Rechtsprechung
| BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90 |
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einigungsstelle - Betriebsfremde Beisitzer - Honorar - Sachverständige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BetrVG § 76, § 76 a
Sachverständigenkosten als Kosten der Einigungsstelle - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Kosten des Einigungsstellenverfahrens
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 28.02.1990 - 2 BV 14/89
- LAG Hamm, 21.08.1990 - 13 TaBV 62/90
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
Papierfundstellen
- ZIP 1992, 853
- NZA 1992, 459
- BB 1992, 572
- BB 1992, 855
- DB 1992, 789
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86
Betriebsrat - Akkordlohn
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
In dem sodann von dem Betriebsrat anhängig gemachten Beschlußverfahren stellte das Bundesarbeitsgericht ebenso wie die Vorinstanzen fest, daß dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Erholungszeiten im Rahmen der Zeitakkordentlohnung in der Näherei zustehe (Beschluß vom 24.11.1987 - 1 ABR 12/86 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Akkord).Die Einholung des Sachverständigengutachtens sei mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 24.11.1987 (aaO.) erforderlich gewesen, weil weder der Vorsitzende noch die Mitglieder der Einigungsstelle eine arbeitsmedizinische Ausbildung gehabt hätten.
Entsprechend dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 24.11.1987 (aaO.) habe die Einigungsstelle für die umstrittene Pausenregelung auch arbeitsmedizinische Gesichtspunkte zu beachten gehabt.
Entsprechend dem im Verfahren zwischen dem Betriebsrat und der beteiligten Arbeitgeberin ergangenen Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 24.11.1987 (aaO.) mußte die Einigungsstelle auch berücksichtigen und bewerten, ob und in welchem Umfang feststehende Kurzpausen aus arbeitsmedizinischer Sicht sinnvoller sind als eine Regelung, die den Arbeitnehmern die Freiheit beläßt, Erholungszeiten nach ihren jeweiligen persönlichen Bedürfnissen zur Erholung zu nutzen.
- BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 92/87
Einigungsstelle: Honorar des Beisitzers
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
Hierzu gehört auch der Anspruch des betriebsfremden Beisitzers auf Vergütung für seine Tätigkeit in der Einigungsstelle, sofern sie erforderlich war oder der Betriebsrat sie für erforderlich halten durfte (vgl. statt vieler: BAGE 62, 129, 132 f. = AP Nr. 35 zu § 76 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe, m.w.N.).Aber auch für die Kosten einer Einigungsstelle selbst hat das Bundesarbeitsgericht diesen Grundsatz in ständiger Rechtsprechung herangezogen (vgl. statt vieler: BAGE 62, 129, 136 = AP Nr. 35 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 c der Gründe;… vgl. Kreutz, aaO., Rz 7, m.w.N. für Rechtsprechung und Literatur).
- BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
Insoweit sind an die Beurteilung der Erforderlichkeit der Kosten, die die Einigungsstelle durch Heranziehung eines Sachverständigen verursacht, dieselben Maßstäbe anzulegen, wie sie auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit der vom Betriebsrat selbst verursachten Kosten gelten (vgl. zur Erforderlichkeit der Kosten des Betriebsrates selbst: BAG Beschluß vom 28.8.1991 - 7 ABR 72/90 -, zu B I der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87
Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
Der Antragsteller macht einen ihm selbst zustehenden Zahlungsanspruch geltend, der der Prozeßverzinsung unterliegt (vgl. BAGE 60, 385, 391 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, zu B III 3 der Gründe). - BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87
Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
Vereinbaren der Betriebsrat und der zum Beisitzer bestellte Gewerkschaftssekretär für dessen Mitwirkung in der Einigungsstelle eine Vergütung in Höhe von 7/10 des dem Einigungsstellenvorsitzenden vom Arbeitgeber zugesagten oder gezahlten Honorars, so entspricht dies in der Regel den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 14.12.1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 30 zu § 76 BetrVG 1972, unter C II 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrates entstehen, vom Arbeitgeber nur dann gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn der Aufwand erforderlich war und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 b der Gründe; BAGE 60, 385, 388 f. = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, zu B II 2 und 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 13. November 1991 - 7 ABR 70/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 c der Gründe;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 9, 10;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 4 ff., 32). - LAG Hessen, 03.09.1992 - 12 TaBV 22/92
Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren
Allerdings muss die Einigungsstelle in derartigen Fällen wie jeder andere, der "auf Kosten eines Dritten handeln darf", die Maßstäbe einhalten, die sie auch beachten würde, wenn ihre Mitglieder die Kosten selbst zu tragen hätten (zum Vorigen insgesamt: BAG, Beschluss vom 13.11.1991 - 7 ABR 70/90 -, NZA 1992, 459, 461, 462).
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