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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 22.03.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12419
BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01 (https://dejure.org/2001,12419)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2001 - 7 B 11.01 (https://dejure.org/2001,12419)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 7 B 11.01 (https://dejure.org/2001,12419)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    InVorG § 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Begründungspflicht bei Mehrheit von Revisionszulassungsgründen - Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten bei nicht zweckentsprechender Verwendung einer Investitionszulage - Revision wegen Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Rückgabe von Grundstück und darauf errichteter Gebäude?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01
    Ist eine Entscheidung aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionsgrund vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01
    Zu Unrecht beruft sich die Beigeladene demgegenüber unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - (NVwZ 1994, 269) darauf, dass eine Revision bei Alternativbegründungen bereits dann zuzulassen ist, wenn hinsichtlich einer Begründungsalternative Klärungsbedürftigkeit besteht.
  • VG Leipzig, 07.11.2000 - 7 K 342/98
    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01
    BVerwG 7 B 11.01 VG 7 K 342/98.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 22.03.2001 - 7 B 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21924
VG Lüneburg, 22.03.2001 - 7 B 11/01 (https://dejure.org/2001,21924)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 7 B 11/01 (https://dejure.org/2001,21924)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 (https://dejure.org/2001,21924)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem für sofort …

    1. unter Abänderung der Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 - und des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg vom 10. März 2001 wieder herzustellen und 2. der Bezirksregierung Lüneburg im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die Teilnahme von Demonstranten an den von dem Antragsteller zu 1) angemeldeten Versammlungen am 27. März 2001 in Dannenberg (Aufzug vom Marktplatz über die Bahnhofstraße in Richtung Verladekran von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr sowie Sandsackaktion auf der B 191/Breese M. von 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr) sowie der von dem Antragsteller zu 2) angemeldeten 20minütigen Mahnwache von 11.55 Uhr bis 12.15 Uhr unter Berufung auf die im Antrag zu 1) genannte Allgemeinverfügung und die angefochtenen versammlungsrechtlichen Einzelverfügungen vom 23. März 2001 zu be- oder verhindern.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in …

    Ein Begehren der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. und der "Grüne Liste Wendland e. V." auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung blieb ohne Erfolg (Beschl. d. VG Lüneburg v. 22.03.2001 - 7 B 11/01 - Beschl. d. erk. Sen. v. 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 - Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15.01 -).

    Die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung ergebe sich auch aus dem Vortrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg in dem Verfahren 7 B 11/01 (vgl. dazu Beschl. d. VG v. 22.3.2001 und Beschl. d. Sen. v. 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 - sowie Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15.01 -).

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem …

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;.
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 16/01
    Durch Beschluss vom 24. März 2001 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 - sowie des Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 - ab.
  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01

    Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger; …

    Diese Indizien sind von der 7. Kammer des erkennenden Gerichts in dem Verfahren 7 B 11/01 mit Beschluss vom 22. März 2001 (…bestätigt vom Nds. OVG mit Beschl. v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 -, siehe hierzu auch den Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, a.a.O.) im einzelnen geprüft und als zutreffend angesehen worden.
  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen …

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;.
  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;… Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;… Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung …

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - und den Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
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