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Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9013
BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99 (https://dejure.org/2001,9013)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 7 AZR 567/99 (https://dejure.org/2001,9013)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 (https://dejure.org/2001,9013)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] und vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zVv.) setzt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG voraus, daß sie vor Ablauf des zu verlängernden Zeitvertrags geschlossen wird und den bisherigen Vertragsinhalt nicht ändert.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
    Der Senat hat sowohl im Urteil vom 22. März 2000 (- 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe) als auch im Urteil vom 28. Juni 2000 (- 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 15, zu B IV 2 a der Gründe) ausgesprochen, daß eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 dann in Betracht kommt, wenn die vorherige Befristung auf die Vorschriften des Beschäftigungsförderungsgesetzes "in der jeweiligen Fassung" gestützt worden war.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
    Der Senat hat sowohl im Urteil vom 22. März 2000 (- 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe) als auch im Urteil vom 28. Juni 2000 (- 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 15, zu B IV 2 a der Gründe) ausgesprochen, daß eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 dann in Betracht kommt, wenn die vorherige Befristung auf die Vorschriften des Beschäftigungsförderungsgesetzes "in der jeweiligen Fassung" gestützt worden war.
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] und vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zVv.) setzt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG voraus, daß sie vor Ablauf des zu verlängernden Zeitvertrags geschlossen wird und den bisherigen Vertragsinhalt nicht ändert.
  • LAG Hessen, 20.05.1999 - 14 Sa 1176/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Zulässigkeit einer Verlängerung

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 1999 - 14 Sa 1176/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Diese können etwa auf der Änderung einer für das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvereinbarung (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 -, zu 3 a der Gründe) oder zwischenzeitlich getroffenen Abreden über die für das Vertragsverhältnis geltenden Arbeitsbedingungen beruhen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 2 Sa 236/06

    Verlängerung eines sachgrundlosen Befristung)

    Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, der ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig ist, weil mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG NZA 2003, 914; BAG NZA 2003, 1092, BAG NJW 2005, 3597; BAG v. 24.01.2001 - 7 AZR 567/99).

    Das Bundesarbeitsgericht sieht etwa eine Änderung des bisherigen Vertragsinhaltes dann nicht für gegeben an, wenn eine Erhöhung der Vergütung lediglich eine Angleichung an eine tarifliche Lohnerhöhung darstellt (BAG v. 24.01.2001 - 7 AZR 567/99; Juris).

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

    Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • LAG Bremen, 25.08.2005 - 3 Sa 282/04

    Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

    Werden diese von den Parteien aus Anlass der Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisses geändert, handelt es sich um den Neuabschluss eines Vertrages und nicht mehr um die Verlängerung der Laufzeit des bisherigen Vertrages (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996 (zum Beschäftigungsförderungsgesetz); BAG Urt. v. 24.01.2001 - Az.: 7 AZR 567/99 = FA 2001 S. 242;… Dörner a.a.O. Rdz. 487 ff. i.V.m. Rdz. 559 ff.;… KDZ/Däubler, 5. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 163/164;… KR-Lipke, 7. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 287;… Anuß/Thüsing/Maschmann, § 14 Rdz. 65).

    Eine Ausnahme mag dann gelten, wenn lediglich tarifvertragliche Veränderungen im Gehalt, in Zulagen etc. mit dem neuen Vertrag umgesetzt werden (vgl. dazu: BAG Urt. v. 24.01.2001 - Az.: 7 AZR 567/99 - zu § 1 Abs. 1 BeschFG;… Dörner a.a.O. Rdz. 559 und 561).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2006 - 2 Sa 1/06

    Anschlussbefristung - Verlängerung der Arbeitszeit - Wunsch der Arbeitnehmerin

    Da der zweite befristete Arbeitsvertrag schon aus vorgenannten Gründen gegen das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verstößt, kommt es nicht auf die weitere Frage an, ob die in Ziffer 2 des Vertrages vom 11.07.2005 erneut vereinbarte Probezeit von drei Monaten der Annahme einer Verlängerung grundsätzlich entgegensteht (vgl. dazu BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99 - nv).
  • LAG Bremen, 25.08.2005 - 3 Sa 317/04

    Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

    Werden diese von den Parteien aus Anlass der Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisses geändert, handelt es sich um den Neuabschluss eines Vertrages und nicht mehr um die Verlängerung der Laufzeit des bisherigen Vertrages (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996 (zum Beschäftigungsförderungsgesetz); BAG Urt. v. 24.01.2001 - Az.: 7 AZR 567/99 = FA 2001 S. 242;… Dörner a.a.O. Rdz. 487 ff. i.V.m. Rdz. 559 ff.;… KDZ/Däubler, 5. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 163/164;… KR-Lipke, 7. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 287;… Anuß/Thüsing/Maschmann, § 14 Rdz. 65).

    Eine Ausnahme mag dann gelten, wenn lediglich tarifvertragliche Veränderungen im Gehalt, in Zulagen etc. mit dem neuen Vertrag umgesetzt werden (vgl. dazu: BAG Urt. v. 24.01.2001 - Az.: 7 AZR 567/99 - zu § 1 Abs. 1 BeschFG;… Dörner a.a.O. Rdz. 559 und 561).

  • LAG Sachsen, 27.02.2004 - 2 Sa 739/03

    der Annahme einer bloßen "Verlängerung" i.S.d. § 14 Abs. 2 TzBfG steht nicht …

    Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht in einer nicht amtlich veröffentlichten Entscheidung, die wohl deshalb in der Regel übersehen wird, angenommen, dass eine zugunsten des Klägers des dortigen Verfahrens erfolgte Angleichung der Vergütung der Annahme eines bloßen Verlängerungsvertrages nicht entgegenstehe, da es sich nur um eine tarifliche Lohnerhöhung (von 1, 5 %) gehandelt habe (BAG vom 24.01.2001 - 7 AZR 567/99 -, JURIS, in FA 2001, 242 lediglich redaktioneller Leitsatz 1 mit Kurzwiedergabe).
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