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Rechtsprechung
   BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,189
BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 (https://dejure.org/1984,189)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 (https://dejure.org/1984,189)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 (https://dejure.org/1984,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1851
  • NZA 1985, 426
  • BB 1985, 867
  • DB 1985, 1398
  • DB 1985, 867
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …

    Wie das Landesarbeitsgericht ferner zutreffend angenommen hat, ist bei der Prüfung der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Ersatzmitglied des Betriebsrates für die demgemäß im Nachwirkungszeitraum allein zulässige außerordentliche Kündigung auf die Frist abzustellen, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB und BAG Beschluß vom 6. März 1986, BAGE 51, 200, 212 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Die Wiederholungsgefahr kann in der Tat nicht nur in Fällen eines erhöhten Kündigungsschutzes aufgrund längerer Vertragsbindung eine Rolle spielen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen häufiger Krankheit

    Die Revisionsbeklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1980 (- 7 AZR 589/78 - n.v.), vom 2. April 1981 (- 2 AZR 1025/78 - n.v.), vom 14. November 1984 (- 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB, zu II 1 a der Gründe) und vom 9. September 1992 (- 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 2 d cc der Gründe) berufen, die sich mit der sozialen Auslauffrist bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmers befassen.
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