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   VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08   

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VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08 (https://dejure.org/2013,31306)
VG Schwerin, Entscheidung vom 14.03.2013 - 7 A 1430/08 (https://dejure.org/2013,31306)
VG Schwerin, Entscheidung vom 14. März 2013 - 7 A 1430/08 (https://dejure.org/2013,31306)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Die Verfassungsbeschwerde der Klägerin gegen § 4 Abs. 1, 2 und 4, § 5 Abs. 1 bis 4, § 9 Abs. 4 und § 25 Abs. 6 GlüStV a. F. sowie gegen niedersächsische und Berliner Durchführungsgesetze hatte zuvor das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - mit Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2008, S. 1338 ff.) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Denn diese Regelung des GlüStV fördert in besonderer Weise die wünschenswerte Kanalisierung und Überschaubarkeit des Glücksspielgeschehens und bildet zudem die territoriale Beschränkung der der hoheitlichen Regelung durch Behörden der einzelnen Bundesländer zugänglichen Sachverhalte ab (vgl. etwa den klägerseits in der Sache zu Unrecht kritisierten Beschluss des BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2008, S. 1338 [1342 f.]).

    Dies trifft jedoch nicht zu, wie zur Problematik der Klägerin bereits der Beschluss des BVerfG vom 14. Oktober 2008, a. a. O. S. 1340, ausführte (insoweit bestätigt durch den zwischenzeitlich in der Europäischen Grundrechte-Zeitschrift 2013, S. 274 ff., veröffentlichten Beschluss der Fünften Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. November 2012 - 21252/09 -, Rdnr. 33, 35).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Soweit sich zudem die Klägerin auch in diesem Zusammenhang auf Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume bei beschränkenden Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit des europäischen Binnenmarkts bezieht, ist deren Berufungsfähigkeit für die Klägerin durchaus fraglich, weil die nach klägerischen Angaben eher geringfügige, die deutschen Außengrenzen überschreitende Vermittlungstätigkeit der Klägerin das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht berührte und nicht in erkennbarer Weise berühren soll (s. zu der Frage der Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auch den Beschluss des BGH vom 14. August 2008 - KVR 54/07 -, juris Rdnr. 138 ff.).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Die inhaltlichen Beschränkungen des § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV für zulässige Werbung, gegen die sich der Feststellungsantrag zu 1. Buchst e. - wohl bezugnehmend auf den GlüStV a. F. - richtet, sind im Sinne der mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele legitim und hinreichend bestimmt kodifiziert gewesen im Sinne einer nur auf die Lenkung des bereits vorhandenen Spielwillens gerichteten Information, die nicht noch nicht zur Spielteilnahme Entschlossene hierzu anreizen darf (s. hierzu das Urteil des BVerwG vom 24. November 2010 - 8 C 14.09 -, BVerwGE 138, S. 201 [212 ff.]), wenn auch die wertende Bestimmung der Grenzen von der Betrachtung der "Werbebotschaft" durch den durchschnittlichen Empfänger im Einzelfall abhing.
  • EGMR, 27.11.2012 - 21252/09

