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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17   

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https://dejure.org/2018,17588
VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17 (https://dejure.org/2018,17588)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 7 A 7963/17 (https://dejure.org/2018,17588)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 7 A 7963/17 (https://dejure.org/2018,17588)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Es liegt nach der gebotenen Auslegung der Vorschrift stets dann Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes vor, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt, und wenn die Behandlung - bei generalisierender und typisierender Betrachtung der in Rede stehenden Tätigkeit - nennenswerte gesundheitliche Schädigungen verursachen kann (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss v. 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, Rn. 20, nachgehend BVerwG, Beschluss v. 25. Juni 2007 - 3 B 82/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 22. Dezember 2017 - 7 L 3157/17 -, Rn. 9 ff.; jeweils juris).

    Auch Eingriffe, die zu ästhetischen Zwecken vorgenommen werden, unterfallen dem Anwendungsbereich des HeilprG, jedenfalls wenn - wie hier - die Tätigkeit medizinische Kenntnisse voraussetzt und nicht unerhebliche Gesundheitsschäden auftreten können (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.2007 - 3 B 82.06

    Heilpraktikererlaubnis; Faltenunterspritzung.

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Es liegt nach der gebotenen Auslegung der Vorschrift stets dann Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes vor, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt, und wenn die Behandlung - bei generalisierender und typisierender Betrachtung der in Rede stehenden Tätigkeit - nennenswerte gesundheitliche Schädigungen verursachen kann (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss v. 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, Rn. 20, nachgehend BVerwG, Beschluss v. 25. Juni 2007 - 3 B 82/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 22. Dezember 2017 - 7 L 3157/17 -, Rn. 9 ff.; jeweils juris).

    Die kosmetische Zielsetzung eines Eingriffs in den Körper schließt die Subsumtion des Eingriffs unter den Begriff der Heilkunde nicht aus, vielmehr hängt die Beantwortung der Frage nach der Einordnung der "Tattooentfernung" mittels Lasergerät unter den Begriff der Heilkunde von den mit dieser Tätigkeit verbundenen - soeben skizzierten - Gesundheitsrisiken ab (vgl. BVerwG, Beschluss v. 25. Juni 2007 - 3 B 82/06 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang …

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Mit dieser Auslegung soll dem Gesetzeszweck, der Bevölkerung einen ausreichenden Rechtsschutz gegenüber Gesundheitsgefährdungen durch Unberufene zu geben, Rechnung getragen werden (BVerwG, Urteil v. 25. Juni 1970 - I C 53.66 -, juris Rn. 27 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung).

    Dabei fallen auch solche Verrichtungen unter die Erlaubnispflicht, die für sich gesehen ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzen, die aber Gesundheitsgefährdungen mittelbar dadurch zur Folge haben können, dass die Behandelten die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden unterlassen oder verzögern, weil der Heilbehandler nicht über das medizinische Fachwissen verfügt, um entscheiden zu können, wann medizinische Heilbehandlung notwendig ist (vgl. bereits BVerwG, Urteil v. 25. Juni 1970 - I C 53.66 -, juris Rn. 28).

  • VG Gelsenkirchen, 22.12.2017 - 7 L 3157/17

    Entfernung von Tätowierungen Laser Heilpraktikererlaubnis Lasergerät der Klasse 4 …

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Es liegt nach der gebotenen Auslegung der Vorschrift stets dann Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes vor, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt, und wenn die Behandlung - bei generalisierender und typisierender Betrachtung der in Rede stehenden Tätigkeit - nennenswerte gesundheitliche Schädigungen verursachen kann (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss v. 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, Rn. 20, nachgehend BVerwG, Beschluss v. 25. Juni 2007 - 3 B 82/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 22. Dezember 2017 - 7 L 3157/17 -, Rn. 9 ff.; jeweils juris).

