

    Die Entscheidungen des KG Berlin (Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07) und des OLG Dresden (Beschluss vom 6.8.2001, 4 W 1054/01, juris) sind in Gegendarstellungsverfahren ergangen und betrafen die Zulässigkeit redaktioneller Anmerkungen nach dem Gegendarstellungsrecht.

  • LG Hamburg, 08.11.2013 - 324 O 257/13

    Zulässigkeit eines bestimmten Redaktionsschwanzes unter einer Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8.11.2013, Az. 324 O 257/13, wie folgt abgeändert:.
  • OLG München, 20.01.1999 - 21 W 3389/98

    Zulässigkeit redaktioneller Anmerkungen zu einer Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13
    Eine redaktionelle Anmerkung zu einer Gegendarstellung sei zulässig, wenn sie die Gegendarstellung nicht entwertet, sich nicht als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt und keine Meinungsäußerungen enthält (vgl. KG, Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07, Rn. 12, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 6.8.2001, 4 W 1054/01, Rn. 3, juris; OLG München, Beschluss vom 20.1.1999, 21 W 3389/98, Rn. 7, 8, juris).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt (veröffentlicht in AfP 2019, 360-362), die Klägerin könne von der Beklagten die Unterlassung des im Tenor der Entscheidung verbotenen Eindrucks wegen Verletzung ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts verlangen.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2020 - 14 U 148/20

    Voraussetzungen für Zusatz zur Gegendarstellung

    Zweifelhaft ist insofern, ob eine Anmerkung, wonach die Redaktion auch zum Abdruck unwahrer Gegendarstellungen verpflichtet sei, zulässig ist (so OLG Dresden NJW-RR 2013, 1382; ablehnend Seitz aaO Rn 38; vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 26.03.2019 - 7 U 94/13).
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KG, 17.09.2013 - 7 U 94/13 (https://dejure.org/2013,49604)
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KG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 7 U 94/13 (https://dejure.org/2013,49604)
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