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Rechtsprechung
   BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4322
BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90 (https://dejure.org/1991,4322)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 7 AZR 79/90 (https://dejure.org/1991,4322)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 7 AZR 79/90 (https://dejure.org/1991,4322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrages - Nichtverlängerungsmitteilung bei Bühnenkünstlern - Überprüfung eines Schiedsspruchs des Bühnenoberschiedsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 942
  • BB 1991, 1796
  • ZUM 1992, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages …

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90
    Nur dann, wenn der Theaterunternehmer gezwungen wird, im Rahmen der Anhörung die Gründe für seine Entscheidung dem Bühnenmitglied in nachvollziehbarer Weise nahezubringen, wird er wirklich veranlaßt, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente erneut zu überdenken bzw. zu überprüfen (BAG Urteil vom 11. März 1982, BAGE 39, 1 [BAG 11.03.1982 - 2 AZR 233/81] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, für den § 24 Abs. 4 NVT entsprechenden § 2 Abs. 5 Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977; Senatsurteil vom 18. April 1986, BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Die Anhörung des Arbeitnehmers bedeutet gleichzeitig, daß der Arbeitgeber eine auf die Person des betroffenen Bühnenmitglieds bezogene, konkrete und nachvollziehbare Begründung für die Nichtverlängerung geben muß (Senatsurteil vom 18. April 1986, BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90
    Nur dann, wenn der Theaterunternehmer gezwungen wird, im Rahmen der Anhörung die Gründe für seine Entscheidung dem Bühnenmitglied in nachvollziehbarer Weise nahezubringen, wird er wirklich veranlaßt, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente erneut zu überdenken bzw. zu überprüfen (BAG Urteil vom 11. März 1982, BAGE 39, 1 [BAG 11.03.1982 - 2 AZR 233/81] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, für den § 24 Abs. 4 NVT entsprechenden § 2 Abs. 5 Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977; Senatsurteil vom 18. April 1986, BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84

    Abgrenzung des Gastspielvertrages vom Normalvertrag - Einstellung eines …

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90
    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24. September 1986 (BAGE 53, 108 [BAG 24.09.1986 - 7 AZR 663/84] = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ausgeführt, die Vertragspartner hätten die Möglichkeit, auch ein aufgrund eines Tarifvertrages unkündbares Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
  • LAG Köln, 23.01.1990 - 4 Sa 1211/89

    Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Nichtverlängerungsmitteilung; Verlängerungsmitteilung; …

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 1990 - 4 Sa 1211/89 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Anhörungsgesprächs ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Nichtverlängerungsmitteilung (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris; 29. Mai 1991 - 7 AZR 79/90 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 3; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - AP § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag Nr. 27; 23. Januar 1986 - 2 AZR 243/85 - EzA§ 4 TVG Bühnen Nr. 2; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1).

    Der Zweck des Anhörungsgesprächs erfordert, dass der Arbeitgeber jedenfalls auf entsprechende Fragen des Arbeitnehmers bereit ist, die für seine Entscheidung ausschlaggebenden Erwägungen so konkret und für den Arbeitnehmer nachvollziehbar zu nennen, dass der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunktes auf sei eingehen kann (BAG 29. Mai 1991 -7 AZR 79/90 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 3; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - AP § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag Nr. 27; 23. Januar 1986 -2 AZR 243/85 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 2; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1).

  • LAG Köln, 18.09.2009 - 4 Sa 1301/08

    Nichtverlängerungsmitteilung, Aufhebungsverfahren

    Der Kläger hat zunächst Recht mit dem Hinweis, dass nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (29.05.1991 AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 43) für die ordnungsgemäße Anhörung vor einer Nichtverlängerungsmitteilung die Angabe der maßgeblichen Gründe für die beabsichtigte Nichtverlängerung erforderlich ist.
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