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Rechtsprechung
   BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4405
BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 42/03 (https://dejure.org/2004,4405)
BAG, Entscheidung vom 07.04.2004 - 7 ABR 42/03 (https://dejure.org/2004,4405)
BAG, Entscheidung vom 07. April 2004 - 7 ABR 42/03 (https://dejure.org/2004,4405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung; Zuordnungstarifvertrag mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen; Wahl der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der räumlich weiten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einem aus mehreren Betriebsteilen bestehenden Betrieb; Auslegung des Begriffs der nicht weit auseinander liegenden Teile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Verfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 745
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 42/03
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde enthält die von ihr angezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (27. September 2000 - 1 A 1541/99. PVB - Behindertenrecht 2001, 147) insoweit keine abweichende Aussage.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2003 - 21 TaBV 4/02

    Anfechtung einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten …

    Auszug aus BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 42/03
    Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2003 - 21 TaBV 4/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Wird die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten statt im förmlichen Wahlverfahren durchgeführt, liegt darin ein Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - AP SGB IX § 94 Nr. 3= EzA SGB IX § 94 Nr. 1, zu B II 5 der Gründe; vgl. zur Betriebsratswahl: BAG 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - BAGE 108, 375 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2).

    Es ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass das Wahlergebnis anders ausgefallen wäre, wenn die Wahl im förmlichen Wahlverfahren anstatt im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt worden wäre (vgl. dazu BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - AP SGB IX § 94 Nr. 3 = EzA SGB IX § 94 Nr. 1, zu B II 5 der Gründe).

  • ArbG Bonn, 15.05.2025 - 1 BV 117/24
    Rn. 68 (a) § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX und § 18 SchwbVWO dienen der Feststellung, ob in einem Betrieb bzw. in einer Dienststelle wegen der überschaubaren Anzahl der Wahlberechtigten sowie der Lage des Betriebs und seiner Teile auf das förmliche Wahlverfahren mit der Bestellung eines Wahlvorstands nach § 2 SchwbVWO, der Aufstellung einer Wählerliste nach § 3 SchwbVWO, dem Erlass eines Wahlausschreibens nach § 5 SchwbVWO, der Einreichung von schriftlichen Wahlvorschlägen nach § 6 SchwbVWO ua. verzichtet werden kann und stattdessen die Wahl vereinfacht in einer Wahlversammlung nach den §§ 19, 20 SchwbVWO durchgeführt werden kann (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - juris zu § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX).

    Neben der Entfernung ist dabei die ggf. zeitaufwendige persönliche Kontaktaufnahme der in den verschiedenen Teilen beschäftigten Wahlberechtigten sowie die dadurch bedingte erschwerte Information der Wahlberechtigten über diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die für die Aufgabe einer Schwerbehindertenvertretung bereit und geeignet sind, von Bedeutung (BAG 7. April 2004 aaO.).

    H liegt mit einer Entfernung von etwa 60 km von Bo so weit entfernt wie die Verkaufsstellen in dem der Entscheidung des BAG vom (7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - juris) zugrundeliegenden Fall, in dem es die Durchführung der Wahl im vereinfachten Wahlverfahren als nicht statthaft angesehen hat.

    Liegen die Voraussetzungen zur Durchführung der Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nicht vor, so muss im förmlichen Verfahren gewählt werden (vgl. BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - juris zum Betriebsverfassungsrecht).

    In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - juris zum Betriebsverfassungsrecht).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 61/12

    Hauptschwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren - räumliche Nähe

    Rn. 21 (1) Im originären Anwendungsbereich von § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX dient das Erfordernis der räumlichen Nähe dazu, das vereinfachte Wahlverfahren nur dann vorzusehen, wenn die Wahlberechtigten die ansonsten im förmlichen Wahlverfahren vermittelten Kenntnisse über die Wahlbewerber erlangen können und trotz der gegenüber dem förmlichen Wahlverfahren erheblich kürzeren Vorbereitungszeit eine Verständigung der Wahlberechtigten über Art und Inhalt der Wahl möglich ist (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 10.04.2026 - 9 TaBV 31/25

    Unwirksames vereinfachtes Wahlverfahren bei räumlich zersplitterter Dienststelle

    Es geht also um Fallgestaltungen, in denen der Prozess der Meinungsbildung bei Wahlen typischerweise auch ohne Einhaltung der für das förmliche Wahlverfahren vorgesehenen Verfahrensschritte stattfinden kann (BAG…, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 7 ABR 61/12 -, Rn. 21, juris; BAG, Beschluss vom 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 -, Rn. 15, juris).

    In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 42/03 - juris zum Betriebsverfassungsrecht).

  • LAG Köln, 19.10.2011 - 3 TaBV 51/11

    Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung; Anwendbarkeit der Vorschriften des SGB …

    Es kommt entscheidend darauf an, ob gewährleistet ist, dass die Wahlberechtigten die ansonsten im förmlichen Wahlverfahren vermittelten Kenntnisse über die Wahlbewerber erlangen können und die Verständigung der Wahlberechtigten über die Art und Inhalt der Wahl möglich bleibt (BAG, Beschluss vom 07.04.2004 - 7 ABR 42/03, EzA § 94 SGB IX Nr. 1).
  • LAG Hamm, 17.12.2004 - 13 TaBV 10/04

    Schwerbehindertenvertretung; Wahl; Wahlverfahren; vereinfacht; förmlich; …

    2. Der danach gegebene Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren war auch geeignet, das Wahlergebnis zu beeinflussen (§ 19 Abs. 1 letzter Halbsatz BetrVG i.V.m. § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX; vgl. BAG, Beschl. vom 07.04.2004 - 7 ABR 42/03).
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