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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,38697
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22 (https://dejure.org/2024,38697)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.2024 - 7 A 828/22 (https://dejure.org/2024,38697)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 7 A 828/22 (https://dejure.org/2024,38697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    UVP-Vorprüfung bei Bauvorbescheid für großflächigen Einzelhandel!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erforderlichkeit der UVP-Vorprüfung bei großflächigem Einzelhandel im Bauvorbescheid (IBR 2025, 1048)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 794/22

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Insoweit werde zunächst auf den Vortrag der Klägerin im Verfahren 7 A 794/22 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch im Verfahren 7 A 794/22, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge zum Bebauungsplan Nr. N02 Bezug genommen.

    Der Bebauungsplan Nr. N02 ist aus den im Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 7 A 794/22 ausgeführten Gründen unwirksam.

  • VG Aachen, 16.02.2022 - 3 K 1007/16

    Bauvorbescheid; Lebensmitteldiscounter; Erweiterung; Gewerbegebiet; großflächiger …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Insoweit verweise sie zunächst auf das Vorbringen im Verfahren 3 K 1007/16, das eine benachbarte Lidl-Filiale betreffe.

    Der Plan sei auch wirksam, insoweit nehme sie Bezug auf ihren Vortrag im Verfahren 3 K 1007/16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 7 A 4950/18

    Erfolgreiche Berufung in Bezug auf die Versagung der Erteilung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 53 - vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 17.3.2021 - 7 A 4950/18 -, juris Rn. 86 ff. m. w. N. -,.
  • BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20

    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Der ursprüngliche Anlass für die Durchführung des ergänzenden Verfahrens - der fehlende Hinweis in der Offenlagebekanntmachung, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Fassung abgegeben werden könnten - stelle keinen die Unwirksamkeit des Bebauungsplans begründenden Fehler dar, dies ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.6.2021 - 4 BN 50.20 -.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 42 Vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, NuR 2022, 66 = juris, Rn. 65 f., OVG NRW, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -, DVBl. 2007, 129 = juris, Rn. 59, und OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 46 f. (jeweils zu immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden); VG Minden, Urteil vom 1.9.2023 - 1 K 4856/18 -, juris, Rn. 59 f.; Dix, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2024, § 29 UVPG, Rn. 30.
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 42 Vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, NuR 2022, 66 = juris, Rn. 65 f., OVG NRW, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -, DVBl. 2007, 129 = juris, Rn. 59, und OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 46 f. (jeweils zu immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden); VG Minden, Urteil vom 1.9.2023 - 1 K 4856/18 -, juris, Rn. 59 f.; Dix, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2024, § 29 UVPG, Rn. 30.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05

    Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 42 Vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, NuR 2022, 66 = juris, Rn. 65 f., OVG NRW, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -, DVBl. 2007, 129 = juris, Rn. 59, und OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 46 f. (jeweils zu immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden); VG Minden, Urteil vom 1.9.2023 - 1 K 4856/18 -, juris, Rn. 59 f.; Dix, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2024, § 29 UVPG, Rn. 30.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 2 A 3300/18

    Fehlende Klagebefugnis mangels Drittbetroffenheit durch eine angefochtene …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 46 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.8.2019 - 2 A 3300/18 -, BauR 2020, 472 = juris, Rn. 27.
  • VG Minden, 01.09.2023 - 1 K 4856/18

    Einrichtung, betriebliche oder bauliche Entscheidungsergänzung Geflügelmast …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 42 Vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, NuR 2022, 66 = juris, Rn. 65 f., OVG NRW, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -, DVBl. 2007, 129 = juris, Rn. 59, und OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 46 f. (jeweils zu immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden); VG Minden, Urteil vom 1.9.2023 - 1 K 4856/18 -, juris, Rn. 59 f.; Dix, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2024, § 29 UVPG, Rn. 30.
  • VG Aachen, 16.02.2022 - 3 K 3331/18

    Hilfsantrag; Bauvoranfrage; Bescheidungsunfähigkeit; Gebots der Rücksichtnahme; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 828/22
    Rn. 25 unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 16.2.2022 (3 K 3331/18) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 794/22

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines …

    Mit Schreiben vom 10.10.2018 wies die Betreiberin eines weiteren Lebensmitteldiscountmarkts - die Klägerin im Verfahren 7 A 828/22 - darauf hin, die für das Grundstück H.-straße - vorgesehene Festsetzung eines Mischgebiets stehe der beabsichtigten Neuerrichtung und Vergrößerung ihres bestehenden Marktes entgegen.

