Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1860
BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87 (https://dejure.org/1987,1860)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1987 - 7 AZR 138/87 (https://dejure.org/1987,1860)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 (https://dejure.org/1987,1860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit einzelvertraglicher Klausel - Beweislast des Arbeitgebers bei einer Kündigung aufgrund dringend betrieblicher Erfordernisse - Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (27)

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 181/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen …

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Die unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchs- oder Willkürkontrolle (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b aa der Gründe; BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a).

    Nach der abgestuften Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine anderweitige Beschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist, trifft nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG diese Beweislast den Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b bb der Gründe; Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 3 a der Gründe).

    Wenn er darlegt, wie er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber unter Darlegung von Einzelheiten erläutern, aus welchen Gründen die Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich ist (…BAG Urteil vom 3. Februar 1977, aaO; Senatsurteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht und vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, jeweils aaO;… siehe auch KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 314 m.n.N.).

    Vergleichbar sind alle Arbeitnehmer desselben Betriebes bzw. derselben Dienststelle, die nach Maßgabe der ausgeübten Tätigkeit untereinander austauschbar sind (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl m.w.N.).

    Im Umfang seiner materiell-rechtlichen Mitteilungspflicht hat der Arbeitgeber auch im Prozeß die Gründe darzulegen, die ihn zu der sozialen Auswahl veranlaßt haben; im übrigen verbleibt die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 4 b der Gründe; Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; grundlegend BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Nur wenn sich aus der Auskunft des Arbeitgebers ergibt, daß er bei der Auswahl keine sozialen Gesichtspunkte, sondern ausschließlich betriebliche Belange berücksichtigt hat, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Auswahl auch im Ergebnis sozialwidrig ist (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, aaO; BAG Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85

    Betriebsbedingte Kündigung, Drittmittel, Personalrat Mitwirkung

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Die unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchs- oder Willkürkontrolle (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b aa der Gründe; BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a).

    Nach der abgestuften Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine anderweitige Beschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist, trifft nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG diese Beweislast den Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b bb der Gründe; Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 3 a der Gründe).

    Wenn er darlegt, wie er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber unter Darlegung von Einzelheiten erläutern, aus welchen Gründen die Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich ist (…BAG Urteil vom 3. Februar 1977, aaO; Senatsurteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht …und vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, jeweils aaO;… siehe auch KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 314 m.n.N.).

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 421/82

    Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Im Umfang seiner materiell-rechtlichen Mitteilungspflicht hat der Arbeitgeber auch im Prozeß die Gründe darzulegen, die ihn zu der sozialen Auswahl veranlaßt haben; im übrigen verbleibt die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 4 b der Gründe; Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; grundlegend BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Genügt der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht nicht, d.h. legt er die von ihm tatsächlich angestellten Auswahlüberlegungen nicht oder nicht vollständig dar, so ist der Arbeitnehmer von der ihm gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG obliegenden Darlegungs- und Beweislast insoweit befreit, als er ihr gerade aus diesem Grunde nicht genügen kann (Senatsurteil vom 21. Dezember 1983, aaO).

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Die unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchs- oder Willkürkontrolle (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b aa der Gründe; BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a).

    Ist eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG und scheitert sie auch nicht an der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG, so kann sich die stets gebotene Interessenabwägung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine - zumeist nur vorübergehende - Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist (BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77], aaO; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 b der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 -, unveröffentlicht, zu I 3 b der Gründe).

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Vergleichbar sind alle Arbeitnehmer desselben Betriebes bzw. derselben Dienststelle, die nach Maßgabe der ausgeübten Tätigkeit untereinander austauschbar sind (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl m.w.N.).

    Ist eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG und scheitert sie auch nicht an der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG, so kann sich die stets gebotene Interessenabwägung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine - zumeist nur vorübergehende - Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist (…BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77], aaO; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 b der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 -, unveröffentlicht, zu I 3 b der Gründe).

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung - …

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Die Verpflichtung des Dienstherrn zu einer ordnungsgemäßen Einleitung des in § 72 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3, §§ 67, 64 Abs. 3 PersVG SH geregelten Mitwirkungsverfahrens erfordert eine Unterrichtung des Personalrats über die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Art der Kündigung und gegebenenfalls den Kündigungstermin sowie die Angabe der Kündigungsgründe (vgl. BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil BAGE 35, 118, 123 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg, zu I 2 a der Gründe).

