Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 45/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 12.11.2025 - 3 K 638/25
Kommunalwahlrecht; Ausgabe eines falschen Wahlzettels
Rn. 43 Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz - GG - oder Art. 76 Landesverfassung Rheinland-Pfalz - LV - festgeschrieben sind oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems oder einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85 - Urteilsabdruck Seite 11, 12).Rn. 56 Der Fehler ist dann mandatsrelevant, wenn er geeignet ist, die Sitzverteilung im Gemeinderat der Gemeinde F… zu beeinflussen (vgl. OVG RP, Urteil vom 17.1985 - 7 A 45/85 - Urteilsabdruck Seite 15).
Die nur theoretische Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der geltend gemachten Rechtsverletzung und dem Ergebnis der angefochtenen Wahl genügt jedoch nicht (OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85 - Urteilsabdruck Seite 15; vgl. zur Wahl zum Deutschen Bundestag: BVerfG…, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 2 BvC 4/23 -, BVerfGE 167, 329-442, auch juris, Rn. 235 m. w. N.).
- VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019
Ebenso kann das Gericht nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Ungültigkeit der Wahl feststellen (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85.OVG -, AS 20, 204; OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85.OVG -, AS 20, 213).Dies ist der Fall, wenn nach den gegebenen Umständen des einzelnen Falles eine nach der Lebenserfahrung konkrete und in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit besteht, dass die Unregelmäßigkeit auf das Wahlergebnis und damit auf die Sitzverteilung wesentlich Einfluss genommen hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85.OVG -, a. a. O.).
- VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14
Trierer Stadtratswahl
Ein Wahlfehler kann die Ungültigkeit der Wahl nur dann nach sich ziehen, wenn nach den gegebenen Umständen des einzelnen Falles eine nach der Lebenserfahrung konkrete und in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit besteht, dass die Unregelmäßigkeit auf das Wahlergebnis und damit auf die Sitzverteilung wesentlich Einfluss genommen hat; der Wahlfehler muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sein, das Wahlergebnis zu beeinflussen (OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85 -, juris; OVG NWR…, Urteil vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, Rn. 22 ff., juris). - VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst
Denn nach § 68 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz - GemO- gehören zu den von der Verbandsgemeindeverwaltung im Namen und Auftrag der Ortsgemeinden zu führenden Verwaltungsgeschäften grundsätzlich auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsbürgermeister nach dem Kommunalwahlgesetz (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85-).
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