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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,19411
BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84 (https://dejure.org/1986,19411)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1986 - 7 AZR 520/84 (https://dejure.org/1986,19411)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 (https://dejure.org/1986,19411)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Bestätigung des zur Veröffentlichung bestimmten Urteils des Senats vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - .

    Das hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - entschieden.

    Weiche-Zeitspanne in diesem Rahmen für den jeweiligen Einzelfall angemessen ist, muß weitgehend der fachlichen Beurteilung der dafür zuständigen Stellen der Hochschule über lassen bleiben, die insoweit auch einen nicht zu eng zu bemessenden Beurteilungsspielraum haben (Senatsurteil vom 12. Februar 1986, aaO).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran -auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge an erkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungs aufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

    Das Senatsurteil vom 19. August 1981 (aaO), das erstmals einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck verlangte, betraf einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der aufgrund mehrerer befristeter Verträge insgesamt über neun Jahre lang in einem Universitätsseminar beschäftigt war und dort hauptsächlich Tätigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung und der Verwaltung der Seminarbibliothek verrichtete.

  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran -auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge an erkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungs aufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

    Das Urteil des Zweiten Senats vom 6. Mai 1982 (aaO), das die im Urteil des erkennenden Senats vom 19. August 1981 aufgestellten Grundsätze übernahm, betraf eine an einer pädagogischen Hochschule beschäftigte Lektorin, deren Tätigkeit im Unterricht der Didaktik der englischen Sprache bestand und - wie in dem Urteil betont wird - eindeutig 9.

  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand - …

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - (AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) die einer Einrichtung 6.

    Insbesondere sollten durch die se Entscheidungen die Grundsätze des oben zitierten Urteils des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 1974 2 AZR 483/73 - (AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter-Arbeitsvertrag) zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als Sachgrund für die Befristung nicht aufgegeben oder eingeschränkt werden.

  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Gegenüber diesen Grundsätzen könne nicht eingewandt wer den, die Wissenschaftsfreiheit schließe nicht das Recht ein, darüber zu befinden, ob die Zwecke des Grundrechts im Rahmen unbefristeter oder befristeter Verträge vollzogen würden (so aber BAG im Urteil vom 13. Mai 1982, EzA § 620 BGB Nr. 59 = BAG 39, 38 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Lektorenentscheidung).

    fristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 38; 41, 110, 113 ff. = AP Nr. 68 und 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung Vorge legen haben.

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter - …

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran -auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge an erkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungs aufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.
  • LAG Köln, 31.07.1984 - 1 Sa 594/84

    Wissenschaftlicher Nachwuchs; Förderung; Fort-und Weiterbildung; …

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Juli 1984 - 1 Sa 594/84 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Rn. 44 (a) In der Rechtsprechung wird der Begriff der Nachwuchskraft teils im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Weiterqualifikation in befristeten Arbeitsverhältnissen nach Abschluss eines Studiums oder einer Promotion benutzt (…vgl. bspw. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 30, EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 9; 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 620 Hochschule Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 86; 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 - zu 3 c der Gründe; 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 - zu I der Gründe; 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - zu I 2 e der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 39 = EzA BGB § 620 Nr. 25).
  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 385/85

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - NVwZ 1986, 869 (vgl. Urteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - jeweils unveröffentlicht) kann zwar die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 538/85

    Befristung des Arbeitsverhältnisses mit wissenschaftlichem Mitarbeiter zur …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - NVwZ 1986, 869 (vgl. Urteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 -, jeweils unveröffentlicht) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87

    Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses - …

    Nach dieser durch das Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (…aaO) begründeten und seitdem wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. unveröffentlichte Senatsurteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 -) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
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