    Deutscher Glücksspielstaatsvertrag verstößt nicht gegen Europäische

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Dies trifft jedoch nicht zu, wie zur Problematik der Klägerin bereits der Beschluss des BVerfG vom 14. Oktober 2008, a. a. O. S. 1340, ausführte (insoweit bestätigt durch den zwischenzeitlich in der Europäischen Grundrechte-Zeitschrift 2013, S. 274 ff., veröffentlichten Beschluss der Fünften Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. November 2012 - 21252/09 -, Rdnr. 33, 35).
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Die Kammer hält an ihrer in Übereinstimmung mit obersten Bundesgerichten gewonnenen und im Urteil vom 10. Mai 2012 - 7 A 519/07 - (juris Rdnr. 28 ff.) niedergelegten Auffassung fest, dass die in § 4 Abs. 4 GlüStV getroffene Regelung weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen einen Anwendungsvorrang beanspruchendes europäisches Recht verstößt, und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des genannten Urteils und die dort zitierte Rechtsprechung insbesondere von BGH und BVerwG Bezug.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Abs. 2, berufen; der Bund überließ das Wirtschaftsverwaltungsrecht im Bereich des Glücksspielwesens nämlich weitestgehend einer landesrechtlichen Regelung und legte eine lediglich punktuelle Anwendbarkeit der GewO, etwa in deren § 14 Abs. 2, fest (s. die Urteile des BVerfG vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, amtliche Sammlung BVerfGE 115, S. 276 [304], und des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, amtliche Sammlung BVerwGE 126, S. 149 [153 f.]; ausführlich hierzu, bezogen auf die Klägerin, auch das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - VGSaar - vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10 -, juris Rdnr. 63 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Abs. 2, berufen; der Bund überließ das Wirtschaftsverwaltungsrecht im Bereich des Glücksspielwesens nämlich weitestgehend einer landesrechtlichen Regelung und legte eine lediglich punktuelle Anwendbarkeit der GewO, etwa in deren § 14 Abs. 2, fest (s. die Urteile des BVerfG vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, amtliche Sammlung BVerfGE 115, S. 276 [304], und des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, amtliche Sammlung BVerwGE 126, S. 149 [153 f.]; ausführlich hierzu, bezogen auf die Klägerin, auch das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - VGSaar - vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10 -, juris Rdnr. 63 ff.).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Die privatunternehmerische gewerbliche Tätigkeit in der von der Klägerin betriebenen Art wurde auch nicht erst mit der Einführung einer zuvor im Lande nicht von Gesetzes wegen gegebenen Genehmigungsfähigkeit aus dem Anwendungsbereich des strafrechtlichen Verbots in § 287 des Strafgesetzbuches herausgenommen, dessen objektiven Tatbestand ("Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien [...] veranstaltet, namentlich den Abschluss von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluss solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt"/"Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen [...] wirbt") sie erfüllt haben dürfte; die Strafvorschrift bezweckte nämlich die Bekämpfung der Vermittlungs- und Werbetätigkeit allein "im Vorfeld" illegal veranstalteter Lotterien (vgl. den Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. März 1999 - KVR 20/97 -, NJW-RechtsprechungsReport 1999, S. 1266 [1267]; s. allerdings auch noch etwa die Nachweise im Beschluss des BVerfG vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 -, juris Rdnr. 55, zu einer umstrittenen Strafbarkeit der ungenehmigten gewerblichen Spielevermittlung sogar im Zusammenhang mit staatlich veranstalteten Lotterien).
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Die privatunternehmerische gewerbliche Tätigkeit in der von der Klägerin betriebenen Art wurde auch nicht erst mit der Einführung einer zuvor im Lande nicht von Gesetzes wegen gegebenen Genehmigungsfähigkeit aus dem Anwendungsbereich des strafrechtlichen Verbots in § 287 des Strafgesetzbuches herausgenommen, dessen objektiven Tatbestand ("Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien [...] veranstaltet, namentlich den Abschluss von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluss solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt"/"Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen [...] wirbt") sie erfüllt haben dürfte; die Strafvorschrift bezweckte nämlich die Bekämpfung der Vermittlungs- und Werbetätigkeit allein "im Vorfeld" illegal veranstalteter Lotterien (vgl. den Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. März 1999 - KVR 20/97 -, NJW-RechtsprechungsReport 1999, S. 1266 [1267]; s. allerdings auch noch etwa die Nachweise im Beschluss des BVerfG vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 -, juris Rdnr. 55, zu einer umstrittenen Strafbarkeit der ungenehmigten gewerblichen Spielevermittlung sogar im Zusammenhang mit staatlich veranstalteten Lotterien).
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Auszug aus VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08
    Der von der Klägerin gerügte ausdrückliche Ausschluss eines Anspruchs auf die Erlaubnis (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV) ist letztlich nicht zu beanstanden, denn das Ermessen der Erlaubnisbehörde ist vor dem Hintergrund der Grundrechtsrelevanz der Erlaubnis unter rein ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten auszuüben und die Vorschrift erforderlichenfalls im Sinne einer allein an den präventiven Zielen des Erlaubnisvorbehalts orientierten Ermessensreduktion verfassungskonform auszulegen (so Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 17. Februar 2011 - 5 K 1328/09.WI -, juris Rdnr. 72 f., s. auch VGSaar, a. a. O., Rdnr. 88 f., und LTDrS 5/648, S. 39).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Hierbei kann an die Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots und der Werbebeschränkungen in § 5 Abs. 1 bis 4 des bis zum 30. Juni 2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrags (a.F.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 30. September 2013 - 1 BvR 3196/11 -, Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, Rn. 19 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2014 - 13 A 3027/11 -, Rn 67; juris) angeknüpft werden (so auch VG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 1368/13 -, Rn. 72 ff.; VG Schwerin, Urteil vom 14. März 2013 - 7 A 1430/08 -, Rn. 81; juris).
  • VG Arnsberg, 27.11.2018 - 1 K 9200/17
    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris Rn. 53 (noch zu § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 9 Abs. 4 Satz 1 GlüStV a. F.); OVG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 Bf 160/14 -, juris, Rn. 80 ff. m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 15. März 2017 - 10 A 12223/14 -, juris, Rn. 86 m.w.N.; VG Schwerin, Urteil vom 14. März 2013 - 7 A 1430/08 -, juris, Rn. 59; VG Regensburg, Urteile vom 28. Februar 2013 - RO 5 K 12.1196 -, juris, Rn. 127 ff. und vom 21. Oktober 2010 - RO 5 K 10.31 -, juris, Rn. 70 f.; VG Leipzig, Urteil vom 20. September 2012 - 5 K 757/10 -, juris, Rn. 70 ff.; VG des Saarlandes, Urteile vom 6. Juni 2012 - 6 K 177/10 -, juris, Rn. 117 ff. und vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10 -, juris, Rn. 92; VG Wiesbaden, Urteil vom 1. Februar 2011 - 5 K 1328/09.WI -, juris, Rn. 111 f.; a. A. (bundeslandübergreifende Vermittlung bedürfe bereits keiner Erlaubnis): VG Gelsenkirchen, Urteile vom 17. Mai 2016 - 19 K 3334/14 -, juris, Rn. 180 und - 19 K 4119/13 -, juris, Rn. 182.
  • VG München, 21.02.2019 - M 27 K 17.3958

