Rechtsprechung
| BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 25/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 23.02.1996 - 3 Ca 1623/95
- LAG Hamm, 28.11.1996 - 8 Sa 1286/96
- BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 25/97
Papierfundstellen
- NZA 1999, 163
- BB 1999, 157
- DB 1999, 387
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
Befristete Übernahme von Auszubildenden
Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 25/97
Die Geldentschädigung berechnet sich nach dem entgangenen Verdienst (BAG Urteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu A III der Gründe).
- LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
Es handelt sich um einen Leistungsantrag, der auf Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten zu 1) gerichtet ist, welche gemäß § 894 ZPO mit dem Eintritt der Rechtskraft eines dem Klageantrag stattgebenden Urteils als abgegeben gilt (vgl. dazu BAG vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96 -, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) sowie vom 17.06.1998 - 7 AZR 25/97 -, und vom 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 10 Sa 936/04
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers
Die darin enthaltene Zusage einer bevorzugten Wiedereinstellung bedeutet, dass der Arbeitgeber vor der Einstellung eines Arbeitnehmers zwischen den externen Bewerbern und den vormaligen Mitarbeitern eine sachgerechte Auswahlentscheidung treffen muss (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1998, AZ: 7 AZR 25/97).
dejure.org
Übersicht BAG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.