Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 20.12.2024 - O 7/24 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.12.2024 - O 7/24
- LG Düsseldorf, 20.12.2024 - 4a O 7/24
- OLG Düsseldorf, 21.05.2026 - 2 U 23/25
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Rechtsprechung
| KG, 14.01.2026 - U 7/24 Kart |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare …
Auszug aus KG, 14.01.2026 - U 7/24
b) Allerdings hat die Klägerin berechtigte Interessen an dem selektiven Vertriebssystem nicht mit der notwendigen tatsächlichen Substanz aufgezeigt, und zwar insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung der maßgeblichen und auch von den Parteien zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 24. September 1980 - VIII ZR 273/79 und vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80).. - BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 273/79
Kauf eines PKWs - Übertragung der Verpflichtungen eines Käufers aus einem …
Auszug aus KG, 14.01.2026 - U 7/24
b) Allerdings hat die Klägerin berechtigte Interessen an dem selektiven Vertriebssystem nicht mit der notwendigen tatsächlichen Substanz aufgezeigt, und zwar insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung der maßgeblichen und auch von den Parteien zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 24. September 1980 - VIII ZR 273/79 und vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80)..
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Rechtsprechung
| RG, 25.06.1924 - I 7/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 316
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 28.05.1924 - I 432/23
1. Wie haftet derjenige, der gefälschte Dollarnoten an einem Bankschalter gegen …
Auszug aus RG, 25.06.1924 - I 7/24
Wie das Reichsgericht bereits oftmals ausgesprochen hat, ist ein Inhaberpapier, wie beispielsweise eine von einer Staatsbank ausgegebenen Note oder ein vom Staate als Ersatz für Metallgeld in Umlauf gesetzter Geldschein, im Rechtsleben ein Gebilde von doppelter Art. Einmal erscheint es als Sache mit rein körperlichen Eigenschaften; zum anderen ist es Träger des in ihm verbrieften Rechts (RGZ. Bd. 59 S. 241. Urt. v. 23. September 1922 I 408/21 Recht 1923 Nr. 220. ferner das Urt. v. 28. Mai 1924 I 432/23 S. 279 dieses Bandes) Beim Verkauf eines derartigen Wertpapiers kann daher eine Haftung des Verkäufers ebensowohl deshalb eintreten, weil das Papier als körperliche Sache nicht die bedungenen Eigenschaften besitzt, wie deshalb, weil das in dem Papier verkörperte Recht nicht in dem vorausgesetzten Umfange besteht.
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