    Aufgrund der erheblichen Einwirkung auf die Haut und der möglichen Gesundheitsrisiken sind bereits zur Beurteilung der Frage, ob der Einsatz des entsprechenden Lasers auf der Haut überhaupt angezeigt ist oder Kontraindikationen vorliegen und gegebenenfalls eine medizinische Heilbehandlung erforderlich ist, umfassende medizinische Kenntnisse erforderlich (…vgl. bereits OVG NRW, Beschluss v. 13. November 2008 - 13 B 1488/08 -, juris Rn. 6; vgl. mit dem Hinweis auf den Operationscharakter auch VG Arnsberg, Beschluss v. 8. Mai 2012 - 3 L 247/12 -, juris Rn. 14 und dem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 22. Dezember 2017 - 7 L 3157/17 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Begriff der Ausübung der Heilkunde

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Durch die formalisierte Prüfung unter Beteiligung fachkundiger Personen wird sichergestellt, dass die mit dem HeilprG bezweckte präventive Kontrolle zum Schutz der Gesundheit (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss v. 3. Juni 2004 - 2 BvR 1802/02 -, juris Rn. 13) wirksam ausgeübt wird.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Auch aus der hypothetischen Annahme, das Stechen von Tätowierungen sei mit gleich schweren Gesundheitsrisiken verbunden und dürfe nur von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführt werden, folgt nicht die Erlaubnisfreiheit der Entfernung von Tätowierungen mit einem Lasergerät, insbesondere besteht kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung "im Unrecht" (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil v. 26. Februar 1993 - 8 C 20/92 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Der Frage, inwieweit das Tätowieren vergleichbare Gesundheitsrisiken in sich birgt, musste vor diesem Hintergrund nicht weiter nachgegangen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1989 - 6 C 52/87 -, juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 13 B 1488/08

    Untersagung der Durchführung einer Laser-Ohrakupunktur durch eines Kosmetikerin; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Aufgrund der erheblichen Einwirkung auf die Haut und der möglichen Gesundheitsrisiken sind bereits zur Beurteilung der Frage, ob der Einsatz des entsprechenden Lasers auf der Haut überhaupt angezeigt ist oder Kontraindikationen vorliegen und gegebenenfalls eine medizinische Heilbehandlung erforderlich ist, umfassende medizinische Kenntnisse erforderlich (vgl. bereits OVG NRW, Beschluss v. 13. November 2008 - 13 B 1488/08 -, juris Rn. 6;… vgl. mit dem Hinweis auf den Operationscharakter auch VG Arnsberg, Beschluss v. 8. Mai 2012 - 3 L 247/12 -, juris Rn. 14 und dem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 22. Dezember 2017 - 7 L 3157/17 -, juris Rn. 12).
  • VG Arnsberg, 08.05.2012 - 3 L 247/12

    Zur Anwendung eines Lasergerätes bei der Nagelpilzbekämpfung durch eine Podologin

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17
    Aufgrund der erheblichen Einwirkung auf die Haut und der möglichen Gesundheitsrisiken sind bereits zur Beurteilung der Frage, ob der Einsatz des entsprechenden Lasers auf der Haut überhaupt angezeigt ist oder Kontraindikationen vorliegen und gegebenenfalls eine medizinische Heilbehandlung erforderlich ist, umfassende medizinische Kenntnisse erforderlich (…vgl. bereits OVG NRW, Beschluss v. 13. November 2008 - 13 B 1488/08 -, juris Rn. 6; vgl. mit dem Hinweis auf den Operationscharakter auch VG Arnsberg, Beschluss v. 8. Mai 2012 - 3 L 247/12 -, juris Rn. 14 und dem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 22. Dezember 2017 - 7 L 3157/17 -, juris Rn. 12).
  • VG Köln, 19.07.2021 - 7 L 394/21
    Rn. 64 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2008 - 13 B 1488/08 - juris, Rn. 6; VG Köln, Urteil vom 30.06.2020 - 7 K 10312/17 - juris, Rn. 70 f.; VG Oldenburg, Urteil vom 12.06.2018 - 7 A 7963/17 - juris, Rn. 16; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22.12.2017 - 7 L 3157/17 - juris, Rn. 11; VG Arnsberg, Beschluss vom 08.05.2012 - 34 L 247/12 - juris, Rn. 13.

    Rn. 134 und VG Oldenburg, Urteil vom 12.06.2018 - 7 A 7963/17 - juris.

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