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Rechtsprechung
   BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5548
BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87 (https://dejure.org/1987,5548)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1987 - 7 AZR 314/87 (https://dejure.org/1987,5548)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 (https://dejure.org/1987,5548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Lehrauftrag an einer Hochschule als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art ohne Begründung eines Dienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 11/77

    Ansprüche des Betriebsrats - Ersatz von Aufwendungen - Verwirken von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
    Materielle Verwirkung im Anschluß an BAG Beschluß vom 14. November 1978, 6 ABR 11/77 = AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung.

    Schließlich muß dem Schuldner gegenwärtig die Erfüllung des Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten sein (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung m.w.N.).

  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 511/83

    Arbeitsverhältnis: Rechtsstellung von Verwaltern einer Professorenstelle

    Auszug aus BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung des Zweiten und Fünften Senats hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß Verwalter einer Professorenstelle, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art stehen, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275, 282 ff. = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 5 der Gründe; Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 12/84 - n.v.; Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 447/84 - n.v.).
  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
    Es hat mehrfach festgestellt, daß Lehrbeauftragte an Hochschulen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art stehen, wenn der Lehrauftrag - wenn auch mit Zustimmung des Lehrbeauftragten - durch einseitigen Akt der Hochschule erteilt wird und nicht im Wege eines privatrechtlichen Vertragsabschlusses (vgl. Urteil vom 15. April 1982 - 2 AZR 1111/79 - BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 27. Juni 1984 - 5 AZR 567/82 - BAGE 46, 218, 223 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II der Gründe).
  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 567/82

    Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner …

    Auszug aus BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
    Es hat mehrfach festgestellt, daß Lehrbeauftragte an Hochschulen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art stehen, wenn der Lehrauftrag - wenn auch mit Zustimmung des Lehrbeauftragten - durch einseitigen Akt der Hochschule erteilt wird und nicht im Wege eines privatrechtlichen Vertragsabschlusses (vgl. Urteil vom 15. April 1982 - 2 AZR 1111/79 - BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 27. Juni 1984 - 5 AZR 567/82 - BAGE 46, 218, 223 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II der Gründe).
  • BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 12/84
    Auszug aus BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung des Zweiten und Fünften Senats hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß Verwalter einer Professorenstelle, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art stehen, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275, 282 ff. = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 5 der Gründe; Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 12/84 - n.v.; Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 447/84 - n.v.).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis des Verwalters einer Professorenstelle …

    Auszug aus BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung des Zweiten und Fünften Senats hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß Verwalter einer Professorenstelle, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art stehen, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275, 282 ff. = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 5 der Gründe; Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 12/84 - n.v.; Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 447/84 - n.v.).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts oder Anspruchs längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment) (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15

    Befristung - Hochschulprofessoren

    Sie gilt nur für privatrechtliche Dienstverträge, nicht aber für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse wie Beamtenverhältnisse, die durch eine einseitige Maßnahme begründet und im Wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind (BAG 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte …

    Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei …

    Vielmehr kommt es allein darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, dass dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 27.11.1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29 nur L.; vgl. auch BAG 25.10.1989 - 7 AZR 578/88 - unveröffentlicht).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte …

    Materielle Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v. sowie Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 -, unter II 2 der Gründe, n.v.).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 AZR 578/88

    Befristeter Arbeitsvertrag: Verwirkung - Zeitmoment - Umstandsmoment

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in ständiger Rechtsprechung anerkannt; verwirken kann insbesondere auch die Befugnis, sich auf das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m.w.N.; Senatsurteile vom 18. April 1986 - 7 AZR 167/85 -, vom 12. Juni 1987 - 7 AZR 461/86 - und vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, n.v.; vgl. auch BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung).
  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05

    Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach …

    Rn. 34 Vielmehr kommt es allein darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, dass dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29; BAG vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 - RzK I 9 a Nr. 48; LAG Düsseldorf vom 02. Juni 2005 - 11 Sa 218/05 - EzA-SD 2005 Nr. 16, 13).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11

    Schadenersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Alters und des …

    Rn. 48 Von einer Verwirkung eines Rechts spricht man, wenn der Berechtigte - hier die Klägerin - mit der Geltendmachung seines Rechts oder Anspruchs längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner - hier das beklagte Land - deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment - vgl. nur BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = DB 1991, 2342; BAG 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 = DB 1988, 1071 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 310/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anforderungen an den engen sachlichen Zusammenhang …

    Schließlich muß dem Schuldner gegenwärtig die Erfüllung des Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten sein (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 29/89
    Der auf § 242 BGB zu stützende Tatbestand der Verwirkung setzt u. a. voraus, daß der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber das Vertrauen erweckt hat, sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen zu wollen (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 498/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 502/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 501/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 505/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 506/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 51/90
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 500/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 499/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 508/89
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 507/89
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