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| BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors - sie ist als bloße Möglichkeit vorgesehen in § 55 Abs. 2 HochSchG - an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 178 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 - unveröff.; Urteile des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).Entscheidend ist jedoch stets, daß der jeweilige Zweck - etwa des aktualitätsbezogenen Unterrichts - auch im konkreten Fall gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Gleichfalls ist nicht festgestellt, daß der Kläger die ihm konkret übertragenen Aufgaben nur solange sachgerecht zu erfüllen vermocht hätte, als er noch nicht zu lange vom Heimatland abwesend war und daher den gebotenen Aktualitätsbezug noch nicht verloren hatte (…vgl. BAG 36, 178, aaO, und Urteil vom 13. Mai 1982, aaO).
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht im übrigen zu beachten haben, daß eine klare, für die Beteiligten durchschaubare Regel vorhanden sein muß, die ergibt, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird, und die der Arbeitgeber darzulegen hat (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteile vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors - sie ist als bloße Möglichkeit vorgesehen in § 55 Abs. 2 HochSchG - an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 178 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 - unveröff.; Urteile des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).Soweit das Landesarbeitsgericht die Möglichkeit der eigenen Weiterbildung für die spätere Tätigkeit im Heimatland erwähnt, ist damit lediglich der allgemeine Fort- und Weiterbildungseffekt angesprochen, der mit vielen Tätigkeiten im Hochschulbereich verbunden ist, indes eine Befristung nicht zu rechtfertigen vermag (…BAG 36, 171, aaO; BAG Urteile vom 11. Februar 1982, aaO, …und vom 6. Mai 1982, aaO).
Auch vollzieht sich diese Weiterbildung außerdienstlich und ist daher schon deswegen nicht geeignet, eine Befristung zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 11. Februar 1982, aaO).
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht im übrigen zu beachten haben, daß eine klare, für die Beteiligten durchschaubare Regel vorhanden sein muß, die ergibt, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird, und die der Arbeitgeber darzulegen hat (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteile vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
a) Zur Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge ist das Landesarbeitsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 der Gründe und BAG 31, 40 und 33, 26 = AP Nr. 46 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - und 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt die beiden Urteile des Senats vom 19. August 1981 (BAG 36, 171 und 178 = AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und die beiden Urteile des Senats vom 30. September 1981 (BAG 36, 227 und 234 = AP Nr. 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sowie Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BB 1982, 1174).Soweit das Landesarbeitsgericht die Möglichkeit der eigenen Weiterbildung für die spätere Tätigkeit im Heimatland erwähnt, ist damit lediglich der allgemeine Fort- und Weiterbildungseffekt angesprochen, der mit vielen Tätigkeiten im Hochschulbereich verbunden ist, indes eine Befristung nicht zu rechtfertigen vermag (BAG 36, 171, aaO;… BAG Urteile vom 11. Februar 1982, aaO, …und vom 6. Mai 1982, aaO).
Dabei darf es indes die drei Verträge auch hinsichtlich der Zeitdauer nicht als Einheit ansehen; vielmehr muß der sachliche Grund für die Befristung und die Dauer hinsichtlich eines jeden Vertrages gegeben sein (BAG 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 36, 234 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer …
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors - sie ist als bloße Möglichkeit vorgesehen in § 55 Abs. 2 HochSchG - an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 178 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 - unveröff.; Urteile des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht im übrigen zu beachten haben, daß eine klare, für die Beteiligten durchschaubare Regel vorhanden sein muß, die ergibt, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird, und die der Arbeitgeber darzulegen hat (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteile vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79
Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter - …
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (vgl. BAG Urteile vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 b der Gründe und vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; Urteil des Senats BAG 36, 234 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Dabei darf es indes die drei Verträge auch hinsichtlich der Zeitdauer nicht als Einheit ansehen; vielmehr muß der sachliche Grund für die Befristung und die Dauer hinsichtlich eines jeden Vertrages gegeben sein (BAG 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 36, 234 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
a) Zur Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge ist das Landesarbeitsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 der Gründe und BAG 31, 40 und 33, 26 = AP Nr. 46 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - und 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt die beiden Urteile des Senats vom 19. August 1981 (BAG 36, 171 und 178 = AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und die beiden Urteile des Senats vom 30. September 1981 (BAG 36, 227 und 234 = AP Nr. 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sowie Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BB 1982, 1174).Liegen die entscheidenden Umstände in der Zukunft, so ist die Frage, welche Zeitdauer bei einem derartigen Arbeitsvertrag zu wählen ist, von der gerichtlich nachprüfbaren Prognose des Arbeitgebers abhängig (…vgl. BAG, aaO, AP Nr. 50, Nr. 54, zu I 4 der Gründe und Nr. 56 zu IV 2 d der Gründe, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… Urteile des Senats vom 30. September 1981, aaO; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982, aaO).
- BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - (BAG 35, 364 = AP Nr. 13 zu § 234 ZPO) entschieden, daß § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren dann nicht anzuwenden sei, wenn das Revisionsgericht aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres darüber entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist, und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügungen der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiellrechtlich entschieden.Der erkennende Senat steht in Fortführung dieser Rechtsprechung auf dem Standpunkt, daß die vom Zweiten Senat im Urteil vom 2. Juli 1981 (aaO) zur Versäumung der Revisionsfrist aufgestellten Grundsätze auch für den hier vorliegenden Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gelten.
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Entscheidend ist jedoch stets, daß der jeweilige Zweck - etwa des aktualitätsbezogenen Unterrichts - auch im konkreten Fall gegeben ist (…vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung vorgesehen).Soweit das Landesarbeitsgericht die Möglichkeit der eigenen Weiterbildung für die spätere Tätigkeit im Heimatland erwähnt, ist damit lediglich der allgemeine Fort- und Weiterbildungseffekt angesprochen, der mit vielen Tätigkeiten im Hochschulbereich verbunden ist, indes eine Befristung nicht zu rechtfertigen vermag (…BAG 36, 171, aaO;… BAG Urteile vom 11. Februar 1982, aaO, und vom 6. Mai 1982, aaO).
- BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 1147/78
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Nicht außer acht bleiben darf auch der Umstand, daß der letzte mit dem Kläger geschlossene Vertrag bereits die dritte Befristung enthielt, was möglicherweise dem Aspekt des Austausches die rechtfertigende Wirkung nimmt (vgl. BAG vom 12. März 1981 - 2 AZR 1147/78 -, unveröff.). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
a) Zur Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge ist das Landesarbeitsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 der Gründe und BAG 31, 40 und 33, 26 = AP Nr. 46 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - und 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt die beiden Urteile des Senats vom 19. August 1981 (BAG 36, 171 und 178 = AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und die beiden Urteile des Senats vom 30. September 1981 (BAG 36, 227 und 234 = AP Nr. 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sowie Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BB 1982, 1174). - BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung - …
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77
Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund
- BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78
Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung
- BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73
Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand - …
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
- BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74
Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit - …
- BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer - …
- BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82
Anwaltliche Weisung
- BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe - …
- BGH, 26.06.1979 - VI ZR 218/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
- ArbG Mannheim, 13.01.1982 - 5 Ca 399/81
Die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung des …
- BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung
Das ist der Fall, wenn das Versäumen der Frist der Sphäre des Gerichts und nicht derjenigen des Antragstellers zuzurechnen ist und darüber hinaus ein Schutz der Interessen des Prozessgegners nicht geboten ist, weil dieser kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Eintritt der Rechtssicherheit haben konnte (…vgl. zu § 234 Abs. 3 ZPO: BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 42; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zu I 1 der Gründe; 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 35, 364;… BGH 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - Rn. 8;… 19. März 2013 - VI ZB 68/12 - Rn. 10;… 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37;… 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15). - BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, ist § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren dann nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres darüber entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist, und beide Parteien auf Grund gerichtlicher Verfügungen der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - BAGE 35, 364 = AP ZPO § 234 Nr. 13; vgl. auch 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zur Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; enger BGH 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 - VersR 1987, 1237; OLG Rostock 16. Juni 1999 - 6 U 2/98 - OLGR Rostock 1999, 374; OLG Düsseldorf 5. November 1992 - 8 U 175/91 - NJW-RR 1994, 1215).
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