    Vermittlungserlaubnis für Lotterien im Internet

    An der Verfassungsgemäßheit des Regionalitätsprinzips bestehen nach überwiegender verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsauffassung keine Zweifel (vgl. BVerfG, B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 53; VG Arnsberg, U.v. 27.11.2018 - 1 K 9200/17 - juris Rn. 161 f.; VG Hannover, U.v. 15.3.2017 - 10 A 12223/14 - juris Rn. 86 f.; VG Hamburg, U.v. 3.7.2014 - 4 K 2865/12 - juris Rn. 81; VG Schwerin, U.v. 14.3.2013 - 7 A 1430/08 - juris Rn. 59; VG Regensburg, U.v. 28.2.2013 - RO 5 K 12.1196 - juris Rn. 127 f.; VG Leipzig, U.v. 20.9.2012 - 5 K 757/10 - juirs Rn. 72 ff.; VG Saarlouis, U.v. 19.1.2012 - 6 K 521/10 - juris Rn. 136 f.; VG Wiesbaden, U.v. 17.2.2011 - 5 K 1328/09.WI - juris Rn. 110 ff.; anders VG Gelsenkirchen U.v. 17.5.2016 - 19 K 3334/14 - juris Rn. 188 ff. und U.v. 17.5.2016 - 19 K 4119/13 - juris Rn. 187 ff.).
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