Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 PolG RP, § 81b Alt 1 StPO, § 81b Alt 2 StPO
Umwidmung der Ergebnisse erkennungsdienstlicher Maßnahmen - esovgrp.de
POG § 11,StPO § 81b,StPO § 81b Alt 1,StPO § 81b Alt 2,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 80 Abs 5 S 1
Anfertigung, Anlassverfahren, Aufbewahrung, Aufkleber, Aufklärung, Beschuldigter, Besorgnis, Beteiligter, Betroffener, Eigentum, Erfahrung, Erhebung, Erkennungsdienst, erkennungsdienstliche Maßnahme, erkennungsdienstlicher Zweck, Ermittlung, Ermittlungsverfahren, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
POG § 11 ; StPO § 81b Alt. 1-2; StPO § 152 Abs. 2
Aufbewahrung und Verwendung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und Angaben zu körperlichen Merkmalen eines Betroffenen aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren für erkennungsdienstliche Zwecke (hier: Umwidmung); Ermittlung des Täters von Sachbeschädigungen durch ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufbewahrung und Verwendung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und Angaben zu körperlichen Merkmalen eines Betroffenen aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren für erkennungsdienstliche Zwecke (hier: Umwidmung); Ermittlung des Täters von Sachbeschädigungen durch ...
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 25.04.2018 - 5 L 263/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18.OVG
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18
Die Erhebung von Unterlagen soll nicht für die Zwecke eines Strafverfahrens, sondern vorsorgend für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Polizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind, ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris, Rn. 18).Rn. 11 Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = juris, Rn. 33, und 23. November 2005 - 6 C 2/05 - juris, Rn. 22; Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2016 - 7 A 10009/16.OVG -, zu § 11 POG ).
- OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16
Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18
Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm vorliegen, stellt die Ermittlungsmaßnahme die gesetzlich vorgesehene Regelfolge dar, zu deren Anordnung es einer weiteren Abwägung nur bedarf, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles geltend gemacht werden (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris, Rn. 17).Überzeugend ist insbesondere die Annahme, dass die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zu Grunde liegende Prognose der Wiederholungsgefahr im konkreten Fall die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigt (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris, Rn. 19).
- BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89
Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18
Rn. 8 Diese Vorschrift findet auch Anwendung, wenn Unterlagen, die ursprünglich nach § 81b Alt. 1 StPO zur Durchführung eines Strafverfahrens erhoben wurden, für Zwecke des Erkennungsdienstes aufbewahrt und verwertet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1989 - 1 B 85/89 -, beck-online, LS).Sie darf erfolgen, wenn und soweit zugleich die Voraussetzungen für die Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1989 - 1 B 85/89 -, beck-online, LS).
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18
Rn. 11 Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = juris, Rn. 33, und 23. November 2005 - 6 C 2/05 - juris, Rn. 22; Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2016 - 7 A 10009/16.OVG -, zu § 11 POG ). - VGH Bayern, 16.11.2015 - 10 CS 15.1564
Erkennungsdienstliche Behandlungsanordnung, Sofortvollzug, Gefahrenprognose, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18
Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. November 2015 - 10 CS 15.1564 -, juris, Rn. 17).
- VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen …
Hinsichtlich der Ausübung des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein sog. intendiertes Ermessen handelt, bei dem nach dem maßgeblichen Fachrecht für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17;… OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 40 f.). - VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen …
Sind die Erfolgsaussichten offen, so findet die Interessenabwägung im Wege einer Folgenbetrachtung statt (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 20. August 2018 - 7 B 10607/18.OVG -, Rn. 19, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG -). - VG Hamburg, 29.05.2024 - 2 E 171/24
Überwiegend erfolgloser Eilantrag gegen Anordnungen und Vorladungen zu …
Werden hingegen keine außergewöhnlichen Umstände des Einzelfalls geltend gemacht, stellt die Ermittlungsmaßnahme, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO vorliegen, die gesetzlich vorgesehene Regelfolge dar, zu deren Anordnung es keiner weiteren Abwägung bedarf (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17). - OVG Sachsen, 29.08.2025 - 6 D 18/25
Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Behandlung; Strafverfahren; erhobene …
Denn ursprünglich zur Durchführung eines Strafverfahrens erhobene Unterlagen dürfen für Zwecke des Erkennungsdienstes aufbewahrt und verwertet werden, wenn und soweit zugleich die vom Verwaltungsgericht bejahten Voraussetzungen für die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen vorliegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, Rn. 25, Beschl. v. 12. Juli 1989 - 1 B 85.89 -, BeckRS 1989, 31238241; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 20. August 2018 - 7 B 10607/18 -, juris Rn. 8).
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