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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26708
OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05 (https://dejure.org/2005,26708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2005 - 7 B 11329/05 (https://dejure.org/2005,26708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2005 - 7 B 11329/05 (https://dejure.org/2005,26708)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die bisher in der Rechtsprechung - auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Vorlagebeschluss vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - bestehenden Bedenken, ob nicht nach nationalem Recht ( § 8 Abs. 4 PBefG ) die zuvörderst eigenwirtschaftlich zu erbringenden Verkehrsleistungen im Sinn der "sonstigen Unternehmenserträge" auch durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden könnten, sind nach der Entscheidung des EuGH im Falle Altmark-Trans (Plenum, Urteil vom 24. Juli 2003, RS. C-280/00 - NJW 2003, 2515 [EuGH 24.07.2003 - C 280/00] ) nicht aufrechtzuerhalten.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die Genehmigungserteilung nach § 13 PBefG in einer Konkurrenzsituation unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Juli 2003, 3 C 46.02 = NJW 2003, 2696 mit Bezugnahme auf BVerfGE 73, 280, 296 [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80] ) Verfahrensanforderungen, die dem Grundrechtschutz nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. 3 Abs. 1 GG gerecht werden müssen.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die Genehmigungserteilung nach § 13 PBefG in einer Konkurrenzsituation unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Juli 2003, 3 C 46.02 = NJW 2003, 2696 mit Bezugnahme auf BVerfGE 73, 280, 296 [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80] ) Verfahrensanforderungen, die dem Grundrechtschutz nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. 3 Abs. 1 GG gerecht werden müssen.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort- …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die bisher in der Rechtsprechung - auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Vorlagebeschluss vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - bestehenden Bedenken, ob nicht nach nationalem Recht ( § 8 Abs. 4 PBefG ) die zuvörderst eigenwirtschaftlich zu erbringenden Verkehrsleistungen im Sinn der "sonstigen Unternehmenserträge" auch durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden könnten, sind nach der Entscheidung des EuGH im Falle Altmark-Trans (Plenum, Urteil vom 24. Juli 2003, RS. C-280/00 - NJW 2003, 2515 [EuGH 24.07.2003 - C 280/00] ) nicht aufrechtzuerhalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95

    Rechtsschutz ; Konkurrentenstreitigkeiten ; Genehmigung eines Linienverkehrs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Maßgeblich ist daher darauf abzustellen, ob ein drittanfechtungsberechtigter Wettbewerber (vgl. dazu Senat , Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG -, DVBl 1997, 962 ) geltend machen kann, die Genehmigungsentscheidung verletze seine Rechte.
  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher …

    In der Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05 - (LKV 2006 S. 276) eine rechtssichere Ausnahme verneint.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Wird in einem Genehmigungswettbewerb - obgleich bei der Erteilung der Genehmigung der Weg des § 13 a PBefG hätte beschritten werden müssen - die Genehmigung nach § 13 PBefG vergeben, hat dies zur Folge, dass das durch § 13 a Abs. 2 PBefG geschützte Recht der Mitbewerber auf chancengleiche Teilnahme am Genehmigungswettbewerb verletzt ist (…vgl. auch: BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.11.2005 - 7 B 11329/05;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.01.2003, a.a.O.).

    Hieraus wird teilweise gefolgert, dass eigenwirtschaftliche Verkehre von der Anwendbarkeit der VO (EWG) 1191/69 ausgeschlossen seien und § 8 Abs. 4 PBefG eine (Teil-) Bereichsausnahme i. S. d. VO (EWG) 1191/69 begründe (…Nieders. OVG, Urt. v. 16.09.2004 - 7 LB 3545/01; NVwZ-RR 2005, 105;… VG Stade, Urt. v. 16.09.2004 - 1 A 463/03, NVwZ-RR 2005, 140; anders: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 04.11.2005, a.a.O.).

    Rn. 54 Eine hinreichend klare Bestimmung, welcher Sachverhalt von der Ausnahme erfasst sein soll, ist in § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG nicht getroffen worden (vgl. dazu auch: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 04.11.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG - …

    Denn unbeschadet dessen, dass die Regelung über das Altunternehmerprivileg (§ 13 Abs. 3 PBefG) hier nicht greift (vgl. auch Bidinger, PBefG, Stand Juni 2017, § 20 Anm. 2 c): kein Anspruch aufgrund einer einstweiligen Erlaubnis auf weitere einstweilige Erlaubnisse) und dass die vorläufige Erlaubnis auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zu begründen vermag (§ 20 Abs. 3 Satz 3 PBefG), ist der Grundsatz "bekannt und bewährt" im Gewerberecht allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321; zum Kontinuitätsgedanken auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005 - 7 B 11329/05 -, LKV 2006, 276; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2003 - 5 K 2742/03 -, BeckRS 2003, 31368965;… Heinze/Fehling/Fiedler, a.a.O., § 20 Rn. 22; ferner - zur Berücksichtigung des Altunternehmerprivilegs im Rahmen von § 20 Abs. 1 PBefG - OVG LSA…, Beschluss vom 09.02.2007, a.a.O.).

    Rn. 43 Zwar mag es Fälle geben, in denen gegenüber formalen Rechtsstellungen wie der Betriebsführerschaft die bisherige faktische Erbringung der Verkehrsleistungen ein Übergewicht gewinnt; eine solche Fallgestaltung liegt hier aber nicht vor (vgl. hingegen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005 - 7 B 11329/05 -, LKV 2006, 276: faktische gänzliche Erbringung allein durch die Antragstellerin, während die Beigeladene über keinen eigenen Wagenpark und kein Fahrpersonal sowie über keine gesicherte Vertragsstellung verfügte).

  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660 …

    Erst bei Eingang des zweiten Antrags auf eine parallele Verkehrsgenehmigung kommt es zu einem Genehmigungswettbewerb, der eine faire Verfahrensgestaltung zur Sicherung des Wettbewerbs gebietet (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05.OVG -).

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05.OVG.

  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des …

    Schließlich ist auch der von der Klägerin angeführte Bewerberverfahrensanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05 .OVG und Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG) nicht geeignet, eine Klagebefugnis auszulösen.
  • VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Denn nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1968 (…a.a.O.) und der ihm folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa Hess. VGH, Beschluss vom 14.12.2007, Az.: 2 TG 2573/07, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23.10.2007, Az.: 1 M 148/07und 09.02.2007, Az.: 1 M 267/06 , jeweils Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005, LKV 2006, 276 [OVG Rheinland-Pfalz 04.11.2005 - 7 B 11329/05] ) ist von dem oben genannten Grundsatz der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis an den Inhaber der - noch nicht bestandskräftigen - endgültigen Erlaubnis nur bei einer hier nicht eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder dann abzuweichen, wenn die angefochtene Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist und eindeutig fest steht, dass sie dem Gesetz widerspricht.
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - VK 43/05

    Kostenerstattung bei Erledigung des Vergabekammerverfahrens wegen der Rücknahme …

    Es verpflichtete den Landesbetrieb S. mit Beschluss vom 4. November 2005 (Az.: 7 B 11329/05.OVG), der Firma M.l GmbH & Co. KG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG für die ausgeschriebenen Stadtbusverkehrsleistungen zu erteilen.
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