Rechtsprechung
| BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zum Zwecke der speziellen Fort- und Weiterbildung als Befristungsgrund - Wissenschaftliche Nachwuchsförderung als Befristungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 10.08.1983 - 1 Ca 1070/83
- LAG Hamm, 07.09.1984 - 5 Sa 1903/83
- BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 8. Mai 1985 (- 7 AZR 191/84 - EzA § 620 BGB Nr. 76) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung entschieden, daß es für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses mangels eines die Befristung sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist, grundsätzlich nur auf den zuletzt abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrag ankommt. - BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Auszug aus BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 12. Februar 1986 (- 7 AZR 482/84 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen kann. - BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84
Läge hierin eine bindende Feststellung des Landesarbeitsgerichts, so wäre die sachliche Rechtfertigung der Befristung bereits auf der Grundlage des Senatsurteils vom 19. August 1981 (- 7 AZR 252/79 - BAG 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), das die Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zum Zwecke der speziellen Fort- und Weiterbildung (wie etwa der Promotion) als Befristungsgrund anerkannt hat, zu bejahen, zumal auch die gewählte dreijährige Befristungsdauer keinen Anhaltspunkt für die Annahme gibt, der Befristungsgrund sei lediglich vorgeschoben. - BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 142/84
Zur Bedeutung der BAT SR 2 y für die Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge
Auszug aus BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84
Diese Ansicht ist unrichtig; sie widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1985 (- 7 AZR 142/84 - AP Nr. 90 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 385/85
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - NVwZ 1986, 869 (vgl. Urteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - jeweils unveröffentlicht) kann zwar die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen. - BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 538/85
Befristung des Arbeitsverhältnisses mit wissenschaftlichem Mitarbeiter zur …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - NVwZ 1986, 869 (vgl. Urteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 -, jeweils unveröffentlicht) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen. - BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses - …
Nach dieser durch das Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (…aaO) begründeten und seitdem wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. unveröffentlichte Senatsurteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 -) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen. - BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
Rechtfertigung einer Befristung - Spezieller Weiterbildungszweck des …
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 12. Februar 1986 (- 7 AZR 482/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 - unveröffentlicht) entschieden, daß die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen kann.
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