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   OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99   

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OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99 (https://dejure.org/2000,18902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2000 - 7 U 138/99 (https://dejure.org/2000,18902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 7 U 138/99 (https://dejure.org/2000,18902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Lichtbildern sog. absoluter Personen der Zeitgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99
    Schließlich müsse nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 - berücksichtigt werden, dass der Schutz der Privatsphäre vor der Veröffentlichung von Abbildungen zurücktrete, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeige, dass bestimmte, gewöhnlich als privat angesehene Angelegenheiten öffentlich gemacht würden.

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte zunächst darauf, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (AfP 2000, 76 ff, 79) der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme für denjenigen entfallen kann, der sich in dieser Hinsicht widersprüchlich verhält, indem er die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten und Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder gar nicht zur Kenntnis nimmt, nicht, wie erforderlich, situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck bringt, sondern sich selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden, etwa durch den Abschluss von Exklusivverträgen über eine Berichterstattung aus seiner Privatsphäre.

    Selbst dann, wenn dies aufgrund des Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (a.a.O. S, 79) anders zu beurteilen sein sollte, weil jedenfalls auf einem der Bilder die Klägerin mit ihrem minderjährigen Sohn P zu sehen ist, so dass ein ebenfalls nach § 23 II KUG vor Veröffentlichung geschütztes Bild aus dem Bereich der spezifischen Eltern-Kind-Beziehung vorliegen könnte, würde dies als Grundlage für einen Entschädigungsanspruch nicht ausreichen.

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99
    Gleichzeitig sind aber auch die weiteren Kriterien erfüllt, welche es nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.1995 (NJW 1996, 1128 ff) sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 rechtfertigen, zugunsten der Klägerin als "absoluter Person der Zeitgeschichte" ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 23 II KUG anzunehmen, weiches die Veröffentlichung der in Rede stehenden fotografischen Aufnahmen unzulässig macht.

    Denn angesichts der maßgeblichen Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Strandbilder gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.1995 (NJW 1996, 1128 ff) durfte die Beklagte ohne Verschulden annehmen, dass es zulässig sei, diese Bilder zu veröffentlichen.

  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH, NJW 1995, 861 ff, 864 f und NJW 1995, 984 f sowie neuestens BVerfG, MDR 2000, 829 ff) beruht die Geldentschädigung für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch derartige Rechtsverletzungen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde.

    Anders als in dem angefochtenen Urteil, Seite 20 (Bl. 207 d.A.), angedeutet, fordert auch nicht etwa Art. 3 1 GG eine annähernde Gleichbehandlung von psychischen Gesundheitsschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen hinsichtlich Schmerzensgeld und Geldentschädigung (so insbesondere BVerfG, MDR 2000, 829 ff, 830).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH, NJW 1995, 861 ff, 864 f und NJW 1995, 984 f sowie neuestens BVerfG, MDR 2000, 829 ff) beruht die Geldentschädigung für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch derartige Rechtsverletzungen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde.
  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

    Bejaht wurde ein solcher schwerwiegender Eingriff bei der Berichterstattung über Krankheiten, über einen Suizid (OLG Dresden, Urt. v. 12.7.2011 - 4 U 188/11, AfP 2012, 168), über den Austausch von Zärtlichkeiten in örtlicher Abgeschiedenheit (LG Hamburg, Urt. v. 10.7.2009 - 324 U 840/07, ZUM-RD 2009, 676), für Verwendung von Fotos im sexuellen Zusammenhang, bei Veröffentlichung von Nacktfotos (LG Frankfurt, Urt. v. 20.5.2014 - 3 O 189/13; LG Hamburg, Urt. v. 29.5.2009 - 324 O 951/08) oder auch für das Zur-Schau-Stellen der Religiosität bzw. einer rücksichtslosen Zwangskommerzialisierung (OLG Hamburg, Urt. v. 10.10.2000 - 7 U 138/99, juris).
  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

    Bejaht wurde ein solcher schwerwiegender Eingriff bei der Berichterstattung über Krankheiten, über einen Suizid (OLG Dresden, Urt. v. 12.7.2011 - 4 U 188/11, AfP 2012, 168), über den Austausch von Zärtlichkeiten in örtlicher Abgeschiedenheit (LG Hamburg, Urt. v. 10.7.2009 - 324 U 840/07, ZUM-RD 2009, 676), für Verwendung von Fotos im sexuellen Zusammenhang, bei Veröffentlichung von Nacktfotos (LG Frankfurt, Urt. v. 20.5.2014 - 3 O 189/13; LG Hamburg, Urt. v. 29.5.2009 324 O 951/08; Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Auflage, Rn. 274) oder auch für das Zur-Schau-Stellen der Religiosität bzw. einer rücksichtslosen Zwangskommerzialisierung (OLG Hamburg, Urt. v. 10.10.2000 - 7 U 138/99, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 16 U 238/20
    Der Fall sei überdies zu vergleichen mit der Caroline-Entscheidung des OLG Hamburg vom 10. Oktober 2000 (7 U 138/99).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind hier auch keine sehr intimen Gesten der Religionsausübung (Art. 4 GG) betroffen, so dass der Fall mit der Caroline-Entscheidung des OLG Hamburg vom 10. Oktober 2000 (7 U 138/99) zu vergleichen wäre.

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   OLG Karlsruhe, 23.02.2000 - 7 U 138/99   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 7 U 138/99 (https://dejure.org/2000,59448)
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