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Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2287
BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R (https://dejure.org/2003,2287)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R (https://dejure.org/2003,2287)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R (https://dejure.org/2003,2287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - keine Absetzung von Unterhaltsleistungen an die getrennt lebende bzw geschiedene Ehefrau - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    SGB III § 190; ; SGB III § 193; ; SGB III § 194; ; AlhiV § 6; ; AlhiV § 11; ; GG Art 3

  • Wolters Kluwer

    Begehren von höherer Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten bei der Bemessung des berücksichtigungsfähigen Einkommens in analoger Anwendung zu § 194 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine höhere Arbeitslosenhilfe bei Unterhaltspflichten // Ausgaben für Unterhaltspflicht können nicht abgerechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 138
  • NZS 2004, 331
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234 ff) sollen bestimmte Einkommensteile des Partners des Alhi-Antragstellers nicht zu seinen Lasten, also einkommenserhöhend, berücksichtigt werden.

    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 71, 146, 154 f; 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

    Die in den gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Alhi vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung (und damit Abstrahierung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls) wiederum ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 51, 115, 122 f; 87, 234, 255, 260 f; 90, 226, 238; 91, 93, 115).

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Im Übrigen entspreche die zu Grunde gelegte Auffassung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Denn andere als die ausdrücklich genannten Absetzungen zur Schmälerung des Einkommens kommen nach der gesetzlichen Regelung nicht in Betracht, weil es sich, wie das LSG zu Recht ausführt, bei der Aufzählung in § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB III um einen abschließenden Katalog handelt (Ebsen in Gagel, SGB III, Stand März 2002, § 194 RdNr 46; Krauß in Wissing, SGB III, Stand September 2002, § 194 RdNr 40; vgl zu § 138 Abs. 2 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz bereits BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 S 62; LSG für das Saarland, Urteil vom 29. Januar 1998 - L 6/1 AR 101/96; Schmidt in GK-AFG, Stand Mai 1998, § 138 RdNr 20).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 71, 146, 154 f;… 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Die in den gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Alhi vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung (und damit Abstrahierung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls) wiederum ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 51, 115, 122 f; 87, 234, 255, 260 f; 90, 226, 238; 91, 93, 115).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Kirchensteuer Arbeitslose

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Die in den gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Alhi vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung (und damit Abstrahierung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls) wiederum ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 51, 115, 122 f; 87, 234, 255, 260 f; 90, 226, 238; 91, 93, 115).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (…BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54;… SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; BSGE 85, 123, 125 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 11;… SozR 3-4220 § 11 Nr. 3 S 5).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 71, 146, 154 f;… 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Die in den gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Alhi vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung (und damit Abstrahierung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls) wiederum ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 51, 115, 122 f; 87, 234, 255, 260 f; 90, 226, 238; 91, 93, 115).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung …

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass sich eine Einschränkung dieses gerichtlichen Prüfungsumfangs ergeben kann, wenn eine bindende Entscheidung der Verwaltung über die Grundvoraussetzungen ergangen ist (BSGE 74, 199, 201 = SozR 3-4100 § 59 Nr. 5).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 71, 146, 154 f;… 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen - …

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

  • LSG Saarland, 29.01.1998 - L 6/1 Ar 101/96
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung der …

    § 194 Abs. 2 SGB III enthält insofern - wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1, S 5) - einen abschließenden Katalog der vom Einkommen gemäß § 194 Abs. 1 Satz 1 SGB III abzusetzenden Beträge.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1), ist die Vorschrift des § 194 Abs. 2 SGB III einer analogen Rechtsanwendung nicht zugänglich.

    Dies folgt ua daraus, dass die Alhi nicht am individuellen Bedarf des Antragstellers, sondern typisierend am zuletzt erzielten Bemessungsentgelt des Alhi-Empfängers anknüpft (vgl BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1, S 6 f).

  • LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 49/08

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der …

    Andere Positionen konnten nicht vom Einkommen im Sinne von § 194 Abs. 1 Satz 1 SGB III abgesetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R - SozR 4-4300 § 194 Nr. 1 Rdnr. 16 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 11, 16 ff.).

    Für eine erweiternde Auslegung ist angesichts des abschließenden Charakters der Norm des § 194 Abs. 2 Satz 2 SGB III kein Raum (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R - SozR 4-4300 § 194 Nr. 1 Rdnr. 16 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 16 ff.).

    Demnach hat es das Bundessozialgericht bereits abgelehnt (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, a. a. O., Rdnr. 17 ff.), Unterhaltsleistungen eines Arbeitslosenhilfeempfängers als Schulden bei dessen Einkommen einkommensmindernd zu berücksichtigen.

    Dies folgt daraus, dass die Arbeitslosenhilfe nicht am individuellen Bedarf, sondern typisierend an dem zuletzt erzielten Bemessungsentgelt des Arbeitslosenhilfeempfängers anknüpft (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, a. a. O., Rdnr. 20).

