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   OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10   

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https://dejure.org/2011,17080
OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10 (https://dejure.org/2011,17080)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2011 - 7 U 4937/10 (https://dejure.org/2011,17080)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 7 U 4937/10 (https://dejure.org/2011,17080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versteckter Einigungsmangel

  • Wolters Kluwer

    Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in Reinraumfertigung und mit "Angebot freibleibend" überschriebene Antwort vom selben Tag stellt einen versteckten Einigungsmangel dar; Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in Reinraumfertigung und mit "Angebot freibleibend" überschriebene Antwort vom selben Tag stellt einen versteckten Einigungsmangel dar; Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versteckter Einigungsmangel bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines versteckten Einigungsmangels bei Vertragsschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Dies gehört bei natürlicher Betrachtungsweise nicht mehr zu dem mit der Klage zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex (ebenso BGH NJW 2001, 1210, 1211; zustimmend Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, Einleitung Rdnr. 74).

    Das Verhältnis von vertraglichen und vorvertraglichen Schadensersatzansprüchen wurde vom Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 15.01.2001 (veröffentlich in: NJW 2001, 1210) entschieden.

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Der Senat verneint dies, weil sich das ansonsten entscheidungsreife Verfahren verzögern würde (vgl. BGH WM 1976, 1278, 1280).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie hier Angebot und Annahme auf Abschluss eines Kaufvertrags, sind nach §§ 133, 157, 242 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1988, 2878, 2879; 1990, 3206; 1992, 1446/1447; 2008, 2702, 2704; 2010, 2422, 2425).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie hier Angebot und Annahme auf Abschluss eines Kaufvertrags, sind nach §§ 133, 157, 242 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1988, 2878, 2879; 1990, 3206; 1992, 1446/1447; 2008, 2702, 2704; 2010, 2422, 2425).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa in: BGH NJW 1992, 1172, 1173; 2001, 157, 158; 2003, 2317, 2318; GRUR 2006, 960, 962) bestimmt sich der zivilprozessuale Streitgegenstand nach dem Antrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Hierzu sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (vgl. BGH NJW 1999, 3126, 3127; 2000, 1958; 2004, 1252, 1253; 2007, 2560, 2561; MDR 2008, 500, 501).
  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93

    Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Ob dieser Antrag, wofür die einschränkende Klausel "Angebot freibleibend" spricht (vgl. BGH NJW 1996, 919/920), für die Klägerin erkennbar ohne den Willen zu einer rechtlichen Bindung abgegeben wurde oder ob der Zusatz für die Beklagte ohne Bedeutung war, was man aufgrund der Aussage der Zeugin Martina H., dass sie "das halt bei den Angeboten mit drauf" schreibe (vgl. Seite 3 des Protokolls des Erstgerichts vom 19.07.2010, Bl. 141 d.A.), annehmen könnte, braucht der Senat nicht zu entscheiden, weil das Angebot von der Klägerin nicht unverändert angenommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1991 - 10 U 191/90

    Bitte um Reservierung eines Hotelzimmers als Angebot zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Gegenstand und Inhalt des Vertrags müssen im Antrag so bestimmt oder bestimmbar angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches Ja erfolgen kann (so Ellenberger, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 245 Rdnr. 1; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1143, 1144).
  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Hierzu sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (vgl. BGH NJW 1999, 3126, 3127; 2000, 1958; 2004, 1252, 1253; 2007, 2560, 2561; MDR 2008, 500, 501).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa in: BGH NJW 1992, 1172, 1173; 2001, 157, 158; 2003, 2317, 2318; GRUR 2006, 960, 962) bestimmt sich der zivilprozessuale Streitgegenstand nach dem Antrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet.
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

    Klageänderung bei Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

  • OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97

    Zahlung einer Kaufpreisforderung; Unwirksamkeit eines Kaufvertrages wegen eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist der Vertrag nach § 155 BGB grundsätzlich nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urt. v. 18.05.2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris; LG Mannheim, Urt. v. 18.12.2015 - 1 S 83/15 -, Rn. 9, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 155 Rn. 5).
  • LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15

    Versteckter Einigungsmangel beim Kauf einer Einbauküche: Fronten ohne Griffe

    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist nach § 155 BGB ein Vertrag nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urteil vom 18. Mai 2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris, m. w. N.).
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