    Aus Sinn und Zweck der Regelungen in § 72 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3, § 67 und § 64 Abs. 3 PersVG SH ergibt sich die Verpflichtung des Dienstherrn, den Personalrat über die Gründe für die beabsichtigte Kündigung zu unterrichten, weil der Personalrat nur dann in die Lage versetzt wird, Einwendungen im Sinne des § 72 Abs. 3 Satz 1 PersVG SH ordnungsgemäß zu erheben (…vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach dem BPersVG Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., Bd. 2, § 79 Rz 31;… KR-Etzel, 2. Aufl., §§ 72, 79, 108 BPersVG Rz 14; BAGE 35, 118, 123, aaO).

  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Nach der abgestuften Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine anderweitige Beschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist, trifft nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG diese Beweislast den Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b bb der Gründe; Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 3 a der Gründe).

    Wenn er darlegt, wie er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber unter Darlegung von Einzelheiten erläutern, aus welchen Gründen die Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich ist (BAG Urteil vom 3. Februar 1977, aaO; Senatsurteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht …und vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, jeweils aaO;… siehe auch KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 314 m.n.N.).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Im Umfang seiner materiell-rechtlichen Mitteilungspflicht hat der Arbeitgeber auch im Prozeß die Gründe darzulegen, die ihn zu der sozialen Auswahl veranlaßt haben; im übrigen verbleibt die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 4 b der Gründe; Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; grundlegend BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur …

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Ist eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG und scheitert sie auch nicht an der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG, so kann sich die stets gebotene Interessenabwägung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine - zumeist nur vorübergehende - Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist (…BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77], aaO; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 b der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 -, unveröffentlicht, zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
    Nur wenn sich aus der Auskunft des Arbeitgebers ergibt, daß er bei der Auswahl keine sozialen Gesichtspunkte, sondern ausschließlich betriebliche Belange berücksichtigt hat, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Auswahl auch im Ergebnis sozialwidrig ist (…vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, aaO; BAG Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …

  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille - …

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz …

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche …

  • BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 396/62

    Kirchliche Aufsichtsbehörde - Krankenhaus - Chefarzt - Genehmigung - …

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Im übrigen rügt der Kläger zu Unrecht, die Beklagte habe im Rahmen der Betriebsratsanhörung Ausführungen dazu machen müssen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich sei; in der mitgeteilten Kündigungsabsicht liegt bereits die Verneinung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. für die betriebsbedingte Kündigung Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK III 2 a Nr. 11, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 29. März 199O - 2 AZR 389/90 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …

    Diese aus der Mitteilungspflicht herzuleitende Vortragslast ist allerdings auf die subjektiven, vom Arbeitgeber tatsächlich angestellten Überlegungen beschränkt (…Urteil vom 21. Dezember 1983, aaO;… BAGE 48, 314, 321 = AP, aaO;… Urteil vom 8. August 1985, aaO, zu A 111 2 b cc der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 -, n.v., zu VII 3 b der Gründe;… Urteil vom 21. Juli 1988, aaO, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Zu den hiernach notwendigen Angaben für die Einleitung des Anhörungsverfahrens zählt nicht die Mitteilung über freie Arbeitsplätze, die aus der Sicht des Arbeitgebers mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer nicht besetzt werden können (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK III 2a Nr. 11, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Führt der Drittmittelempfänger die bisher geförderte Maßnahme nicht - etwa aus eigenen Mitteln - fort, so liegt darin für die dort beschäftigten Arbeitnehmer an sich ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK I, 5c Nr. 24).
  • BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter …

    Diese unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 2 d, bb der Gründe; BAG Urteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, zu III 2 b, aa der Gründe, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK 5 c Nr. 24, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 -, zu II 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a).
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und …

    Diese unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu E II 2 d, bb der Gründe; BAG Urteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, zu III 2 b, aa der Gründe, n.v. und vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK 5 c Nr. 24).
  • LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03

    Kündigung und unternehmerische Entscheidung, Klageerweiterung und …

    Auch ist die Abhängigkeit der Beklagten von der Finanzierung seitens des Landes Berlin nicht in der Weise gegeben, wie dies bei einer sogenannten "Drittmittelfinanzierung" und der Kürzung der Drittmittel der Fall ist (vgl. dazu BAG vom 24.09.1986 - 7 AZR 18185; vom 30.10.1987 - 7 AZR 138/87).
  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
    Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozial ungerechtfertigt, wenn nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann ( BAG v. 30.10.1987 - 7 AZR 138/87 , RzK I 5 c Nr. 24).
  • LAG Hamm, 12.09.2002 - 4 Sa 498/02

    Rubrumsberichtigung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung

    Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozial ungerechtfertigt, wenn nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann (BAG v. 30.10.1987 - 7 AZR 138/87, RzK I 5c Nr. 24).
  • LAG Köln, 12.11.1999 - 11 Sa 1610/98

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95

    Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1988 - 5 Sa 35/88

    Betriebsbedingte Kündigung eines wissenschaftlichen Angestellten im …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht