Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29142
VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12 (https://dejure.org/2013,29142)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.07.2013 - 7 A 1602/12 (https://dejure.org/2013,29142)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 7 A 1602/12 (https://dejure.org/2013,29142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (20)

  • VG Frankfurt/Main, 13.12.2011 - 10 K 318/10

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2011 - 10 K 318/10.F - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Rn. 14 unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2011 - 10 K 318/10.F - die Klage abzuweisen.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2011 - 10 K 318/10.F - ist aufzuheben und die Klage abzuweisen, da die Klägerin keinen Anspruch auf Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat und zudem die ihr gegenüber verfügte Abschiebungsandrohung rechtmäßig ist.

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Rn. 23 Zunächst kann dahinstehen, ob der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK unter dem Blickwinkel des Privatlebens prinzipiell nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts, der von gewisser Dauer sein muss, eröffnet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - NVwZ-RR 2006, 826; Urteil des Senats vom 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; BVerwG, Urteile vom 20.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, und vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 - NVwZ-RR 2011, 120) oder ob die Legalität bzw. Illegalität des Aufenthalts ein Gesichtspunkt ist, dem im Rahmen der Prüfung der Schranken des Art. 8 Abs. 2 EMRK Rechnung zu tragen ist, um einen einzelfallbezogenen Interessenausgleich zu gewährleisten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).

    Denn ein unerlaubter Aufenthalt und die damit verbundene Unsicherheit des Aufenthalts stehen einem schutzwürdigen Vertrauen des Ausländers auf einen Verbleib im Bundesgebiet regelmäßig entgegen (vgl. Beschluss des Senats vom 15.02.2006, a. a. O.;… GK-AufenthG, § 60a Rdnr. 176 ff.).

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Dies ist der Fall, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt ins Blaue hinein aufgestellt wird oder das Beweismittel offensichtlich untauglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.2009 - 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614).
  • VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02

    Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    § 60 Abs. 7 AufenthG deckt nicht den in Deutschland üblichen Standard bei medizinischer Versorgung ab, denn diese Norm soll nicht die Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen zum Maßstab erheben, sondern konkrete erhebliche (existenzielle) Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abwehren (vgl. Beschl. des VG Stade vom 09.02.2001, 2 A 154/01; Urteil des VG München vom 18.06.2003, 11 K 3247/02.A; Urteil des VG Hannover vom 18.06.2003, 1 A 3566/00; Urteil des VG Braunschweig vom 30.06.2003, 8 A 43/02; Beschl. des VG Osnabrück vom 01.11.2010, 5 B 143/10).
  • VG Minden, 18.06.2003 - 11 K 3247/02

