Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruchsvoraussetzungen über einen Abzug von Fahrtkostenaufwendungen und Lernmittelaufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule als Werbungskosten gem. § 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Reichweite von Werbungskosten bei dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule und ...
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 13; ; EStG § 9; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Abs. 7
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule - Ausbildung muss konkreten Bezug zu einer späteren Berufstätigkeit haben
Papierfundstellen
- EFG 2009, 20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04
Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
Daran fehlt es beim Besuch allgemeinbildender Schulen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22.06.2006 VI R 5/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 717 m.w.N.).Dieses Urteil ist durch das bereits zitierte Urteil des BFH vom 22.06.2006 VI R 5/04 (BStBl. II 2006, 717) bestätigt worden.
Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;…vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;…vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).
- BFH, 28.09.1984 - VI R 144/83
Aufwendungen zur Erlangung der mittleren Reife im Rahmen eines …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;…vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;…vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (…BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).
- BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95
Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;…vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).
- BFH, 22.07.2003 - VI R 15/03
WK-Abzug: Erststudium eines Zeitsoldaten
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;…vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).
- FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 254/03
Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit dem Erwerb der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
In gleicher Weise hat auch das Finanzgericht Bremen (Urteil vom 14.01.2004 2 K 254/03 [1], Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 560) festgestellt, dass der Abschluss der Fachhochschulreife an einer Fachhochschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt und zwar unabhängig von der Ausbildungsrichtung. - FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04
Abzugsfähigkeit der Kosten des Besuchs einer Fachoberschule zur Erlangung der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 K 7094/04 B sowie zwei Bände der vom Beklagten für die Kläger unter den Steuernummern ... und ... geführten Einkommensteuerakten vorgelegen.