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Rechtsprechung
   BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19537
BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82 (https://dejure.org/1984,19537)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 7 AZR 516/82 (https://dejure.org/1984,19537)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 AZR 516/82 (https://dejure.org/1984,19537)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    Ebenso wie die Parteirolle im Arbeitsverhältnis und die Kündigungsberechtigung nicht zusammenfallen müssen (vgl. BAG 24, 341 . 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP Nr. 1 zu 5 54 BAT), können auch die (materielle) Kündigungsberechtigung und die (formelle) Erklärungsbefugnis auseinanderfallen.

    e) Zu einem Beginn der Ausschlußfrist vor dem 19. November 1981 führen schließlich auch nicht die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, nach denen sich der Kündigungsberechtigte ausnahmsweise die Kenntnis eines in seiner Funktion dem Arbeitgeber angenäherten Dritten zurechnen lassen muß, wenn die Verzögerung seiner Kenntniserlangung auf einem Organisationsmangel beruht (vgl. BAG 23, 475, 480 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 24, 341, 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG 29, 158, 165 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 a der Gründe; nicht veröffentlichte Urteile vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 761/79 - und vom 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 -).

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur …

    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    Es fehlt daher die erforderliche Zurechnungsnorm, um das Wissen des einzelnen Ausschußmitglieds dem Verwaltungsausschuß zurechnen zu können (vgl. auch BAG 29, 158, 166 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BGH NJW 1981, 166: Keine Zurechnung des Wissens eines Aufsichtsratsmitglieds als Wissen des Aufsichtsrats).

    e) Zu einem Beginn der Ausschlußfrist vor dem 19. November 1981 führen schließlich auch nicht die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, nach denen sich der Kündigungsberechtigte ausnahmsweise die Kenntnis eines in seiner Funktion dem Arbeitgeber angenäherten Dritten zurechnen lassen muß, wenn die Verzögerung seiner Kenntniserlangung auf einem Organisationsmangel beruht (vgl. BAG 23, 475, 480 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 24, 341, 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG 29, 158, 165 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 a der Gründe; nicht veröffentlichte Urteile vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 761/79 - und vom 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 -).

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    Zwar gilt nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum in den Fällen, in denen das gesetzliche Vertretungsorgan einer juristischen Person aus mehreren Mitgliedern besteht und diese nur als Gesamtvertreter gemeinschaftlich handeln können, das Wissen eines jeden Mitglieds .des gesetzlichen Vertretungsorgans als Wissen der juristischen Person (vgl. BGHZ 41, 282, 287; KR-Hiliebrecht, § 626 BGB Rz 244; Wiesner, BB 1981, 1533 jeweils m.w.M.).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    e) Zu einem Beginn der Ausschlußfrist vor dem 19. November 1981 führen schließlich auch nicht die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, nach denen sich der Kündigungsberechtigte ausnahmsweise die Kenntnis eines in seiner Funktion dem Arbeitgeber angenäherten Dritten zurechnen lassen muß, wenn die Verzögerung seiner Kenntniserlangung auf einem Organisationsmangel beruht (vgl. BAG 23, 475, 480 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 24, 341, 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG 29, 158, 165 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 a der Gründe; nicht veröffentlichte Urteile vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 761/79 - und vom 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 -).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    Ebenso wie die Parteirolle im Arbeitsverhältnis und die Kündigungsberechtigung nicht zusammenfallen müssen (vgl. BAG 24, 341 . 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP Nr. 1 zu 5 54 BAT), können auch die (materielle) Kündigungsberechtigung und die (formelle) Erklärungsbefugnis auseinanderfallen.
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion - …

    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    e) Zu einem Beginn der Ausschlußfrist vor dem 19. November 1981 führen schließlich auch nicht die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, nach denen sich der Kündigungsberechtigte ausnahmsweise die Kenntnis eines in seiner Funktion dem Arbeitgeber angenäherten Dritten zurechnen lassen muß, wenn die Verzögerung seiner Kenntniserlangung auf einem Organisationsmangel beruht (vgl. BAG 23, 475, 480 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 24, 341, 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG 29, 158, 165 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 a der Gründe; nicht veröffentlichte Urteile vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 761/79 - und vom 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 -).
  • BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 761/79
    Auszug aus BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
    e) Zu einem Beginn der Ausschlußfrist vor dem 19. November 1981 führen schließlich auch nicht die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, nach denen sich der Kündigungsberechtigte ausnahmsweise die Kenntnis eines in seiner Funktion dem Arbeitgeber angenäherten Dritten zurechnen lassen muß, wenn die Verzögerung seiner Kenntniserlangung auf einem Organisationsmangel beruht (vgl. BAG 23, 475, 480 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 24, 341, 344 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 3 der Gründe; BAG 29, 158, 165 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 a der Gründe; nicht veröffentlichte Urteile vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 761/79 - und vom 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 -).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des …

    Die Wissenszurechnung folgt grundsätzlich in Anlehnung an die Regelungen der Passivvertretung (BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Der vorliegend vertretenen Auffassung stehen die Entscheidung des Vierten Senates vom 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - (AP Nr. 1 zu § 54 BAT) und ebenso das Urteil des Siebten Senates vom 22. Februar 1984 - 7 AZR 516/82 - n.v. nicht entgegen, weil die anzuwendenden Gemeindeordnungen keine dem § 28 Abs. 2 BGB für den Verwaltungsausschuß als Kündigungsberechtigten vergleichbare Zurechnungsnorm enthielten.
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