    Aserbaidschan, Krankheit, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Situation …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    § 60 Abs. 7 AufenthG deckt nicht den in Deutschland üblichen Standard bei medizinischer Versorgung ab, denn diese Norm soll nicht die Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen zum Maßstab erheben, sondern konkrete erhebliche (existenzielle) Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abwehren (vgl. Beschl. des VG Stade vom 09.02.2001, 2 A 154/01; Urteil des VG München vom 18.06.2003, 11 K 3247/02.A; Urteil des VG Hannover vom 18.06.2003, 1 A 3566/00; Urteil des VG Braunschweig vom 30.06.2003, 8 A 43/02; Beschl. des VG Osnabrück vom 01.11.2010, 5 B 143/10).
  • VG Münster, 30.10.2002 - 6 K 2147/96
    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Im Übrigen bleibt es dem örtlich vorhandenen (Fach-)Arzt überlassen, welche der dort vorhandenen, gleichwirksamen Mittel er zur Behandlung der von ihm diagnostizierten Erkrankungen (weiter-)verordnet (vgl. VG Münster, U. v. 30.10.2002 - 6 K 2147/96.A -, m. w. N), Dass die Ausländerin nicht auch auf geeignete Substitute verwiesen werden kann, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Rn. 23 Zunächst kann dahinstehen, ob der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK unter dem Blickwinkel des Privatlebens prinzipiell nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts, der von gewisser Dauer sein muss, eröffnet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - NVwZ-RR 2006, 826; Urteil des Senats vom 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; BVerwG, Urteile vom 20.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, und vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 - NVwZ-RR 2011, 120) oder ob die Legalität bzw. Illegalität des Aufenthalts ein Gesichtspunkt ist, dem im Rahmen der Prüfung der Schranken des Art. 8 Abs. 2 EMRK Rechnung zu tragen ist, um einen einzelfallbezogenen Interessenausgleich zu gewährleisten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Da die Klägerin grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beansprucht, ist dieser Anspruch  nach jeder in Betracht kommenden Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes zu beurteilen, was im Fall der Klägerin neben § 25 Abs. 5 AufenthG auch § 25 Abs. 3 AufenthG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 - InfAuslR 2007, 4).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    "Konkret" ist die Gefahr, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr der Ausländerin in ihr Heimatland einträte, da sie dort nur unzureichende Möglichkeiten zur Behandlung des Leidens hätte und anderweitig wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, Az. 9 C 58.96, BVerwGE 105, 383; Urteil vom 27.4.1998, Az. 9 C 13.97, NVwZ 1998, 973).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
    Rn. 23 Zunächst kann dahinstehen, ob der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK unter dem Blickwinkel des Privatlebens prinzipiell nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts, der von gewisser Dauer sein muss, eröffnet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - NVwZ-RR 2006, 826; Urteil des Senats vom 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; BVerwG, Urteile vom 20.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, und vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 - NVwZ-RR 2011, 120) oder ob die Legalität bzw. Illegalität des Aufenthalts ein Gesichtspunkt ist, dem im Rahmen der Prüfung der Schranken des Art. 8 Abs. 2 EMRK Rechnung zu tragen ist, um einen einzelfallbezogenen Interessenausgleich zu gewährleisten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5 …

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

  • BVerwG, 28.03.2001 - 1 B 83.01

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - 4 L 106/10

    Rechtmäßigkeit einer Abwasserbeseitigungsgebühr

  • VG Regensburg, 23.02.1998 - RO 2 K 97.2329
  • VG Würzburg, 09.11.2015 - W 6 S 15.30723

    Einzelfall der Unzulässigkeit des Antrags bezüglich Befristung des Einreise- und …

    Konkret ist im Hinblick auf den geltend gemachten Diabetes anzumerken, dass diese Erkrankung nicht die Annahme einer Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigt, wie mittlerweile obergerichtlich geklärt ist (vgl. HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris; NdsOVG, B.v. 10.11.2011 - 8 LB 108/10 - juris; B.v. 28.6.2011 - 8 LB 221/09 - juris).

    Die Antragstellerin kann sich erforderlichenfalls an das nächstgelegene Familien-Gesundheitszentrum wenden bzw. sich auch an Institutionen der sekundären oder tertiären Gesundheitsversorgung überweisen lassen (vgl. HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris).

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 3 K 2341/19

    Flüchtlingsrecht, Algerien

    § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG deckt nicht den in Deutschland üblichen Standard bei medizinischer Versorgung ab, denn mit dieser Vorschrift sollen nicht die Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen im Inland zum Maßstab erhoben werden, sondern konkrete erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abgewehrt werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.07.2013 - 7 A 1602/12 - juris RdNr. 55 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 06.06.2019 - 10 C 19.1081 - juris RdNr.11).
  • OVG Saarland, 16.06.2015 - 2 A 197/14

    Zur Frage einer qualifizierten Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch …

    Davon zu trennen ist die Frage, ob sich aus dem Vorbringen der Klägerin und den vorgelegten Attesten verwertbare Anhaltspunkte für die mit dem Beweisangebot aufgestellte Behauptung ergeben.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - (juris)) Die von der Klägerin begehrte Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verlangt die Erstellung einer Gefahrenprognose.
  • VG Würzburg, 20.01.2016 - W 6 S 16.30045