  • LSG Sachsen, 14.08.2003 - L 3 AL 55/03

    Bedürftigkeit des Betroffenen als Voraussetzung für die Zahlung von …

    Ob und inwieweit vom Einkommen des Klägers Abzüge vorzunehmen sind, beurteilt sich ausschließlich nach § 194 Abs. 2 Satz 2 SGB III. Bei der Aufzählung in § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB III, in der die Unterhaltszahlungen nicht aufgeführt sind, handelt es sich um einen abschließenden Katalog (…Ebsen, in Gagel, SGB III, Stand März 2002, § 194 Rdnr. 46;… Kraus, in Wising, SGB III, Stand September 2002 § 194 Rdnr. 40; BSG, Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02).

    Einer analogen Anwendung der in § 194 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB III getroffenen Regelung über die Berücksichtigung von Einkommen des nicht getrennt lebenden Partners auf den Antragsteller selbst steht von vornherein das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegen (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R).

    Insofern ist es auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn der Gesetzgeber der Beklagten aufgibt, im Rahmen einer Massenverwaltung die Höhe der Alhi entsprechend den gesetzlichen Regelungen der §§ 190 ff. SGB III zu ermitteln und nicht alle denkbaren und geltend gemachten individuellen Bedarfslagen und Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R).

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 2/04 R -), ist die Vorschrift des § 194 Abs. 2 SGB III einer analogen Rechtsanwendung nicht zugänglich.

    Dies folgt ua daraus, dass die Alhi nicht am individuellen Bedarf des Antragstellers, sondern typisierend am Bemessungsentgelt des Alhi-Empfängers anknüpft (vgl BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1, S 6 f).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld …

    Rn. 62 Dass in einem solchen Falle Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt werden können, ist für das Recht der Arbeitslosenhilfe ausdrücklich entschieden worden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R = SozR 4-4300 § 194 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 257/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - …

    Rn. 19 Im Hinblick auf das Berufungsvorbringen der Beklagten ist ergänzend auszuführen, dass es zwar richtig ist, dass Unterhaltsverpflichtungen des Alhi-Empfängers nicht als Schulden bei dessen Einkommen einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, weil bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift folgt, dass beim Einkommen des Arbeitslosen selbst nur bestimmte, mit dem Einkommen unmittelbar zusammenhängende Ab- bzw. Ausgaben abgesetzt werden können (BSG 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R - SozR 4-4300 § 194 Nr. 1) und überdies die Alhi nicht am individuellen Bedarf des Antragstellers, sondern typisierend am zuletzt erzielten Bemessungsentgelt des Alhi-Empfängers anknüpft (…BSG 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R - SozR 4-4300 § 194 Nr. 5).

    Die Regelung in § 194 Abs. 1 S. 3 SGB III, nach der Unterhaltsleistungen an Dritte beim Einkommen des Ehepartners Berücksichtigung finden, verfolgt aber einen ganz anderen Zweck als die Bestimmung in § 194 Abs. 2 S. 2 SGB III. Damit sollen aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestimmte Einkommensteile des Partners des Alhi-Antragstellers nicht zu seinen Lasten, also einkommenserhöhend berücksichtigt werden (ausführlich hierzu BSG 27.05.2003 aaO).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von …

    Der geltend gemachte Anspruch auf höheres Alg ist unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl hierzu zuletzt das Urteil des Senats vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • SG Dortmund, 18.01.2005 - S 5 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Rn. 33 Die o.g. Auslegung des Einkommensbegriffes in § 11 SGB II dürfte auch nicht im Einklang mit der o.g. ständigen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichte (so wohl auch BSG, Urteil vom 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R = info also 2004, S. 19) stehen.
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 102/02 R

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Vorbezug von …

    Der geltend gemachte Anspruch auf höheres Alg ist unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl hierzu zuletzt das Urteil des Senats vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 6/02 R - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Bayern, 06.03.2006 - L 7 B 674/05

    Anforderung an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und …

    Unterhaltsleistungen, die der Arbeitslosenhilfeempfänger an seine frühere Ehefrau zu erbringen habe, könnten nicht zugunsten des Arbeitslosen von seinem zu berücksichtigenden Einkommen abgesetzt werden (BSG vom 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R - SozR 4-4300 § 194 Nr. 1).
  • BSG, 28.11.2002 - B 9 V 3/02 S

    Voraussetzung für eine im Gesetz nicht vorgesehene außerordentliche Beschwerde

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 68/05

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen, 25.09.2003 - L 3 AL 125/01

    Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung des Einkommens des …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - L 13 AS 6390/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.12.2006 - L 18 B 1142/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.12.2006 - L 18 B 1141/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2006 - L 18 B 483/06
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