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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40602
VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12 (https://dejure.org/2013,40602)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.12.2013 - 7 A 1355/12 (https://dejure.org/2013,40602)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 7 A 1355/12 (https://dejure.org/2013,40602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kosten eines Organstreits im Stadtelternbeirat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HSchG § 115 Abs. 1; HSchG § 118 Abs. 1
    Anspruch eines Mitglieds des Stadtelternbeirats auf Erstattung von Verfahrenskosten; Umfang des organschaftlichen Anspruchs auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten; Berücksichtigung einer wehrfähigen Innenrechtsposition des Elternbeiratmitglieds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elternvertretungen - Kosten eines Organstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organschaftlicher Erstattungsanspruch eines Mitglieds des Stadtelternbeirats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Organschaftlicher Erstattungsanspruch eines Mitglieds des Stadtelternbeirats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Mitglieds des Stadtelternbeirats auf Erstattung von Verfahrenskosten; Umfang des organschaftlichen Anspruchs auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten; Berücksichtigung einer wehrfähigen Innenrechtsposition des Elternbeiratmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VG Darmstadt, 29.09.2009 - 3 L 105/09

    Widerruf der Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Das Verwaltungsgericht Kassel, das die Angelegenheit als Organstreitverfahren innerhalb des Stadtelternbeirats ansah, stellte mit Beschluss vom 21. April 2009 - 3 L 105/09.KS - im Wege der einstweiligen Anordnung fest, dass nur die Antragstellerinnen derzeit rechtmäßig gewählte Mitglieder des Vorstandes des Stadtelternbeirates Kassel seien.

    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht Kassel setzte mit Kostenrechnung vom 23. September 2009 gegenüber dem Kläger Kosten des unter der Geschäftsnummer 3 L 105/09.KS geführten erstinstanzlichen Eilverfahrens in Höhe von 36, 30 EUR an.

    Nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 13. Juli 2009 haben die Antragsgegner in dem unter der Geschäftsnummer 3 L 105/09.KS geführten Verwaltungsstreitverfahren den Antragstellerinnen 1.026,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Mai 2009 zu erstatten.

    Rn. 23 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Schriftsätze der Beteiligten im gesamten Verwaltungsstreitverfahren, den Behördenvorgang der Beklagten (ein Hefter) sowie die Gerichtsakten des unter der Geschäftsnummer 3 L 105/09.KS geführten Verwaltungsstreitverfahrens (zwei Pendelhefter) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Rn. 41 a) Gegenstand des unter der Geschäftsnummer 3 L 105/09.KS geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie auch des sich anschließenden unter der Geschäftsnummer 7 B 1743/09 geführten Beschwerdeverfahren ist die Zusammensetzung des Vorstands des Stadtelternbeirats der Beklagten gewesen.

    Zu Recht hat sonach das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 21. April 2009 - 3 L 105/09.KS - dieses Verwaltungsstreitverfahren, in dem wehrfähige Innenrechtspositionen in Streit standen, als Organstreitverfahren klassifiziert.

    Denn es handelt sich um die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen in dem unter der Geschäftsnummer 3 L 105/09.KS geführten verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, die das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. April 2009 den dortigen Antragsgegnern dem Grunde nach auferlegt hatte.

    Rn. 46 Von den mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 13. Juli 2009 bestimmten außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen in dem unter der Geschäftsnummer 3 L 105/09.KS geführten verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren in Höhe von 1.026,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9, 03 EUR schuldet der Kläger lediglich ein Fünftel, also 207, 15 EUR.

    Denn das Verwaltungsgericht Kassel hat im Beschluss vom 21. April 2009 - 3 L 105/09.KS - die Kosten dieses Verfahrens den Antragsgegnern auferlegt, zu denen auch der Kläger zählte.

  • StGH Hessen, 18.02.1958 - P.St. 230

    Bildungspläne; Eltern; Elternrecht; Entscheidungsbefugnis; Entscheidungsumfang; …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Dies gilt unabhängig davon, dass Art. 56 Abs. 6 HV den Erziehungsberechtigten ein Recht auf Mitbestimmung zuweist, das in erster Linie den zur näheren Regelung nach Art. 56 Abs. 7 Satz 1 HV berechtigten Gesetzgeber verpflichtet und das bei Untätigbleiben des Gesetzgebers den Erziehungsberechtigten einen grundrechtlichen Anspruch auf ein "Mindestmaß an Teilnahme" gewähren soll (so StGH, Urteil vom 18. Februar 1958 - P.St. 230 - juris).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Der Anspruch auf die Prozesszinsen steht dem Kläger entsprechend § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - juris; BAG, Urteil vom 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - NJW 2001, 1517; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 - DVBl. 2011, 1224).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Der Anspruch auf die Prozesszinsen steht dem Kläger entsprechend § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - juris; BAG, Urteil vom 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - NJW 2001, 1517; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 - DVBl. 2011, 1224).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Der Anspruch auf die Prozesszinsen steht dem Kläger entsprechend § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - juris; BAG, Urteil vom 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - NJW 2001, 1517; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 - DVBl. 2011, 1224).
  • StGH Hessen, 19.12.1957 - P.St. 213

    Eltern; Elternrecht; Mitbestimmung; Mitbestimmungsrecht; Schulrecht; …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Damit ist nach der Hessischen Verfassung eine Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten auf schulorganisationsrechtlicher Ebene - bei der Gestaltung des Unterrichtswesens - verankert (vgl. StGH, Urteil vom 19. Dezember 1957 - P.St. 213 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 15 A 981/06

