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Rechtsprechung
   BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4481
BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83 (https://dejure.org/1985,4481)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 7 AZR 314/83 (https://dejure.org/1985,4481)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 (https://dejure.org/1985,4481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beköstigungszulage - Besatzungsmitglieder an Bord - Dauer von Werftliegezeiten - Heimathafen

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 556/80

    Überstundenabgeltung durch Freizeit - Auswärtszulage - Besatzungsmitglied - …

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    Zweck einer solchen Entschädigung ist es, einen tatsächlich entstandenen Aufwand abzugelten (BAG Urteil vom 22. Februar 1983 - 3 AZR 556/80 - AP Nr. 1 zu § 2 MTB II, unter 1 a der Gründe).

    Dazu bedarf es aber einer Ausnahmeregelung, wie sie etwa in den - sonst weitgehend wortgleichen - SR 2 b Nr. 15 zum MTB II (entsprechend auch Nr. 7 Abs. 1 Unter abs. 1 Satz 3 der SR 2 f I BAT) getroffen worden ist, wo es heißt, die Zulage werde auch an den Wochentagen gezahlt, die dadurch arbeitsfrei sind, daß das Besatzungsmitglied Überstunden abfeiert (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1983, aaO), Eine Ausnahmeregelung für arbeitsfreie Samstage ist aber gerade nicht getroffen worden.

  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80

    Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    Dem Kläger steht ein Anspruch etwa wegen betrieblicher Übung schon deshalb nicht zu, weil die hierfür von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgestel1ten Voraussetzungen nicht vorliegen, a) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt z.B. Urteil vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81-AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 6. März 1984 - 3 AZR 340/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; nicht veröffentlichtes Senatsurteil vom 16. Januar 1985 11.
  • BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81

    Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    Dem Kläger steht ein Anspruch etwa wegen betrieblicher Übung schon deshalb nicht zu, weil die hierfür von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgestel1ten Voraussetzungen nicht vorliegen, a) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt z.B. Urteil vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81-AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 6. März 1984 - 3 AZR 340/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; nicht veröffentlichtes Senatsurteil vom 16. Januar 1985 11.
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als …

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    Bei der Frage, ob der Arbeitnehmer auf die Fortsetzung einer bisher geübten gleichförmigen Praxis des Arbeitgebers vertrauen kann, hat das Bundesarbeitsgericht in seinen bereits oben angeführten Urteilen vom 29. November 1983 und 6. März 1984 (vgl. auch Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - BAG 39, 271, 276 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung sowie das oben angeführte Senatsurteil vom 16. Januar 1985) hinsichtlich der Angehörigen des öffentlichen Dienstes Einschränkungen gemacht.
  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 160/72

    Ausbleibezeit - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in Heimathafen - Verhinderung …

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    - 4 AZR 160/72 - AP Nr. 1 zu § 42 BAT).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 190/82

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Bereitschaftsdienstvergütung auf Grund …

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    - 7 AZR 190/82 - mit weiteren Nachweisen) kommt es für die Begründung eines Anspruchs durch betriebliche Übung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen handelt.
  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 168/72

    Beköstigungszulage - Tariflicher Anspruch - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in …

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
    Es handelt sich hierbei um eine gegenüber dem Unterabs. 1 eigenständige tarifliche Spezialregelung (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 168/72 - AP Nr. 2 zu § 42 BAT).
  • BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86

    Anspruch auf tarifliche Auswärtszulage sowie Überstundenzuschläge und erhöhten …

    Nach der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1973 (- 4 AZR 168/72 - AP Nr. 2 zu § 42 BAT) ist zwar zwischen Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 SR 2 e II BAT und dem Unterabs. 2 derselben Norm zu unterscheiden und beiden eigenständiger Regelungscharakter beizumessen (ebenso BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - aaO) hat demgegenüber entschieden, die Beköstigungszulage sei für arbeitsfreie Samstage während der Werftliegezeit des Schiffes außerhalb des Heimathafens nicht zu gewähren.

    Dazu bedarf es einer Ausnahmeregelung (ebenso BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT), die Ausmaß und Umfang der Ausnahme definiert.

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Die Änderung der Vergütungsregelung widerspricht auch deshalb nicht billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in aller Regel davon ausgehen muß, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

    Im öffentlichen Dienst muß der Arbeitnehmer allerdings grundsätzlich davon ausgehen, daß sich der Arbeitgeber, der an die Anweisungen der vorgesetzten Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und vor allem an die Festlegungen im Haushaltsplan gebunden ist, regelmäßig nur normgerecht verhalten, also nur die gesetzlich und tarifvertraglich vorgesehenen Mindestleistungen erbringen will (BAG Urteile vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 12; vom 6. März 1984 - 3 AZR 340/80 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 13;… vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, aaO;… vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 -, aaO; vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT …und vom 14. August 1986 - 6 AZR 427/85 -, aaO).

    Wenn der öffentliche Arbeitgeber die den Beamten gewährten Vergünstigungen gleichzeitig den Arbeitern und Angestellten einräumt, müssen diese - auch schon aus Gründen der Gleichbehandlung - damit rechnen, sie ebenfalls zu verlieren, wenn sie für die Beamten abgeschafft werden (…BAG Urteile vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 -, aaO; vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 -, aaO …und vom 14. August 1986 - 6 AZR 427/85 -, aaO).

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 720/85

    Anspruch auf Essenszuschuss - Anspruch aus betrieblicher Übung oder …

    Im öffentlichen Dienst muß der Arbeitnehmer allerdings grundsätzlich davon ausgehen, daß sich der Arbeitgeber, der an die Anweisungen der vorgesetzten Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und vor allem an die Festlegungen im Haushaltsplan gebunden ist, regelmäßig nur normgerecht verhalten, also nur die gesetzlich und tarifvertraglich vorgesehenen Mindestleistungen erbringen will (BAG Urteile vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 12; vom 6. März 1984 - 3 AZR 340/80 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 13;… vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, aaO;… vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 -, aaO; vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT …und vom 14. August 1986 - 6 AZR 427/85 -, aaO).

    Wenn der öffentliche Arbeitgeber die den Beamten gewährten Vergünstigungen gleichzeitig den Arbeitern und Angestellten einräumt, müssen diese - auch schon aus Gründen der Gleichbehandlung - damit rechnen, sie ebenfalls zu verlieren, wenn sie für die Beamten abgeschafft werden (…BAG Urteile vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 -, aaO; vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 -, aaO …und vom 14. August 1986 - 6 AZR 427/85 -, aaO).

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz …

    Die Änderung der Vergütungsregelung widerspricht auch deshalb nicht billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in aller Regel davon ausgehen muß, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …

    Die Änderung der Vergütungsregelung widerspricht auch deshalb nicht billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in aller Regel davon ausgehen muß, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen …

    Die Änderung der Vergütungsregelung widerspricht auch deshalb nicht billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in aller Regel davon ausgehen muß, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz …

    Die Änderung der Vergütungsregelung widerspricht auch deshalb nicht billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in aller Regel davon ausgehen muß, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 455/86
    Sie entfällt deshalb, wenn das Besatzungsmitglied sich zu Hause aufhält (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 693/85
    ler Ansprüche voraus, daß der Arbeitnehmer aus einem Verhalten des Arbeitgebers, insbesondere aus einer Uber längere Zeit vorbehaltlos geübten Praxis, auf dessen Einverständnis mit der Entstehung entsprechender Rechte schließen darf (BAG 35, 7, 14 = AP Nr. 3 zu § 19 TVArb Bundespost m. w. N .; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
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