Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 14.24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07
Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 14.24
Eine solche Änderung des Ausgangsbescheids wächst diesem an und verschmilzt mit ihm zu einer einheitlichen Entscheidung (vgl. zum Planfeststellungsrecht BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63 Rn. 21 ff. …und vom 28. September 2021 - 9 A 10.20 - NVwZ 2022, 724 Rn. 12). - BVerwG, 23.05.2024 - 7 C 1.23
Unzulässige Verlängerung der Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG
Auszug aus BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 14.24
Auch entspricht es dieser Rechtsprechung, dass die Frist nicht durch das Gericht verlängerbar ist und dass selbst im Fall einer Verlängerung der Frist durch das Gericht dies nur in besonders gelagerten Fällen zu einer Entschuldigung führen kann, etwa wenn der Kläger hierauf sein Vertrauen stützen durfte (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1.23 - BVerwGE 182, 303 Rn. 16 ff.). - BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 10.20
Verneinung der Klagebefugnis bei einer Planänderung nach § 76 Abs. 2 VwVfG.
Auszug aus BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 14.24
Eine solche Änderung des Ausgangsbescheids wächst diesem an und verschmilzt mit ihm zu einer einheitlichen Entscheidung (…vgl. zum Planfeststellungsrecht BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63 Rn. 21 ff. und vom 28. September 2021 - 9 A 10.20 - NVwZ 2022, 724 Rn. 12). - BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 2.25
Auszug aus BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 14.24
Hiergegen hat die Klägerin vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage erhoben (- BVerwG 7 A 2.25 -).
- BVerwG, 10.07.2025 - 7 A 2.25 Das auch hiergegen angerufene Verwaltungsgericht München erklärte sich mit Beschluss vom 5. August 2024 für unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Bundesverwaltungsgericht (- BVerwG 7 A 14.24 -).
Wie in dem Urteil gleichen Rubrums vom heutigen Tage (- BVerwG 7 A 14.24 -) ausgeführt, ist der hier angefochtene Bescheid dem dort angefochtenen angewachsenen und zu einer einheitlichen Entscheidung verschmolzen.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24 MD |
Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG
Bewertung einer mündlichen Abiturprüfung; Bestellung eines Fachprüfungsausschusses; Verfahrensfehler bei der Durchführung einer mündlichen Verhandlung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2022 - 4 L 49/21
Besetzung des Prüfungsausschusses; Pflicht des Prüfers zur vollständigen …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Der Folgenbeseitigungsanspruch zielt dabei auf die Wiederherstellung des Zustandes, der im Zeitpunkt vor Beginn des Eingriffs bestand (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.03.2022 - 4 L 49/21 -, juris).Die Beweislast für die Kausalität eines Prüfungsfehlers auf das Prüfungsergebnis trägt dabei nicht der Prüfling (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.03.2022 - 4 L 49/21 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.09.2018 - OVG 3 S 72.18 -, beide zitiert nach juris m. w. N.).
- BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18
Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Rn. 27 Da die einschlägigen Normen der Oberstufenverordnung in die durch Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Berufswahlfreiheit eingreifen und daher einer den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG genügenden Rechtfertigung bedürfen, müssen Regelungen über die konkrete Zahl der Prüfer, über das Verfahren der Bewertung der Prüfungsleistungen, die Bestehensvoraussetzungen und Notenvergabe rechtssatzmäßig festgelegt werden (vgl. BVerwG, Urteile v. 28.10.2020 - 6 C 8.19 - und 10.04.2019 - 6 C 19.18 -, beide zitiert nach juris) und diese dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG) genügen.Der Normgeber selbst muss dafür Sorge tragen, dass für alle Teilnehmer vergleichbarer Prüfungen so weit wie möglich gleiche Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten und einheitlich angewandt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2020, a. a. O. und v. 10.04.2019 - 6 C 19.18 -, a. a. O.).
- BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19
Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Rn. 27 Da die einschlägigen Normen der Oberstufenverordnung in die durch Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Berufswahlfreiheit eingreifen und daher einer den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG genügenden Rechtfertigung bedürfen, müssen Regelungen über die konkrete Zahl der Prüfer, über das Verfahren der Bewertung der Prüfungsleistungen, die Bestehensvoraussetzungen und Notenvergabe rechtssatzmäßig festgelegt werden (vgl. BVerwG, Urteile v. 28.10.2020 - 6 C 8.19 - und 10.04.2019 - 6 C 19.18 -, beide zitiert nach juris) und diese dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG) genügen.Der Normgeber selbst muss dafür Sorge tragen, dass für alle Teilnehmer vergleichbarer Prüfungen so weit wie möglich gleiche Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten und einheitlich angewandt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2020, a. a. O. und v. 10.04.2019 - 6 C 19.18 -, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20
Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Rn. 29 Ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Prüflings darauf, dass der Prüfer - dem "gesetzlichen Richter" vergleichbar - nach abstrakten Kriterien im Vorhinein bestimmt wird, besteht zwar nicht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.05.2021 - 2 MB 32/20 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 05.06.2020 - 9 S 149/20 -, beide zitiert nach juris).Einer individuellen Prüferbestellung bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Prüfung normativ an eine Lehrveranstaltung geknüpft ist und anhand dieser Regelung der Prüfer bereits satzungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 05.06.2020, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 15.03.2023 - 2 A 803/17
Prüfung; Prüferbestellung; Prüfungskommission; Bekanntgabe; Dokumentation; Akte
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Dieser Verwaltungsakt ist dem Beteiligten, für den er bestimmt ist, bekannt zu geben (§ 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG); mit der Bekanntgabe wird er wirksam (vgl. SächsOVG, Urteile v. 27.08.2024 - 2 A 103/21 - und 15.03.2023 - 2 A 803/17 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.02.2017 - 9 S 1128/16 -, alle zitiert nach juris).Gelingt es dabei nicht, die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften zu beweisen, geht das zulasten der Prüfungsbehörde, die ihrer oben genannten Pflicht zur Dokumentation nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15.03.2023, a. a O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - 14 A 1872/12
Nachprüfung einer Magisterprüfung durch den Prüfungsausschuss
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Person des Prüfers oder zur Besetzung einer Prüfungskommission bzw. Prüfungsausschusses stellt in aller Regel einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Beteiligung des zuständigen Prüfers dieser seinen Beurteilungsspielraum bei der Bewertung anders ausgeübt hätte und ein anderes Prüfungsergebnis erzielt worden wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.09.2014 - 14 A 1872/12 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.01.1995 - 14 S 2867/93 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.07.1994 - 3 L 585/92 - alle zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht; …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Vielmehr kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch ein in diesem Fall oder in vergleichbaren Fällen mit der Abnahme der Prüfung betrauter Prüfer zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und unvoreingenommenen Bewertung bereit und auch fähig ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.08.2016 - 2 LA 86/16 -, juris m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 3 S 72.18
Grundständiges bilinguales Gymnasium; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Die Beweislast für die Kausalität eines Prüfungsfehlers auf das Prüfungsergebnis trägt dabei nicht der Prüfling (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.03.2022 - 4 L 49/21 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.09.2018 - OVG 3 S 72.18 -, beide zitiert nach juris m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LB 63/21
Ergänzungsvorbereitungsdienst; Lehramtsprüfung; Prüferanzahl; Prüferkontinuität; …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Lediglich in offensichtlichen Fällen kann abhängig von den Umständen des Einzelfalls etwas anderes gelten (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 13.09.2021 - 2 LB 63/21 -, juris m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 14 S 2867/93
Mindestvoraussetzungen für das Bestehen einer Meisterprüfung; Verfahrensfehler …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 14/24
Ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Person des Prüfers oder zur Besetzung einer Prüfungskommission bzw. Prüfungsausschusses stellt in aller Regel einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Beteiligung des zuständigen Prüfers dieser seinen Beurteilungsspielraum bei der Bewertung anders ausgeübt hätte und ein anderes Prüfungsergebnis erzielt worden wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.09.2014 - 14 A 1872/12 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.01.1995 - 14 S 2867/93 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.07.1994 - 3 L 585/92 - alle zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92
Klageart; Nichtbestehen einer Prüfung; Zuständigkeit; Bezirksregierung; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
Abiturprüfung: Lehrbefähigung des Prüfers
- OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93
Fachprüfungsausschuß; Abiturprüfung; Fehlerhafte Besetzung; Fachprüfungsleiter; …
- OVG Bremen, 23.05.2024 - 2 LA 28/24
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung eines Prüflings; Rüge der Besorgnis …
- BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
Richtige Klageart gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen; Überdenkensverfahren, …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 9 S 1128/16
Prüferbestellung in der zahnärztlichen Prüfung
- OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 32/20
Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach …
- BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 58.80
Unmöglichkeit des Ausgleichs eines bei der Leistungserhebung unterlaufenen …
- OVG Sachsen, 27.08.2024 - 2 A 103/21
Prüferbestellung; Prüfungskommission; Bewertungsfehler
- VG Magdeburg, 23.02.2023 - 5 A 225/20
Laufbahnprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Sachsen-Anhalt
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1982 - 2 A 64/81
- VG Arnsberg, 13.05.2026 - 10 K 4918/24 Rn. 64 Vgl. VG W., Urteil vom 00. August 0000 - 7 A 14/24 MD -, juris, Rn. 20; zur Abgrenzung allgemein: BVerwG, Beschluss vom 00. Dezember 0000 - 6 B 12.23 -, juris, Rn. 8.
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