Rechtsprechung
| VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 6/19.VB-2, VerfGH 7/19.VB-2 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Notwendige Ausschöpfung des für die behaupteten Rechtsverletzungen vorgesehenen Rechtswegs; Möglichkeit einer Beschwerde...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 29.09.2018 - 404 F 259/18
- AG Bonn, 06.11.2018 - 404 F 190/18
- AG Bonn, 06.11.2018 - 404 F 259/18
- OLG Köln, 06.12.2018 - 27 UF 220/18
- AG Bonn, 19.02.2019 - 404 F 259/18
- AG Bonn, 04.04.2019 - 404 F 259/18
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 6/19.VB-2, VerfGH 7/19.VB-2
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
- OLG Köln, 06.11.2019 - 27 UF 35/19
- AG Bonn, 11.12.2019 - 86 AR 98/19
- OLG Köln, 17.03.2020 - 27 WF 31/20
- OLG Köln, 05.05.2020 - 27 WF 31/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 6/19
Am 21. März 2019 hat der Beschwerdeführer, der eine Umgangsregelung nach einem - mög lichst paritätischen - "Wechselmodell" anstrebt, Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt und zugleich den Erlass einer einstwei ligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof beantragt (vgl. zur seiner zuvor am 18. Februar 2019 erhobenen Verfassungsbeschwerde Beschluss des Verfas sungsgerichtshofs von demselben Tage - VerfGH 3/19.VB-3 und VerfGH 4/19.VB-3 -). - AG Bonn, 19.02.2019 - 404 F 259/18
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 6/19
Rn. 5 Mit Beschluss vom 19. Februar 2019 - 404 F 259/18 - traf das Amtsgericht im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung zum Umgangsrecht des Beschwerdefüh rers mit seiner Tochter.
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Rechtsprechung
| KAGH, 22.11.2019 - M 7/2019 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Anspruch auf Vorlage einer nach Geschlecht unterscheidenden Bruttoentgeltliste
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17
Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten
Auszug aus KAGH, 22.11.2019 - M 7/19
Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung dieses Einsichtsrechts bedarf es nicht (vgl. zuletzt BAG vom 07.05.2019 - 1 ABR 53/17, Rn. 17).Ein auf Herstellung nicht existenter Listen gerichteter Anspruch des Betriebsrats lässt sich nicht auf § 80 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG stützen (vgl. BAG vom 07.05.2019 - 1 ABR 53/17, Rn. 16 mit weiteren Nachweisen).
Daraus ist zu schließen, dass sich der Anspruch auch des Betriebsrats bzw. der Mitarbeitervertretung nach § 13 Absatz 3 Entgelttransparenzgesetz von dem nach § 80 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG bzw. § 26 Absatz 2 Satz 1 MAVO dadurch unterscheidet, dass der Arbeitgeber dem Betriebsausschuss Einblick nicht nur in die vorhandenen Listen über die Bruttolöhne und -gehälter der Beschäftigten zu geben hat, sondern in Listen, die ggf. nach § 13 Absatz 3 Satz 3 EntgTranspG aufzubereiten und damit erst herzustellen sind (vgl. BAG vom 07.05.2019 - 1 ABR 53/17, Rn. 24, 25 mit weiteren Nachweisen).
20 Diese besondere Anspruchsgrundlage setzt, wie die Beklagte zu Recht geltend macht, ein konkretes Informationsverlangen von Beschäftigten nach § 12 Absatz 1 EntgTranspG voraus, an dem es vorliegend fehlt (vgl. zum individuellen Auskunftsanspruch auch BAG vom 07.05.2019 - 1 ABR 53/17, Rn. 26).
- KAG Hamburg, 20.12.2018 - I MAVO 17/18
Auszug aus KAGH, 22.11.2019 - M 7/19
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts Hamburg vom 20.12.2018 - I MAVO 17/18 - teilweise abgeändert:.das Urteil des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg vom 20.12.2018 - I MAVO 17/18 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84
Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte - …
Auszug aus KAGH, 22.11.2019 - M 7/19
Jedoch war bisher schon anerkannt, dass die Mitarbeitervertretung wegen der Überwachungspflicht hinsichtlich der Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots auch einen Anspruch auf Einblick in die Bruttoentgeltlisten hat (vgl. nur Jüngst, in: Thiel / Fuhrmann / Jüngst, 8. Auflage, § 26 MAVO Rn. 83 mit Hinweis auf BVerwG vom 27.02.1985 - 6 P 9.84).
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.05.2019 - O 7/19 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.05.2019 - O 7/19
- LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
- OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 23/19
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Rechtsprechung
| LG Rostock, 07.05.2019 - O 7/19 |
Verfahrensgang
- LG Rostock, 07.05.2019 - O 7/19
- LG Rostock, 07.05.2019 - 6 HKO 7/19
- OLG Rostock, 08.02.2021 - 2 U 6/19
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