Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.07.2005 - 7 B 04.1992 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.07.2005 - 7 B 04.1992
- BVerwG, 07.06.2006 - 6 B 7.06
- BVerfG, 12.09.2006 - 1 BvR 1821/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2005 - 7 B 04.1992
Solange ein Prüfling nicht an einzelnen, geringfügigen Schwächen scheitern könne, sondern nur an mehreren, erheblichen Schwächen, sei eine solche Grenze verfassungsrechtlich unbedenklich, weil Bundesverfassungsrecht (Art. 3 und Art. 12 GG) erst bei einer ungeeigneten, unnötigen oder unzumutbaren Schranke verletzt werde (BVerwG a. a. O. im Anschluss an BVerfGE 80, 1/24).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - 10 M 55.08
Prüfungsrecht; PKH; Maßstab für hinreichende Erfolgsaussicht; Umfang der …
dejure.org
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