Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wahlorgane ; Wahlprüfungsbehörde; Regelungen mit Verwaltungscharakter; Mandatsverlust; Wiederholungswahl; Einstweilige Anordnung ; Korrektur der Sitzzuteilung
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 29.12.1994 - 6 L 5111/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (15)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90
Gemeinderatswahl ; Wahlausschuß ; Kommunalaufsichtsbehörde; Zurückweisung eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG -) bestehen hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens wie des gerichtlichen Rechtsschutzes wesentliche Unterschiede zu sonstigen Verfahren.Es entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, AS 2, 218, 221; s. zuletzt Urteil des Senats vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG -), daß eine Wahlanfechtung nur Erfolg haben kann, wenn ein Kläger rechtzeitig Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben hat.
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Das Wahlprüfungsverfahren und die Wahlanfechtung dienen zwar auch dem Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts; eine gesetzliche Ausgestaltung, die dies nicht berücksichtigte, wäre mit der Wahlrechtsgleichheit nicht vereinbar und könnte vom einzelnen Wahlberechtigten bzw. Wahlbewerber mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 34, 81, 92; 85, 148, 157).Dieser Schutz geht insbesondere auch dahin, daß dem Wahlbewerber die dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl entsprechende Verfahrensteilhabe gewährleistet ist, d.h. da.3 die für ihn abgegebenen Stimmen gewertet werden und eine Verfahrensgestaltung unterbleibt, die entsprechende Wahlfehler nicht ausreichend zur Kenntnis nehmen würde (vgl. BVerfGE 85, 148, 157).
- BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Im übrigen, nämlich gegenüber Wahlbürgern und Wahlbewerbern, handelt es sich nicht um Regelungen des "Einzelfalls"; vielmehr geht es um Verfahrenshandlungen im Rahmen des Wahlverfahrens, die eine eigenständige Natur aufweisen und dazu dienen, im Rahmen des Gesamtvorgangs der Wahl unter Zurücksetzung der Entscheidung über einzelne subjektive Rechte die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern zu einer einheitlichen wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (vgl. BVerfGE 14, 154, 155; 22, 277, 281).
- BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Im übrigen, nämlich gegenüber Wahlbürgern und Wahlbewerbern, handelt es sich nicht um Regelungen des "Einzelfalls"; vielmehr geht es um Verfahrenshandlungen im Rahmen des Wahlverfahrens, die eine eigenständige Natur aufweisen und dazu dienen, im Rahmen des Gesamtvorgangs der Wahl unter Zurücksetzung der Entscheidung über einzelne subjektive Rechte die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern zu einer einheitlichen wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (vgl. BVerfGE 14, 154, 155; 22, 277, 281). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1991 - 7 B 10325/91
Wiederholungswahl; Ungültigkeit der Hauptwahl; Ungültigerklärung einer Wahl; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
In der Bestimmung des § 52 Abs. 1 KWG kommt indessen nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. März 1991 - 7 B 10325/91.OVG -) zum Ausdruck, daß die Wiederholungswahl nicht lediglich aufgrund einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung, sondern nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung über die Ungültigkeit der Wahl ergehen kann. - VGH Hessen, 17.01.1984 - 2 TG 293/84
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Zudem müßte im Rahmen der Interessenabwägung eine Prüfung erfolgen, ob hinreichende Gründe gegeben sind, um das zweifellos im Gesetz angelegte Interesse an der Beständigkeit des Wahlverfahrens, das ir der Regel einen Eingriff in die Wahlprüfung und die Wahlanfechtung im Wege der Eilentscheidung verbietet (vgl. OVG Saarland, NVwZ 1992, 281; VGH Kassel, NVwZ 1985, 849; OVG Münster, DVB1 1976, 396), in den Hintergrund treten zu lassen. - OVG Saarland, 04.09.1991 - 1 W 85/91
