Rechtsprechung
| BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 8/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen einer einseitigen Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Wegfall des Rechtsschutzinteresses für die Anfechtung einer Betriebsratswahl nach der Wahl eines neuen Betriebsrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 26.08.1991 - 18 BV 87/91
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 15 TaBV 10/91
- BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 8/92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 8/92
Dabei muß das Rechtsbeschwerdegericht auch solche Umstände berücksichtigen, die erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens eingetreten sind wenn sich aus ihnen ergibt, daß die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine Wirkung mehr entfalten kann (BAG Beschluß vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BB 1991, 2452 = 1991, 2495 = NZA 1991, 946 f. [BAG 13.03.1991 - 7 ABR 5/90] = EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 29, zu der Gründe).Für eine derartige Entscheidung ohne rechtliche Wirkungen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (Beschluß vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 -, a.a.O.).
Die Erstattung eines für die Beteiligten unverbindlichen Rechtsgutachtens ist aber nicht Aufgabe des Gerichts und kann kein Rechtsschutzbedürfnis begründen (BAG Beschluß vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 -, a.a.O.).
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 8/92
Ein erledigendes Ereignis liegt vor, wenn nach Rechtshängigkeit des Antrags tatsächliche Umstände eingetreten sind, aufgrund deren der Antrag jedenfalls jetzt als unzulässig oder unbegründet abzuweisen wäre (BAGE 65, 105 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).Dem Antragsteller kann dann nicht mehr zugemutet werden, an seinem Antrag festzuhalten (BAGE 65, 105, 113 f.).
- BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93
Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar
Im Beschlußverfahren gibt es keine prozessuale Kostentragungspflicht und dementsprechend auch keine Kostenentscheidung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u. a. Beschluß vom 7. Juli 1954, BAGE 1, 46, 50 = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG; Beschluß vom 22. Februar 1963 - 1 ABR 8/62 - AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG 1953; Beschluß vom 26. April 1990, BAGE 65, 105, 115 = AP Nr. 3 zu § 83 a ArbGG 1979, zu I 4 a der Gründe; Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 8/92 -, n. v., zu B 2 der Gründe; sowie ständige Rechtsprechung des BVerwG seit BVerwGE 4, 357, 359). - BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92
Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 …
Diese Rechtsprechung hat sich inzwischen gefestigt und auch der Siebte Senat ist ihr gefolgt (BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 14/89 - n.v.; BAG Beschluß vom 26. September 1990 - 7 ABR 70/87 - n.v.; BAG Beschluß vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 22/90 - n.v.; BAG Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 40/90 - n.v.; BAG Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 8/92 - n.v.; BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 43/90 - AP Nr. 32 zu § 75 BPersVG). - BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 27/93
Beschlussverfahren: Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers gegen die vom …
Der Senat sieht keinen Grund, die nunmehrige, zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung wieder aufzugeben (vgl. u. a. BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 14/89 -, n. v.; BAG Beschluß vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 22/90 -, n. v.; BAG Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 8/92 -, n. v., zu B 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 43/90 - AP Nr. 32 zu § 75 BPersVG; BAG Beschluß vom 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 - DB 1993, 2390, 2391 [BAG 23.06.1993 - 2 ABR 58/92] = NZA 1993, 1052, 1054 f., zu B II 4 der Gründe). - LAG Hamm, 18.06.2003 - 10 TaBV 152/02
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Statthaftigkeit einer Beschwerde im …
Dabei muss das Beschwerdegericht auch solche Umstände berücksichtigen, die erst während des Beschwerdeverfahrens eingetreten sind, wenn sich aus ihnen ergibt, dass die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine Wirkung mehr entfalten kann (BAG, Beschluss vom 13.03.1991 - AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.08.1992 - 7 ABR 8/92 - n.v.). - LAG Hamm, 18.06.2003 - 10 TaBV 151/02
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtung einer Betriebsratswahl; …
Dabei muss das Beschwerdegericht auch solche Umstände berücksichtigen, die erst während des Beschwerdeverfahrens eingetreten sind, wenn sich aus ihnen ergibt, dass die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine Wirkung mehr entfalten kann (BAG, Beschluss vom 13.03.1991 - AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.08.1992 - 7 ABR 8/92 - n.v.).
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