    Rn. 13 Mit Schreiben vom 11.4.2019 wies die Klägerin im Verfahren 7 A 828/22 auf die mit den beabsichtigten Festsetzungen verbundenen Einschränkungen für ihren Einzelhandelsbetrieb hin.

    Mit Schreiben vom 26.3.2021 wiederholte die Klägerin im Verfahren 7 A 828/22 die bereits im Oktober 2018 erhobenen Bedenken.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch im Verfahren 7 A 828/22, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge zum Bebauungsplan Nr. N02 Bezug genommen.

    Zwar betrachtet das Schalltechnische Gutachten SI - W 06/175/08 vom 4.8.2006 der Schall- und Wärmemessstelle T. GmbH auch den Markt der Klägerin im Verfahren 7 A 828/22 in seiner damaligen Form (vgl. Seite 4 und 7 ff.) und kommt zu dem Ergebnis, dass an den südwestlich gelegenen Wohngebäuden die maßgeblichen Tag-Richtwerte eingehalten werden (vgl. Anlage C 1).

    Soweit die beigezogenen Bauakten in diesem Verfahren sowie im Verfahren 7 A 828/22 gutachterliche Stellungnahmen enthalten, betrachten sie ebenfalls nur Ausschnitte des Plangebiets und datieren zudem mehr als ein Jahrzehnt zurück.

    bis einschließlich zum Grundstück H.-straße - dazu gehört auch das Grundstück des Marktes der Klägerin im Verfahren 7 A 828/22 (Flurstück N05).

    Rn. 180 Darin wird nicht nur die streitgegenständliche, von der Klägerin beabsichtigte Erweiterung ihres Marktes betrachtet, sondern auch die geplante Erweiterung des Marktes der Klägerin im Verfahren 7 A 828/22, die Neuansiedlung eines C.-Werksverkaufs und eines Kiosks sowie die Verlagerung der Verkaufsflächen des Getränke- und Zoofachmarkts (Zentrenkonzept, Seite 84).

  • VG Düsseldorf, 19.03.2026 - 11 K 212/21

    Einzelhandelsvorhaben, bauplanungsrechtlicher Vorbescheid, Vollständigkeit der …

    Rn. 84 Soweit das OVG NRW mit Urteil vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 - im Fall einer planungsrechtlichen Bauvoranfrage für ein Einzelhandelsvorhaben unter Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots ein Lärmimmissionsgutachten zur Durchführung der UVP-Vorprüfung für erforderlich hielt, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht unmittelbar bei den gestellten Rechtsfragen, sondern bei den hinter diesen Rechtsfragen stehenden tatsächlichen Merkmalen ansetzt,.

    Rn. 104 So auch die vom OVG NRW in der Entscheidung vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 - in Bezug genommene Kommentierung von Schieferdecker, in: Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 6. Auflage 2023, § 29, Rn. 44.

    Rn. 105 Soweit dem Urteil des OVG NRW vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 - zu entnehmen ist, das Lärmimmissionsgutachten sei dort zwar nicht mit Blick auf das im Bauplanungsrecht verwurzelte Gebot der Rücksichtnahme erforderlich, es sei aber zur Beurteilung möglicher erheblicher Auswirkungen auf das Schutzgut der menschlichen Gesundheit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UVPG nötig, so teilt die Kammer nicht die insoweit zumindest denkbare Lesart dieser Entscheidung, dass sich aus dem UVPG im Fall einer planungsrechtlichen Bauvoranfrage vom Bauplanungsrecht losgelöste Kriterien für ein Vorhaben ergeben.

    Rn. 107 Gleiches gilt im Hinblick auf die Ausführungen im Urteil vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 - zu den möglichen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, deren Erheblichkeit in Bezug auf die (ausschließlich bauplanungsrechtliche) Fragestellung der Bauvoranfrage sich der Kammer nicht erschließt.

    Rn. 213 D. Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von den Entscheidungsgründen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht, § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.

  • VG Düsseldorf, 15.06.2026 - 28 K 6420/25
    Rn. 23 vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 -, juris, und VG Düsseldorf, Urteil vom 19. März 2026 - 11 K 212/21 -, juris Rn. 49 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2025 - 10 A 535/23

    Feststellung eines zustehenden Anspruchs auf Erteilung eines …

    Rn. 37 Vgl. zur Auslegung von Bauvoranfragen auch: OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 -, juris Rn. 56 ff.
  • VG Aachen, 09.07.2026 - 3 K 90/23

    Ausfertigung Art der baulichen Nutzung Bahnlinie Bekanntmachung bescheidungsfähig …

    Rn. 26 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 5. Dezember 2024 - 7 A 828/22 und 7 A 794/22 -, juris, jeweils Rn. 38 ff.
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