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Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46339
BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11 (https://dejure.org/2012,46339)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 ABR 38/11 (https://dejure.org/2012,46339)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 (https://dejure.org/2012,46339)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis; fristgerechtes Übernahmeverlangen; Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - fristgerechtes Übernahmeverlangen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rechtsinformationen.bund.de

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - fristgerechtes Übernahmeverlangen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78a Abs 1 BetrVG, § 78a Abs 2 S 1 BetrVG, § 78a Abs 3 BetrVG, § 78a Abs 4 S 1 Nr 2 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - fristgerechtes Übernahmeverlangen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der verfrühten Stellung eines Weiterbeschäftigungsverlangens; Berufung des Arbeitgebers auf die Nichteinhaltung der Frist

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der verfrühten Stellung eines Weiterbeschäftigungsverlangens; Berufung des Arbeitgebers auf die Nichteinhaltung der Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters nach Ausbildungsende

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters: Fristgerechtes Übernahmeverlangen erforderlich!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 884
  • DB 2013, 1499
  • DB 2013, 1558
  • NZA-RR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Durch ein form- und fristgerechtes Übernahmeverlangen des Auszubildenden entsteht zwischen dem Arbeitgeber und einem Mitglied der in § 78a Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmervertretungen nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis im Ausbildungsberuf (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ).

    Die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet keine entsprechende Anwendung (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 23 ff., AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7).

    Daneben dient die Dreimonatsfrist aber auch der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit des Arbeitgebers (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ; vgl. BT-Drucks. 7/1334 S. 3;… Oetker GK-BetrVG § 78a Rn. 75).

    Die Dreimonatsfrist kann deswegen nicht auf sechs Monate verlängert werden ( BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7;… ebenso DKKW-Bachner 13. Aufl. § 78a Rn. 19;… Oetker GK-BetrVG § 78a Rn. 74 f. mwN;… KR-Weigand § 78a Rn. 27b;… Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 78a Rn. 21;… WPK/Preis § 78a Rn. 10;… aA Fitting § 78a Rn. 19;… HaKo-BetrVG/Lorenz 3. Aufl. § 78a Rn. 12;… APS/Künzl 4. Aufl. § 78a Rn. 61).

    Der Gesetzgeber hat das BetrVG mit dem Betriebsverfassungsgesetz-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) umfassend reformiert, diese Novelle aber nicht zum Anlass genommen, die Dreimonatsfrist des § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG anzupassen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ).

    Übernahmeverlangen von Auszubildenden, die früher als drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gestellt werden, sind unbeachtlich und müssen bei der Personalplanung nicht berücksichtigt werden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ).

    Um den Beginn der Dreimonatsfrist zu ermitteln, ist von dem Zeitpunkt an, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, zurückzurechnen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ).

    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16).

    Der Senat hatte im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 40/10 - Rn. 40 aE, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7) keine Veranlassung, zur Frage einer allgemeinen Hinweispflicht des Arbeitgebers bei Form- oder Fristverstößen von Weiterbeschäftigungsverlangen Stellung zu nehmen.

  • BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05

    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (…BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche …

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (…BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Selbst wenn die Arbeitgeberin ihrer Pflicht nach § 78a Abs. 1 BetrVG nicht vollständig nachgekommen sein sollte, durfte der Beteiligte zu 2. nicht darauf vertrauen, ohne ein form- und fristgerechtes Übernahmeverlangen übernommen zu werden (vgl. BAG 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 50, 79;… Oetker GK-BetrVG § 78a Rn. 46).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Nach früherer Rechtsprechung des Senats musste der Arbeitgeber das Klageverfahren beschreiten, wenn er mit einer negativen Feststellungsklage geklärt haben wollte, dass kein Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 2 oder Abs. 3 BetrVG zustande gekommen ist, weil der Auszubildende kein rechtswirksames Übernahmeverlangen gestellt hat (BAG 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 63, 319).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern …

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Mit Urteil vom 11. Januar 1995 (- 7 AZR 574/94 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 22) hat der Senat demgegenüber ausgeführt, er neige nunmehr dazu, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, in einem einheitlichen Beschlussverfahren (gegebenenfalls durch Kombination von Haupt- und Hilfsanträgen) sowohl die Feststellung der Nichtbegründung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 78a Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG als auch die Auflösung eines solchen Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 78a Abs. 4 BetrVG zu verfolgen (…vgl. ferner ErfK/Kania 13. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 11;… Fitting 26. Aufl. § 78a Rn. 61;… Oetker GK-BetrVG 9. Aufl. § 78a Rn. 182 f.;… WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 78a Rn. 27;… KR-Weigand 9. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 49 ff.).
  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 109/10

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; negativer …

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. April 2011 - 10 TaBV 109/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 621/78

    Weiterbeschäftigungsverlangen - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - …

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Er soll sich nicht vorzeitig darauf festlegen, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - zu II 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 8).
  • ArbG Freiburg, 18.11.2025 - 10 Ca 89/25

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Auszubildendenvertreters nach § 78a Abs. 2 …

    Durch ein form- und fristgerechtes Übernahmeverlangen des Auszubildenden entsteht zwischen dem Arbeitgeber und einem Mitglied der in § 78a Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmervertretungen nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis im Ausbildungsberuf (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 20;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet keine entsprechende Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 23;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10, juris, Rn. 23 ff.).

    Er soll sich nicht vorzeitig darauf festlegen, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 24;… Beschluss vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, juris, Rn. 19).

    Übernahmeverlangen von Auszubildenden, die früher als drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gestellt werden, sind unbeachtlich und müssen bei der Personalplanung nicht berücksichtigt werden (vgl. hierzu umfassend BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 27 m.w.N.).

    Um den Beginn der Dreimonatsfrist zu ermitteln, ist von dem Zeitpunkt, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, zurückzurechnen (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 29;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 32;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 -, juris, Rn. 39 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 6 PB 1/05 -, NZA-RR 2005, 13 zu § 9 Abs. 1 BPersVG a.F.).

    Der Kläger war auch im vorliegenden Fall durch den Betriebsrat zumindest seit Juni 2025 sachkundig vertreten, sodass ein entsprechender allgemeiner Hinweis entbehrlich war (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 35 m.w.N.).

    Rn. 58 (3) Dass die Beklagte gegen ihre Pflicht aus § 78a Abs. 1 BetrVG mangels schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Kläger verstoßen hat, führt weder zu einer Ausnahme von der Dreimonatsfrist (…vgl Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 17. Aufl. 2022, § 78a Rn. 23), noch durfte der Kläger wegen Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 78a Abs. 1 BetrVG darauf vertrauen, auch ohne fristgerechtes Übernahmeverlangen übernommen zu werden (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 -, juris, Rn. 36 m.w.N.).

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