Rechtsprechung
| BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 52; VermG § 6 Abs. 6 a
Gerichtszuständigkeit; örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Restitution von Unternehmensgrundstücken - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.09.1994 - 4 K 901/94
- BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 1892
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94
Für solche Klagen ist - anders als bei Klagen auf Rückübertragung von Rechten an einem Unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 ER 400.93 - VIZ 1993, 301) - nach § 52 Nr. 1 VwGO allein das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zurückverlangten Grundstücke liegen.
- BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung …
Dem Kläger ist zwar nicht darin zu folgen, dass er lediglich einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen für Grundstücke, nicht für ein Unternehmen begehrt habe, so dass schon aus diesem Grunde die örtliche Zuständigkeit nach § 52 Nr. 1 VwGO zu beurteilen sei (so - für auf § 6 Abs. 6a VermG gestützte Restitutionsklagen - Beschluss vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 7 AV 13.94 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36). - OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 PS 131/14
Recht oder Rechtsverhältnis als ortsgebunden durch Stehen in besonderer Beziehung …
Maßgeblich ist insoweit der konkrete Streitgegenstand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1994 - BVerwG 7 AV 13.94 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36).Eine den dinglichen Gerichtsstand des § 52 Nr. 1 VwGO begründende besondere Beziehung zu einem Territorium ist danach nicht nur bei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung oder gegen bauaufsichtliche Verfügungen bejaht worden (…vgl. die Nachweise bei Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: November 2009, § 52 Rn. 14 und Fn. 32), sondern auch bei einer Klage auf nachträgliche Anordnung von Schutzvorkehrungen nach § 17c FStrG, § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2010 - BVerwG 9 A 36.08 -, Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 18), bei einer Klage auf Rückgabe eines Grundstückes nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1994, a.a.O.), bei einer Klage planbetroffener Grundstückseigentümer gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.2.1993 - BVerwG 4 ER 404.92 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34), bei einer Klage gegen die Fehlbelegungsabgabe nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1989 - BVerwG 8 C 119.86 -, NJW-RR 1990, 122 f.), bei einer Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees mit einem Motorboot (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.7.1962 - BVerwG 7 ER 420.62 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), bei einer Klage eines Gemeinschaftskernkraftwerksbetreibers auf Zustimmung zur Elektrizitätsmengenübertragung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.8.2007 - 10 S 690/07 -, DVBl. 2008, 196, 198) oder bei einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festlegung von Flugrouten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, NVwZ-RR 2003, 737, 738).
- BVerwG, 13.08.2020 - 8 AV 1.20
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei eindeutiger und widerspruchsfreier …
Rn. 4 Demgegenüber richtet sich die örtliche Zuständigkeit für den Antrag der Klägerin auf Einräumung von Bruchteilseigentum (§ 3 Abs. 1 Satz 4 VermG) an den im Bescheid aufgeführten Flurstücken nach § 52 Nr. 1 VwGO, da sich dieser Antrag auf unbewegliches Vermögen im Sinne der Vorschrift bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 7 AV 13.94 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36).
- BVerwG, 09.09.2003 - 3 AV 1.03
Behördliche Zuständigkeit für die Rückgabe eines entzogenen Vermögensgegenstandes …
Über die nach den Regeln des Vermögensgesetzes erfolgende Rückgabe von Grundstücken indessen haben die gemäß § 52 Nr. 1 VwGO örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 7 AV 13.94 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36), weil bei Grundstücksrückgabe-Ansprüchen die besondere Beziehung zum Grundstück ausschlaggebend ist. - BVerwG, 12.02.2025 - 8 AV 1.25
Antrag auf Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; Rückübertragung unbeweglichen …
Der Umstand, dass der Antragsteller den Anspruch (auch) auf die Vorschrift des § 6 VermG zu stützen beabsichtigt, die die Rückübertragung von Unternehmen bzw. von Resten eines stillgelegten Unternehmens regelt, ändert nichts daran, dass sich der Rechtsstreit bezüglich der Wiederaufgreifensanträge im Sinne des § 52 Nr. 1 VwGO auf unbewegliches Vermögen bezieht; denn für diese Zuständigkeitsvorschrift kommt es nicht auf die Anspruchsgrundlage, sondern auf den konkreten Streitgegenstand an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 7 AV 13.94 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36). - BVerwG, 26.10.1994 - 7 B 175.94
Prüfung der örtlichen Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts durch das …
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 7 AV 13.94 -), gilt für Klagen, die die Restitution eines einzelnen Grundstücks betreffen, auch dann der Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO), wenn der Restitutionsanspruch auf § 6 Abs. 6 a VermG gestützt ist.
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