    Kosovo als sicheres Herkunftsland

    Die Antragsteller können sich erforderlichenfalls an das nächstgelegene Familien-Gesundheitszentrum wenden bzw. sich auch an Institutionen der sekundären oder tertiären Gesundheitsversorgung überweisen lassen (vgl. HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 19.04.2021 - 3 K 9660/17

    Flüchtlingsrecht

    Diese Voraussetzung kann grundsätzlich nur bei einer ernsten Krankheit gegeben sein ( HessVGH, Urteil vom 16.07.2013 - 7 A 1602/12 - juris, Rdnr. 32 m. w, N.).
  • VG Würzburg, 15.05.2015 - W 6 K 15.30291

    Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid und auf Beschluss in Sofortsache

    Angesichts dieser Sachlage ist obergerichtlich geklärt (vgl. HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris; NdsOVG, B.v. 10.11.2011 - 8 LB 108/10 - juris; B.v. 28.6.2011 - 8 LB 221/09 - juris; vgl. auch schon VG Würzburg, U.v. 28.12.2012 - W 1 K 11.30177 - juris), dass die streitgegenständliche Zuckerkrankheit nicht die Annahme einer Gefahrenlage i.S. des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigt.
  • VG München, 25.11.2016 - M 17 S 16.33053

    Gefahr der Retraumatisierung bei Abschiebung in den Kosovo

    Die Betreffende muss sich gegebenenfalls an das nächstgelegene Familien-Gesundheitszentrum wenden bzw. sich an Institutionen des sekundären oder tertiären Gesundheitsversorgung verweisen lassen (vgl. allgemein HessVGH, U. v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris).
  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 S 15.30811

    Rechtmäßige Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung eines kosovarischen …

    Der Antragsteller kann sich erforderlichenfalls an das nächstgelegene Familien-Gesundheitszentrum wenden bzw. sich auch an Institutionen der sekundären oder tertiären Gesundheitsversorgung überweisen lassen (vgl. HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris).
  • VG Würzburg, 24.11.2015 - W 6 K 15.30406

    Abschiebungsverbot in den Kososvo wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes

    Die Betreffende muss sich gegebenenfalls an das nächstgelegene Familien-Gesundheitszentrum wenden bzw. sich an Institutionen des sekundären oder tertiären Gesundheitsversorgung verweisen lassen (vgl. allgemein HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris).
  • VG München, 17.07.2015 - M 17 K 15.30227

    Der Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat

    Rn. 22 Soweit die Klägerin zu 1) in der mündlichen Verhandlung am 17. Juli 2015 ein Attest der Gemeinschaftspraxis Allgemeinmedizin ... ... ... ... ... 2015 und einen Arztbrief des Diabeteszentrum ... und ... vorlegte, wonach ihr Ehemann an Diabetes mellitus Typ 2b, Diabetische periphere sensible Polyneuropathie, Hyperlipidämie, v.a. koronare Herzerkrankung leide, ist im Übrigen davon auszugehen, dass diese Erkrankungen im Kosovo, wenn auch nicht nach dem in Deutschland üblichen Standard, behandelbar sind (vgl. VG München, U.v. 5.8.2011 - M 17 K 10.31171; VGH BW v. 4.2.2010 11 S 331/07; HessVGH, U.v. 16.7.2013 - 7 A 1602/12 - juris Rn. 39; Auskunft der Deutschen Botschaft Pristina an Bundesamt vom 23.1.2011, Az. RK 516.80 - E 181/10).
  • VG Würzburg, 23.06.2015 - W 6 K 15.30396

    Erfolglosigkeit der Klage wegen offensichtlicher Unbegründetheit - Geltend …

  • VG Würzburg, 13.05.2015 - W 6 K 15.30255

    Gerichtsbescheid, Klageabweisung, Unzulässigkeit, Versäumung, Klagefrist, …

  • VG Würzburg, 30.04.2015 - W 6 S 15.30304

    Örtliche Zuständigkeit aufgrund Aufenthaltsbeschränkung im Erstverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht