Rechtsprechung
| BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristeter Arbeitsvertrag
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 08.11.1978 - 5 Sa 71/78
- BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Papierfundstellen
- BAGE 36, 179
- DB 1982, 123
- JR 1982, 484
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78
Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
die im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages vorliegen.Darüber hinaus muß die sachliche Berechtigung einer Befristung auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Denn dann besteht die Möglichkeit, daß nach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, derartigen aktualitätsbezogenen Unterricht zu erteilen (vgl. BAG 25, 125 [132] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 4 b der Gründe]; aus dem Medienbereich BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer - …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Denn dann besteht die Möglichkeit, daß nach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, derartigen aktualitätsbezogenen Unterricht zu erteilen (vgl. BAG 25, 125 [132] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 4 b der Gründe]; aus dem Medienbereich BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 250/82
Zeitvertrag mit ausländischem Fremdsprachenlektor
Die Entscheidung des Siebten Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - (BAG 36, 179) steht nicht im Widerspruch zur bisherigen Befristungs-Rechtsprechung, sondern ergänzt diese (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Als ein derartiger Sachgrund sei neuerdings gemäß Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - der aktualitätsbezogene Unterricht des Betroffenen in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge ausdrücklich anerkannt worden.
Es hat in tatsächlicher Hinsicht festgestellt - und daran ist der Senat gemäß § 561 Abs. 2 ZPO gebunden -, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers weder seiner speziellen Weiterbildung gedient hat (BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 36, 171) noch daß er in nicht unerheblichem Umfange einen aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache unter Einbeziehung landeskundlicher Bezüge zu erteilen hatte (BAG 36, 179) oder die Stelle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ein konkretes, internationales Austauschprogramm einbezogen gewesen ist (…BAG aaO).
Soweit das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang allerdings meint, als Folge der Entscheidung des Siebten Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - (BAG 36, 179) sei die Rechtsprechung des Zweiten Senats teilweise überholt und sich in Zukunft die Zulässigkeit von Lektoren-ZeitVerträgen nunmehr im wesentlichen nach den vom Siebten Senat hervorgehobenen Sachgründen richte, ist das Landesarbeitsgericht einem Irrtum unterlegen.
Desgleichen können Nachwuchsförderung, Weiterbildung und aktualitätsbezogener Unterricht sachliche Gründe für die Befristung eines Lektorenvertrages dann sein, wenn im konkreten Falle tatsächlich aktualitätsbezogener Unterricht ehteilt wird, bzw. die Stelle auch wirklich der Nachwuchsförderung oder Weiterbildung dient (BAG 36, 179).
3. Der Revision ist darin beizupflichten, daß ein sachlicher Grund für eine Befristung nicht nur in den im Urteil des Siebten Senats vom 19. August 1981 (aaO) angesprochenen Fällen vorliegen kann.
25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag; BAG 36, 179).
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80
Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis
4. Seinen Rechtsausführungen im Zusammenhang mit der Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge hat das Landesarbeitsgericht im Ausgangspunkt zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 der Gründe und BAG 31, 40 und 33, 26 â- AP Nr. 46 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteile vom 16. Juni 1 9 7 6 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1 9 8 0 - 7 AZR 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. weiter Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - und - 7 AZR 252/79 - AP Nr. 59 und 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und vom 50. September 1981 - 7 AZR 602/79 - 467/79 und 789/79 - AP Nr. 63, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeit svertrag, die beiden letztgenannten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, bislang veröffentlicht etwa in BB 1982, 1174).Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .
dd) Das beklagte Land hat auch nicht irgendwelche Rahmenbedingungen oder Vereinbarungen vorgetragen, die geeignet gewesen wären, unter dem Aspekt des Austausches die Befristung zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 aaO).
ee) Aus dem eigenen Vortrag des beklagten Landes folgt nicht, daß der Kläger die ihm konkret übertragenen Aufgaben nur so lange sachgerecht zu erfüllen vermocht hätte, als er noch nicht zu lange vom Heimatland abwesend war und daher den Aktualitätsbezug noch nicht verloren hätte (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123 …und Urteil vom 13- Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - aaO).
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 50/80 März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; vgl. weiter Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - und - 7 AZR 252/79 - AP Nr. 59 und 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt und vom 50. September 1981 - 7 AZR 602/79, 467/79 und 789/79 - AP Nr. 65, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die beiden letztgenannten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 BB 1982, 1174, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19- August 1981 - 7 AZR 280/79 aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .
b) Weiter ist nichts dazu vorgetragen worden, daß irgendwelche Rahmenbedingungen oder -Vereinbarungen bestanden hätten, die geeignet gewesen wären, unter dem Aspekt des Austausches die Befristung zu rechtfertigen (vgl. das wiederholt zitierte Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -), zumal eine mehrmalige Befristung wie hier über eine Zeit von mehr als vier Jahren nicht mehr durch das Argument des akademischen Austausches gerechtfertigt werden kann (BAG Urteil vom 12. März 1981 - 2 AZR 1147/78 -, unveröffentlicht).
c) Darüber hinaus hat das beklagte Land nicht darzutun vermocht , daß die Klägerin die ihr konkret übertragenen Aufgaben nur so lange sachgerecht zu erfüllen vermocht hätte, als sie noch nicht zu lange vom Heimatland abwesend war (vgl. BAG Ur teil vom 19. August i98i - 7 AZR 280/79 aaO;… BAG Urteil vom "13. Mai "1982 - 2 AZR 87/80 -, aaO) .
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79 Bei der Klägerin konnte dadurch der Eindruck entstehen, daß sie auch über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt werden würde, zumal sich der Fachbereich bei der Verwaltung unstreitig verschiedentlich für ihre Festanstellung eingesetzt hat und die von ihr besetzte konkrete Stelle unstreitig auch nicht dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123 [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen]).
Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon deswegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 und 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).
Ein sachlicher Grund für die Befristung lag demnach im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages nicht vor (vgl. dazu BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123, jeweils zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen) .
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer
Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Damit ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG (GS) 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe); BAG AP Nr. 40, 46, 50, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die Entscheidungen AP Nr. 46, Nr. 50 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 -, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgegangen, daß aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 Abs. 1 BGB die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist. - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB grundsätzlich zulässig. - BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 312/82 Der Kläger berufe sich daher auch zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - (BAG 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), da in jenem Fall erst nach fünfjähriger Abwesenheit vom Heimatland aktualitätsbezogener Unterricht als sachlicher Grund für eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags eines Fremdsprachenlektors verneint worden sei.
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Lektors könne darin liegen, daß der Lektor aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge zu er teilen hat (vgl. BAG 36, 179, 182 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag;… Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - aaO, unter C III 1 der Gründe;… ferner Senatsurteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 91/80 -, aaO, unter II 5 c, ee der Gründe).
Zwar kann eine mehrjährige Abwesenheit vom Heimatland im Zeitpunkt der Einstellung des ausländischen Lektors oder der Vertragsverlängerung gegen das Erfordernis eines aktualitätsbezogenen Unterrichts sprechen, wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BAG 36, 179, 182, aaO; BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II 6 d der Gründe;… Urteil vom 13. Mai 1982, aaO, unter C III 1 der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 50/80 -, unter V 3 c der Gründe).
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung
Das Landesarbeitsgericht hat seiner Rechtsfindung zunächst zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 46 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen), wonach im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist. - LAG Köln, 11.08.1995 - 13 (3) Sa 160/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
Dementsprechend ist die Verpflichtung ausländischer Lektoren zu einem aktualitätsbezogenen Unterricht in der Heimatsprache als sachlicher Grund für eine Befristung ihrer Arbeitsverträge von der Rechtsprechung bereits anerkannt worden (BAG, Urteil vom 22.03.1973 - 2 AZR 247/72 -, AP Nr. 38 zu § 620 BGB - Befristeter Arbeitsvertrag unter II 4 b der Gründe; Urteil vom 19.08.1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123).Es mag sein, dass dieser Befristungsgrund für sich und isoliert betrachtet, nicht die Anerkennung durch die Rechtsprechung des BAG finden würde, weil es insoweit substantiviertere Darlegungen gerade zum konkret betroffenen Arbeitsplatz verlangt (BAG, Urteil vom 19.08.1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB - Befristeter Arbeitsvertrag unter 3 c der Gründe).
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95
Befristung von Lektorenverträgen
- BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 481/86
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lektors für englische …
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
- BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
- BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 157/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1100/79
- BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1068/79
- LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97
Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-272/92
Maria Chiara Spotti gegen Freistaat Bayern. - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
- BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 301/82
- BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 178/82
- BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen
- BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 585/80
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 52/81
- LAG Hessen, 04.03.1982 - 12 Sa 713/81
- BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 194/84
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 443/79
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