Antragsgrund bei Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Wahl eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Zudem müßte im Rahmen der Interessenabwägung eine Prüfung erfolgen, ob hinreichende Gründe gegeben sind, um das zweifellos im Gesetz angelegte Interesse an der Beständigkeit des Wahlverfahrens, das ir der Regel einen Eingriff in die Wahlprüfung und die Wahlanfechtung im Wege der Eilentscheidung verbietet (vgl. OVG Saarland, NVwZ 1992, 281; VGH Kassel, NVwZ 1985, 849; OVG Münster, DVB1 1976, 396), in den Hintergrund treten zu lassen. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Eine Ausnahme davon liegt nur vor (vgl. BVerfG, NJW 1989, 827), wenn durch die Entscheidung dem Bewerber gegenüber gezielt ein Mangel seiner Wählbarkeit bzw. ein Hindernis für den Amtsantritt entgegengehalten wird (§ 50 Abs. 2 KWG), nicht aber schon bei dem nur reflexartigen Betroffensein des einzelnen Bewerbers, wenn aufgrund der Neufeststellung des Gesamtwahlergebnisses für seine politische Gruppe ein Sitz verloren geht. - BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Das Wahlprüfungsverfahren und die Wahlanfechtung dienen zwar auch dem Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts; eine gesetzliche Ausgestaltung, die dies nicht berücksichtigte, wäre mit der Wahlrechtsgleichheit nicht vereinbar und könnte vom einzelnen Wahlberechtigten bzw. Wahlbewerber mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 34, 81, 92; 85, 148, 157). - BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95
Lautet die aufsichtsbehördliche Entscheidung im übrigen auf Wahlwiederholung, so liegt der Gedanke nahe, daß die unterbliebene Beteiligung des Wahlbewerbers nicht gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen (vgl. BVerfG, DVBl 1993, 1069 zur Zulässigkeit entsprechender Einschränkungen subjektiver Beteiligungsrechte von Mandatsträgern im Verfahren der Wahlanfechtung) verstößt, weil das passive Wahlrecht mit dem Grundsatz der gleichberechtigten Verfahrensteilhabe als Wahlbewerber durch die Neuwahl gewahrt bleiben könnte. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im …
- BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88
Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute …
- BVerwG, 21.09.1972 - VII B 18.72
Feststellung des Nachrückens des Beigeladenen als Nachfolger für den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1519/90
Ungültigkeitserklärung einer Kommunalwahl; Mandatsverlust; Feststellender …
- BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 70.83
Rechtsmittel
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14
Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer …
Allerdings dürfte für Kommunalwahlen aus §§ 48 ff. KWG der Grundsatz abzuleiten sein, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, jedenfalls nach der Wahl nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (VerfGH RP, Beschuss vom 12. Mai 2014 - VGH B 34/14 u.a. - vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -, AS 25, 118 [127]). - VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
Bürgermeisterwahl in Wallhalben: NPD-Kandidat ist nicht zur Wahl zuzulassen
Grundsätzlich schließt das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Sicherung des aktiven und passiven Wahlrechts nicht aus (im Anschluss an OVG RP, Beschluss vom 10. Juni 1994 - 7 B 11610/94.OVG - und vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -, AS 25, 118).Rn. 8 Das Gericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. Juni 1994 - 7 B 11610/94.OVG - und vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -, AS 25, 118) zunächst davon aus, dass die Besonderheiten des Rechtsschutzes im Wahlverfahren nicht von vornherein rechtsdogmatisch die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des aktiven und passiven Wahlrechts ausschließen.
- VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1051/11
Bürgermeisterwahl in Wallhalben: NPD-Kandidat ist nicht zur Wahl zuzulassen
Die Beanstandung der Entscheidung eines Wahlausschusses im Rahmen einer Wahlvorbereitung durch die Aufsichtsbehörde nach § 49 KWG führt hierbei eine verbindliche Feststellung zwischen Aufsichtsbehörde und Wahlausschuss herbei, stellt jedoch grundsätzlich im Verhältnis zu Wählern und Wahlbewerbern keinen Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrens dar, weswegen hier auch eine Entscheidung nach § 123 VwGO nicht bereits an Absatz 5 dieser Vorschrift scheitert, der der Bestimmung des § 80 Abs. 5 VwGO ansonsten den Vorrang einräumen würde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -).Aufgrund der im Kommunalwahlgesetz im Einzelnen ausgestalteten gesetzlichen Verpflichtungen des Wahlausschusses und der Aufsichtsbehörde ist das Verfahren der Wahlprüfung als objektives Verfahren durchzuführen, das besonderen Regeln unterliegt; dabei dient die staatliche Aufsicht über die Durchführung der Wahl gerade nicht dem Schutz subjektiver Rechte einzelner Bürger oder Wahlbewerber, sondern dem allgemeinen öffentlichen Interesse an der ordnungsgemäßen Wahlvorbereitung und dem ordnungsgemäßen Vollzug des Wahlvorgangs (siehe hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 1966 - 6 A 20/66 - [AS 10, 153, 156] und Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14
Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise …
Das Oberverwaltungsgericht hat bisher insoweit den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung eines Wahlvorschlages nicht ausgeschlossen (vgl. OVGRP, Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG - AS 25, 118 [127] unter Hinweis auf Beschluss vom 10. Juni 1994 - 7 B 11610/94.OVG -). - VG Trier, 02.06.2009 - 1 L 297/09
Eilantrag des Netzwerk Freie Patrioten (NFP-NUR) e.V. abgelehnt
Eine solche Entscheidung, die im Übrigen wie grundsätzlich alle Entscheidungen im laufenden Wahlverfahren nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren wäre ( OVG Koblenz, Beschluss vom 08. März 1995 - 7 B 10556/95 .OVG - NVwZ-RR 1996, 521) -hier könnte allenfalls ausnahmsweise in der Entscheidung des Antragsgegners über den im Gesetz nicht vorgesehenen Einspruch des Antragstellers ein solcher zu sehen sein- sieht das Kommunalwahlrecht jedoch nicht vor.Wenn nicht etwa Behördenwillkür oder ähnlich schwerwiegende Verstöße vorliegen, wird der Beständigkeit von Wahlen in der Regel besser Rechnung getragen, wenn das Ergebnis eines Wahlprüfungsverfahrens abgewartet wird, nachdem die Wahl stattgefunden hat ( OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 1995 -7 B 10556/95 - NVwZ-RR 1996, 521).
- VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14
Gemeinderatswahl in Wattenheim ungültig
Die staatliche Aufsicht über die Durchführung der Wahl dient nämlich nicht dem Schutz subjektiver Rechte einzelner Bürger, sondern dem allgemeinen öffentlichen Interesse an dem ordnungsgemäßen Vollzug des Wahlvorgangs (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -, AS 25, 119, 122f. und bestätigend Beschluss vom 31. März 1995 - 7 B 10925/95.OVG -). - VG Bremen, 21.05.2019 - 1 V 829/19
Zulassung zur Beiratswahl - Wahl; Wahlprüfung; Wahlvorschlag; Zulassung
Überdies erweist sich die Zurückweisung der streitgegenständlichen Wahlvorschläge nach Einschätzung der Kammer bei summarischer Prüfung nicht als "offensichtlich fehlerhaft" im Sinne eines groben Eingriffs oder einer absichtlichen Manipulation (…vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 3; Beschl. v. 08.03.1995 - 7 B 10556/95 -, juris Rn. 28). - VG Gera, 04.05.2006 - 2 E 323/06 Es entspricht der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung, dass bei rechtlichen Streitfragen in diesem Zusammenhang Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte möglich sein muss, so dass zumindest in Fällen grober Verfahrensverstöße grundsätzlich Eilrechtsschutz offen stehen muss (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95 - zitiert nach juris).
- VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 11.03.2022 - KVVG I 17/21 Da die Klageart für die Wahlprüfungsklage kirchengesetzlich nicht besonders geregelt ist, entspricht es nach Auffassung des Gerichts dem besonderen Gegenstand des Verfahrens, nämlich dem Wahlakt als solchem, der keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. VGH der EKU, U. v. 19.11.1984 - VGH 56/84 -, RsprB ABl. EKD 1985, 3), nicht die Regeln über Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen anzuwenden, sondern eine zulässige Gestaltungsklage eigener Art anzunehmen (…vgl. für den Bereich des Kommunalrechts OVG Thüringen, B. v. 05.08.2021 - 3 ZKO 544/20, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 14.11.2019 - OVG 12 B 39.18 - juris Rn. 20;… Hess. VGH, U. v. 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 -, juris Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 08.03.1995 - 7 B 10556/95 -, juris Rn. 21;… a. A. OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 17.10.2017 - 4 L 84/16 -, juris Rn. 29 kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage;… OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 21.06.2016 - 15 A 816/15 -, juris Rn. 30 Verpflichtungsklage).
- VG Koblenz, 22.06.1995 - 9 K 5110/94
Verpflichtung zur Aufhebung der Ergebnisfeststellung der Wahl zum Kreistag und …
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