Rechtsprechung
| BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Bestand eines Arbeitsverhältnis - Gerichtliche Kontrolle allein hinsichtlich der Wirksamkeit der Befristung des letzten Arbeitsvertrags - Sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einem ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ABM-Verträge und Befristung nach HRG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 23.06.1992 - Ca 4029/92
- LAG Bremen, 16.03.1993 - 1 Sa 237/92
- BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93
Papierfundstellen
- NZA 1995, 67
- BB 1994, 1432
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89
Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz
Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93
Nach § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG anzurechnen ist ein befristeter Arbeitsvertrag nicht schon dann, wenn der Arbeitsvertrag nicht nur der Sache nach einen der in § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG genannten Befristungstatbestände erfüllt, sondern erst, wenn er nach Maßgabe dieser Regelungen abgeschlossen worden ist; dazu zählt auch die vorgeschriebene Angabe zum Befristungsgrund (vgl. BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG (Wegener)).Dementsprechend sind nicht nur, wie das Landesarbeitsgericht für die ersten beiden ABM-Verträge zutreffend erkannt hat, sogenannte Altverträge, d.h., Verträge, die vor Inkrafttreten der §§ 57 a bis f HRG abgeschlossen worden sind, nicht auf die Befristungshöchstgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 1 und 2 HRG anzurechnen (BAGE 65, 16, 25 ff. = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. Wegener; auch BAG Beschluß vom 12. Mai 1992 - 7 AZR 239/91 -, n.v.), sondern es scheidet auch die Anrechnung solcher Verträge aus, deren Befristung nicht tatsächlich im Vertrag selbst auf § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 gestützt ist.
Daraus folgt, daß eine Drittmittelfinanzierung vorliegt, wenn ein Forschungsprojekt nicht aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sondern anderweitig finanziert wird (BAGE 65, 16, 22 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 1 b der Gründe).
- BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91
Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten
Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93
Ob die vorangegangenen Arbeitsverträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 49, 73, 79 f. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II der Gründe; Urteil vom 19. August 1992 - 7 AZR 560/91 - AP Nr. 2 zu § 57 b HRG, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).Im Rahmen der Höchstgrenzen des § 57 c Abs. 2 HRG ist jede Vereinbarung über eine kalendermäßig bestimmte oder bestimmbare Dauer zulässig (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 7 AZR 560/91 - AP Nr. 2 zu § 57 b HRG = EzA § 620 BGB Nr. 114; siehe auch schon Nagel, Fristverträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, § 57 c HRG Rz 1 f.; Lohfeld, Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, S. 340).
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93
Ob die vorangegangenen Arbeitsverträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 49, 73, 79 f. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II der Gründe; Urteil vom 19. August 1992 - 7 AZR 560/91 - AP Nr. 2 zu § 57 b HRG, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86
Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93
Dementsprechend stellt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf die Dauer seiner Förderung nach den §§ 91 bis 96 AFG für sich allein einen die Befristung sachlich rechtfertigenden Grund dar (BAGE 55, 338 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 12.05.1992 - 7 AZR 239/91
Befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93
Dementsprechend sind nicht nur, wie das Landesarbeitsgericht für die ersten beiden ABM-Verträge zutreffend erkannt hat, sogenannte Altverträge, d.h., Verträge, die vor Inkrafttreten der §§ 57 a bis f HRG abgeschlossen worden sind, nicht auf die Befristungshöchstgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 1 und 2 HRG anzurechnen (BAGE 65, 16, 25 ff. = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. Wegener; auch BAG Beschluß vom 12. Mai 1992 - 7 AZR 239/91 -, n.v.), sondern es scheidet auch die Anrechnung solcher Verträge aus, deren Befristung nicht tatsächlich im Vertrag selbst auf § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 gestützt ist.
- BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94
Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG
Kann die Befristung des letzten - allein der Befristungskontrolle unterliegenden - Arbeitsvertrages nur auf die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt werden, so sind in die Befristungshöchstdauer nach § 57 c Abs. 2 HRG auch solche vorangegangen, aber nach dem 25. Juni 1985 abgeschlossenen Arbeitsverträge einzubeziehen, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt worden war, aber hierauf hätte gestützt werden können (teilweise Abweichung von den Senatsurteilen vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG und vom 13. April 1994 - 7 AZR 551/93).Insbesondere im Urteil vom 13. April 1994 (- 7 AZR 551/93 -, bisher nur veröffentlicht in ZTR 1994, 474) hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, nicht nur sogenannte Altverträge, d.h. Verträge, die vor dem Inkrafttreten der §§ 57 a bis f HRG am 26. Juni 1985 abgeschlossen worden sind, seien nicht auf die Befristungshöchstgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 1 und 2 HRG anzurechnen, vielmehr scheide auch die Anrechnung solcher nach diesem Zeitpunkt abgeschlossener Verträge aus, deren Befristung nicht tatsächlich im Vertrag selbst auf § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HRG gestützt sei.
- BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95
Befristung nach dem HRG
Im Rahmen der Höchstgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG ist jede Vereinbarung über eine kalendermäßig bestimmte oder bestimmbare Dauer zulässig (BAG Urteil vom 19. August 1992, BAGE 71, 118, 127 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG, zu I 2 b cc der Gründe; BAG Urteil vom 13. April 1994 - 7 AZR 551/93 - AP Nr. 1 zu § 57 c HRG). - BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 392/99
Nichtanrechenbarkeit von Promotionsverträgen auf die 5-jährige …
Die Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG soll den wissenschaftlichen Mitarbeiter vor einer sachlich unvertretbaren Ausdehnung befristeter Beschäftigungen nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 HRG schützen (BAG 13. April 1994 - 7 AZR 551/93 - AP HRG § 57 c Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 125) und seine Chancen für eine spätere hochschulexterne Beschäftigung wahren (BT-Drucks. 10/2283 S 11; Buchner, RdA 1985, 258, 273).
- LAG Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 12 Sa 73/94
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - sog. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Sachsen, 10.02.1995 - 9 Sa 149/94
Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses; Rechtliches Interesse an der …
Im Rahmen der vom BAG übernommenen Typologie von Wiedemann (…Festschrift für Lange, 1970, S. 395 ff.) zum Sachgrund für Befristungen stellt grundsätzlich die bestandskräftige Zuweisung eines Arbeitnehmers in den Betrieb oder die Dienststelle im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einen sachlichen Grund für die Befristung dar (vgl. BAG, Urteil v. 03. Dezember 1982 - 7 AZR 622/80 -, BAGE 41, 110 = EzA § 620 BGB Nr. 63; BAG, Urteil v.02. August 1984 - 2 AZR 352/83 - n. v.; BAG, Urteil v. 12. Juni 1987 - 7 AZR 389/86 -, BAGE 55, 338 = EzA S 620 BGB Nr. 95; zuletzt bestätigt durch Urteile v. 11. Dezember 1991 - 7 AZR 71/91 - zu 11.6 b aa der Gründe und v. 13. April 1994 - 7 AZR 551/93 - zu 11.3 c der Gründe, EzA § 620 BGB Nr. 111 u. 125). - BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 329/99
Nichtanrechenbarkeit von Promotionsverträgen auf die 5-jährige …
Die Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG soll den wissenschaftlichen Mitarbeiter vor einer sachlich unvertretbaren Ausdehnung befristeter Beschäftigungen nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 HRG schützen (BAG 13. April 1994 - 7 AZR 551/93 - AP HRG § 57 c Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 125) und seine Chancen für eine spätere hochschulexterne Beschäftigung wahren (BT-Drucks. 10/2283 S 11; Buchner, RdA 1985, 258, 273). - LAG Hamm, 31.07.1998 - 5 Sa 91/98
Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund im …
Durch den vorbehaltlosen Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, die fortan für ihre Rechtsbeziehungen maßgeblich sein soll (BAG, Urteil vom 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 -, AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG…, Urteil vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - NZA 1996, S. 477, 479; BAG, Urteil vom13.04.1994 - 7 AZR 551/93 -, NZA 1995, S. 67, 68). - ArbG Hagen, 04.08.1998 - 3 Ca 924/98
Bedendigung eines fünfmal verlängerten befristeten Arbeitsvertrags als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Fulda, 18.08.1995 - 1 S 90/95
Abgrenzung zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten; Zuständigkeit …
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