    Gemeinderat Ausschuss Besetzung Kostenerstattung Kommunalverfassungsstreit …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 7 A 1355/12
    Eines Rückgriffs auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gewohnheitsrechtlich anerkannte Anspruchsgrundlage zum Ausgleich der materiellen Rechtsordnung widersprechender Vermögensverschiebungen bedarf es hier ebenso wenig wie bei der Kostenerstattung im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreitverfahren (vgl. zu dieser: Bay. VGH, Urteil vom 14. August 2006 - 4 B 06.939 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2009 - 15 A 981/06 - NVwZ-RR 2009, 819).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer …

    Das Recht eines Mitglieds eines Gemeinderats auf Erstattung von Verfahrenskosten, die ihm im verwaltungsgerichtlichen - oder außergerichtlichen - Verfahren bei der gebotenen Verteidigung einer ihm zugewiesenen wehrfähigen Innenrechtsposition innerhalb des Gemeinderats entstanden sind, hat seine Grundlage deshalb unmittelbar in der Mitgliedschaft im Gemeinderat (ebenso zum jeweiligen Landesrecht HessVGH, Urt. v. 18.12.2013 - 7 A 1355/12 - ESVGH 64, 154; OVG NRW, Urt. v. 24.04.2009 - 15 A 981/06 - NVwZ-RR 2009, 819 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 14.08.2006, - 4 B 05.939 - , Juris, unter Verweis auf OVG Rh.-Pf., Urt. v. 19.05.1987 - 7 A 90/86 - NVwZ 1987, 1105; abw.
  • VG Sigmaringen, 21.07.2016 - 8 K 2/15

    Erstattung von Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem …

    Es kann offen bleiben, ob der Anspruch auf Erstattung von Verfahrenskosten unmittelbar aus dem Mitgliedschaftsrecht bzw. der Organstellung (vgl. VGH Bayern…, Urteil vom 14.08.2006 - 4 B 05.939 -, juris, Rn. 28;OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2009 - 15 A 981/06 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 18.12.2013 - 7 A 1355/12 -, juris), aus einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vgl. OVG Niedersachsen…, Urteil vom 29.09.2015 - 10 LB 25/14 -, juris, Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 12.11.1991 - 15 A 1046/90 -, juris, Rn. 45) oder aus dem Konnexitätsprinzip des Art. 104a GG (…vgl. Gern, Kommunalrecht in Baden-Württemberg, 9. Aufl., Rn. 430) abzuleiten ist.

    Rn. 19 Dem Kläger kann auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, er habe das Verfahren auf Verhängung eines Ordnungsgeldes durch sein Verhalten mutwillig provoziert (vgl. zu diesem Aspekt: Hessischer VGH, Urteil vom 18.12.2013 - 7 A 1355/12 -, juris).

  • VG Cottbus, 31.03.2023 - 1 K 63/21
    Es spricht viel dafür, dass die Verpflichtung einer Kommune zur Kostenerstattung der von einem gemeindlichen Organ aufgewandten Rechtsverfolgungskosten schon unmittelbar in den dem jeweiligen Funktionsträger kommunalverfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen als Ausfluss seiner Organstellung gründet, ohne dass es eines Rückgriffs auf das allgemein anerkannte Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bedürfte (so etwa: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 05. Oktober 1981 - 3 R 87/80 -, juris [nur LS] und ausf. beck.online; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24. April 2009 - 15 A 981/06 -, juris Rn. 52 - 54; Bayerischer VGH, Urt. v. 14. August 2006 - 4 B 05.939 -, juris Rn. 28; Hessischer VGH, Urt. v. 18. Dezember 2013 - 7 A 1355/12 -, juris Rn. 26; i. E. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. Mai 1987 - 7 A 90/86 -, juris [nur LS] und ausf.
  • VGH Hessen, 18.03.2025 - 8 B 609/24

    Beauftragung eines Rechtsbeistandes zur Wahrung der Rechte eines …

    Danach wird die Erstattung von Kosten gegenüber der Kommune anerkannt, sofern sie in einem Streit um die sich nach dem Kommunalverfassungsrecht zugewiesenen Rechte entstanden sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 7 A 1355/12 -, juris Rn. 26 ;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24. April 2009 - 15 A 981/06 -, juris Rn. 52 …sowie vom 12. November 1991 - 15 A 1046/90 -, juris Rn. 58; VG Cottbus…, Urteil vom 31. März 2023 - 1 K 63/21 -, juris Rn. 45 ff. m. w. N.).
  • VG Halle, 21.02.2017 - 6 A 140/14

    Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Rechtsanwaltsgebühren eines Mitgliedes …

    Offen bleiben kann insoweit, ob sich die Kostentragungspflicht des Landkreises als zuständiger Schulbehörde dabei aus einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des mit Kosten belasteten Funktionsträgers ergibt oder ob dieser Anspruch unmittelbar in den dem jeweiligen Funktionsträger zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen als Ausfluss seiner Organstellung gründet (vgl. hierzu Hessischer VGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 7 A 1355/12 -, juris, Rdnr. 26; VG Düsseldorf…, Urteil vom 23. Mai 2014 - 1 K 4833/13 -, juris, Rdnr. 20 zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsberatungskosten, die einer Ratsfraktion entstanden sind).
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