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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7255
BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86 (https://dejure.org/1987,7255)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 7 ABR 76/86 (https://dejure.org/1987,7255)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 (https://dejure.org/1987,7255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Derartige betriebsverfassungsrechtlich begründete Forderungen entstehen aber nicht aus dem Arbeitsverhältnis, sondern ergeben sich aus dem vom Betriebsratsmitglied ausgeübten Amt (vgl. BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972) bzw. hier aus dem Streit über die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Antragstellers gegenüber dem Betriebsrat.
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Das Bundesarbeitsgericht ist als Rechtsbeschwerdegericht nur in der Lage zu prüfen, ob das Tatsachengericht den unbestimmten Rechtsbegriff frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und ohne Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 2 c der Gründe).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Dabei ist für die Feststellung der Erforderlichkeit nicht nach dem Entstehen der Kosten ein objektiver, von jeder Beurteilung des Kostenverursachers losgelöster Maßstab anzulegen; vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Entschlusses aus beurteilt werden, der die Kosten auslöst (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG, unter III 2 b der Gründe; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe).
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens - …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Dies betrifft nicht nur Fälle, in denen z.B. ein einzelnes Betriebsratsmitglied ein Beschlußverfahren zur Überprüfung von Beschlüssen des Betriebsrats, durch die in die Stellung dieses Betriebsratsmitglieds eingegriffen wird, betreibt (vgl. dazu BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972) oder in denen z.B. der Betriebsrat in einem Beschlußverfahren beantragt, den Jugendvertreter aus der Jugendvertretung auszuschließen (vgl. dazu BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 41/79 - AuR 1982, 258 f.).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Dies betrifft nicht nur Fälle, in denen z.B. ein einzelnes Betriebsratsmitglied ein Beschlußverfahren zur Überprüfung von Beschlüssen des Betriebsrats, durch die in die Stellung dieses Betriebsratsmitglieds eingegriffen wird, betreibt (vgl. dazu BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972) oder in denen z.B. der Betriebsrat in einem Beschlußverfahren beantragt, den Jugendvertreter aus der Jugendvertretung auszuschließen (vgl. dazu BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 41/79 - AuR 1982, 258 f.).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73

    Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Einzelbegründung, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur erstattungsfähig sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe m.w.N.;… Wiese, GK-BetrVG, Bd. I, 4. Aufl. 1987, § 40 BetrVG Rz 9 m.w.N.).
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch …

    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Dabei ist für die Feststellung der Erforderlichkeit nicht nach dem Entstehen der Kosten ein objektiver, von jeder Beurteilung des Kostenverursachers losgelöster Maßstab anzulegen; vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Entschlusses aus beurteilt werden, der die Kosten auslöst (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG, unter III 2 b der Gründe; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 41/79
    Auszug aus BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
    Dies betrifft nicht nur Fälle, in denen z.B. ein einzelnes Betriebsratsmitglied ein Beschlußverfahren zur Überprüfung von Beschlüssen des Betriebsrats, durch die in die Stellung dieses Betriebsratsmitglieds eingegriffen wird, betreibt (vgl. dazu BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972) oder in denen z.B. der Betriebsrat in einem Beschlußverfahren beantragt, den Jugendvertreter aus der Jugendvertretung auszuschließen (vgl. dazu BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 41/79 - AuR 1982, 258 f.).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …

    Zu den Kosten im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG können gegenständlich auch solche Kosten zählen, die einem Betriebsratsmitglied in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten über seine Rechtsstellung gegenüber dem Betriebsrat entstanden sind (vgl. BAG Beschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 -, n. v., zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für …

    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Einzelbegründung, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 - n.v., unter B II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl. 1987, § 40 Rz 9, jeweils m. w. N.).
  • LAG Sachsen, 28.02.2025 - 2 TaBV 27/22
    Die Erforderlichkeit ist bei der hiernach notwendigen Prüfung zu bejahen, wenn derjenige, dessen Handlung die Kosten verursacht, wie ein vernünftiger Dritter bei gewissenhafter Überlegung und pflichtgemäßer, verständiger, ruhiger Abwägung aller Umstände bei seinem Entschluss zu dem Ergebnis gelangen durfte, dass der noch zu verursachende Kostenaufwand im Hinblick auf die Betriebsratstätigkeit notwendig war, hier also, dass die Durchführung des vorliegenden Verfahren im Interesse der Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des Betriebsrats erforderlich war (vgl. dazu, dass auch die Erforderlichkeit des Beschlussverfahrens als solche in den Blick zu nehmen ist, den Beschluss des BAG vom 11.12.1987, Az. 7 ABR 76/86, Rn. 27, juris).
  • LAG Sachsen, 17.02.2025 - 2 TaBV 20/22
    Die Erforderlichkeit ist bei der hiernach notwendigen Prüfung zu bejahen, wenn derjenige, dessen Handlung die Kosten verursacht, wie ein vernünftiger Dritter bei gewissenhafter Überlegung und pflichtgemäßer, verständiger, ruhiger Abwägung aller Umstände bei seinem Entschluss zu dem Ergebnis gelangen durfte, dass der noch zu verursachende Kostenaufwand im Hinblick auf die Betriebsratstätigkeit notwendig war, hier also, dass die Durchführung des vorliegenden Verfahren im Interesse der Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des Betriebsrats erforderlich war (vgl. dazu, dass auch die Erforderlichkeit des Beschlussverfahrens als solche in den Blick zu nehmen ist, den Beschluss des BAG vom 11.12.1987, Az. 7 ABR 76/86, Rn. 27, juris).
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