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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1383
BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79 (https://dejure.org/1979,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1979 - 7 B 11.79 (https://dejure.org/1979,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1979 - 7 B 11.79 (https://dejure.org/1979,1383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfling (Anrechenbares Fehlverhalten) - Zeitpunkt der Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - …

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Entgegen der Rüge der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.1969 - BVerwG 7 C 77.67 - (BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35) und vom 18.09.1970 - BVerwG 7 C 26.70 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42) ab.
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Entgegen der Rüge der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.1969 - BVerwG 7 C 77.67 - (BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35) und vom 18.09.1970 - BVerwG 7 C 26.70 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42) ab.
  • BFH, 15.03.1977 - VII R 15/76

    Störung einer schriftlichen Prüfung - Lärm - Mangel im Prüfungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Der Hinweis der Beschwerde auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15.03.1977 - VII R 15/76 - [BFHE 122, 214 = BStBl. Teil II 1977, 447]) geht fehl, weil nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nicht von Entscheidungen anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes erheblich ist.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Der erkennende Senat hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es Sache des Prüflings ist, sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere durch Krankheit, erheblich beeinträchtigt ist, und bejahendenfalls daraus unverzüglich die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen, und zwar bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewußt geworden ist (vgl. Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 = DÖV 1979, 412; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 120;… Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Es trifft entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht zu, daß das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Nr. 120 entschieden habe, daß der Rücktritt sich auf den gestörten Teil der Prüfung beschränken könne (vgl. ferner: Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Nr. 323).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …

    In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen {vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C.119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …

    Bereits in dem Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120) hat der erkennende Senat keinen Anlaß gesehen, eine prüfungsrechtliche Regelung zu beanstanden, die den Prüfling verpflichtet, leistungsbeeinträchtigende Störungen des Prüfungsablaufs - es ging auch dort um Lärmstörungen während einer schriftlichen Prüfung - unverzüglich durch einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von dem gestörten Prüfungsteil geltend zu machen.
  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - …

    "auch für Mängel (gilt), die - anders als eine in der Regel nur dem Prüfling bekannte krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - wie Baulärm und Hitzeeinwirkung zugleich der Prüfungsbehörde erkennbar geworden sind" (vgl. den vom Berufungsgericht angeführten Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120);.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120) zu der den Rücktritt von einem Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung regelnden Vorschrift des § 11 der Approbationsordnung für Apotheker vom 23. August 1971 (BGBl. I S. 1377) dargelegt, daß dem Prüfling sowohl die unverzügliche Erklärung des Rücktritts als auch die unverzügliche Mitteilung der Rücktrittsgründe obliegt.

    Dazu kann - auch ohne ausdrückliche Regelung - die rechtzeitige Geltendmachung von Störungen, Mängeln und Behinderungen gehören (vgl. BVerwGE 31, 190 [191]; ferner Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 -[a.a.O.]).

  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen …

    In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Zwar hat nach dem Wortlaut dieser Bestimmung der Prüfling nur die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Landesprüfungsamt mitzuteilen, doch bezieht sich diese Pflicht nach der ständigen Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in gleicher Weise auf die Rücktrittserklärung selbst (Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • BVerwG, 03.01.1994 - 6 B 57.93

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung - Vorliegen einer krankheitsbedingten …

    Mit der Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung soll auch sichergestellt werden, daß geltend gemachten Mängeln im Prüfungsverfahren unverzüglich nachgegangen werden kann (Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

    Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung seit jeher keinen Anlass gesehen, eine prüfungsrechtliche Regelung zu beanstanden, die den Prüfling verpflichtet, Störungen des Prüfungsablaufs unverzüglich durch einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von dem gestörten Prüfungsteil geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 08. August 1979 - 7 B 11/79 -, juris;… Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 67/82 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79

    Prüfungsergebnis - Prüfungsentscheidung

  • VG Würzburg, 25.05.2022 - W 2 K 20.1805

    Fristsetzung für die Vorlage eines ärztlichen Nachweises über die …

  • OVG Saarland, 09.08.1991 - 8 R 29/91

    Zulassung; Prüfung; Wiederholungsprüfung; Approbationsordnung; Apotheker; …

  • BVerwG, 22.10.1991 - 6 B 7.91

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Verfahrensrüge - …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1988 - 9 S 1414/88

    Nachträglicher, krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt - Unverzüglichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1987 - 22 A 908/86
  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 12.79
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1983 - 15 A 992/80

    Berechtigung eines Prüflings bei Prüfungsunfähigkeit zur Anfechtung der …

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