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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10811
VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11 (https://dejure.org/2013,10811)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.03.2013 - 7 A 63/11 (https://dejure.org/2013,10811)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. März 2013 - 7 A 63/11 (https://dejure.org/2013,10811)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11
    Insoweit führe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10/92 - aus, dass Fristen für die verfahrensmäßige Geltendmachung von Ansprüchen nicht nur in Gesetzen oder Verordnungen geregelt werden könnten, sondern die Behörden auch von sich aus berechtigt sein, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Rahmen ihrer Verfahrensherrschaft entsprechende Fristen festzulegen.

    Rn. 19 "Denn aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip folgt, dass Rechtssätze, die materiellrechtliche, den Bürger belastende Regelungen enthalten, im gewaltengliedrigen Rechtsstaat unmittelbar von der Legislative erlassen werden oder auf einer von ihr erteilten Ermächtigung beruhen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Rdnr. 15 ).

    Vielmehr wird in der vorgenannten Entscheidung ausdrücklich betont, dass auch eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiellrechtlichen Ausschlussfrist, "deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiellrechtlichen Rechtsposition zur Folge hat" (BVerwG, Urt. V. 22.10.1993, 6 C 10/92, Rd. 16, veröffentlicht in Juris), den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen könnte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08

    Bestimmung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist für die Erstattung von …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11
    Insoweit verweisen die Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.6.2010 - 3 L 475/08 -.

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt führt mit Urteil vom 23.6.2010 - 3 L 475/08 - hierzu Folgendes aus:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09

    Umfang des Anspruchs auf Schülerbeförderung zu privaten Ersatzschulen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11
    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat dies mit Beschluss vom 11.2.2010 - 3 M 313/09 - für die Montessori-Grundschule in Weissenfels festgestellt und dies mit der signifikanten Unterscheidung der Grundschule von öffentlichen Schulen in methodisch-didaktischer Hinsicht begründet.
  • VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten: Satzungsrechtliche Regelung über eine …

    Selbst wenn eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, in der Satzung niedergelegt wäre, könnte diese den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen (BVerwG, 22. Oktober 1993, 6 C 10.92, juris Rn. 16, OVG Magdeburg, 23. Juni 2010, 3 L 475/08, juris Rn. 26, VG Magdeburg, 25. März 2013, 7 A 63/11, juris Rn.19).

    Rn. 24 Selbst wenn eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, in der Satzung niedergelegt wäre, könnte diese den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn.16, OVG Magdeburg…, Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 26, VG Magdeburg, Urteil vom 25. März 2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn. 19).

  • VG Stade, 23.01.2018 - 4 A 982/16

    Antragsfrist; Ausschlussfrist; Schülerbeförderung

    Rn. 26 (3) Ob es - wie bspw. in § 23 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Sächsischen Schulgesetzes oder § 45 Abs. 5 des Schulordnungsgesetzes des Saarlandes - einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung für die Regelung einer Ausschlussfrist bedarf und mit Blick auf die fehlende Ermächtigung in § 114 Nds. Schulgesetz (NSchG) ein Verstoß gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsgebot vorliegt (…so etwa BVerwG, Urt. 22.10.1993 - 6 C 10/92 -, juris Rn. 15;… OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.06.2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 25 bzgl. einer Ausschlussfrist in einer Richtlinie; VG Magdeburg, Urt. v. 25.03.2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn.20) oder die Ausschlussfrist keine wesentliche Entscheidung darstellt, die dem förmlichen Gesetzgeber vorbehalten bleibt, und dem Träger der Schülerbeförderung die Satzungs- und Regelungshoheit mit Blick auf Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 57 Abs. 2 Nds. Verfassung i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG zusteht (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.01.2010 - 2 LA 257/09;… VG Oldenburg, Urt. v. 02.11.2016 - 5 A 602/16;… VG Göttingen, Urt. v. 18.06.2013 - 6 A 81/11), kann dahinstehen.
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