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| OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1987 - 7 A 2686/86 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 1987 - 7 A 2686/86 (https://dejure.org/1987,3790)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 123 BGB; § 78 Abs. 3 Satz 2 BauO NW.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1043
- NVwZ 1988, 447 (Ls.)
- BauR 1987, 551
Wird zitiert von ... (4)
- VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
Vereinigung von Grundstücken nach Übernahme einer Baulast
Rn. 40 Auch wenn der Baurechtsbehörde die Verfügungsmacht über den Bestand einer Baulast zusteht, ist in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass sich die Wirkungen, die von der Erklärung eines Grundstückseigentümers nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LBO ausgehen, und durch die die Baulast begründet wird, ausnahmsweise nach den Vorschriften des Zivilrechts richten können (für die Anfechtbarkeit nach § 123 BGB vgl. nur OVG Münster, Beschluss v. 09.04.1987 - 7 A 2686/86 - NJW 1988, Seite 1043; für die Anwendbarkeit von § 2113 Abs. 1 BGB vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.02.1989 - 5 S 3256/88 - NJW 1990, Seite 268 ;… vgl. auch Schlotterbeck in: ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl. 2016, § 71 Rn. 50). - VG Gelsenkirchen, 12.07.2012 - 5 K 2628/10
Verzicht; Verkehr; Erschließung; Wegerecht; Rettungsfahrzeuge
Rn. 65 Vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen OVG NRW, Beschluss vom 9. April 1987 - 7 A 2686/86 -, NJW 1988, 1043 (Anwendbarkeit des § 123 Abs. 2 BGB bei einer Anfechtung einer Baulasterklärung durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks wegen einer durch den Eigentümer des begünstigten Grundstücks begangenen arglistigen Täuschung). - VG Frankfurt/Main, 23.05.2003 - 6 G 1730/03
Auslegung einer Baulast, Anfechtung der Baulasterklärung
Der Eigentümer des aus der Baulast faktisch begünstigten Grundstücks erwirbt aus dieser Erklärung keine Rechte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.04.1987 - 7 A 2686/86 - vgl. auch VG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2000 - 15 E 826/98 (2) -). - FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 5347/95 bbb) Sie entspricht zudem der im allgemeinen Verwaltungsrecht herrschenden Auffassung, nach der die zivilrechtlichen Irrtumsregeln für öffentlich-rechtliche Erklärungen entsprechend gelten (z.B. Oberverwaltungsgericht - OVG - Münster, Beschluß vom 9. April 1987 7 A 2686/86 , NJW 1988, 1043) und insbesondere im Fall einer irrtümlichen Antragstellung § 119 BGB analog angewandt werden kann (…Knack/Clausen, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 9 Rz. 5.4 und § 22 Rz. 4.1;… Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 36 Rz. 12; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 21. Dezember 1983 2 A 50/83 , NVwZ 1984, 316, 317; einschränkend Kluth, NVwZ 1990, 608, 613 f. m.w.N.).
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