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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3710
BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81 (https://dejure.org/1981,3710)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1981 - 7 B 116.81 (https://dejure.org/1981,3710)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1981 - 7 B 116.81 (https://dejure.org/1981,3710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor an den zuständigen Minister - Verpflichtung eines Landes zur Verleihung des Titels eines außerplanmäßigen Professors ohne vorherigen Vorschlag der Hochschule ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.04.1977 - 7 B 109.76

    Vorschlagsrecht der Fakultät zur Ernennung eines Professors - Anspruch eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Die Verleihung eines akademischen Titels (hier: außerplanmäßiger Professor) ohne beamtenrechtliche Folgen gehört nicht zum über BRRG § 127 revisiblen Landesbeamtenrecht, sondern zum Hochschulrecht (Vergleiche, BVerwG, 12.04.1977, VII B 109.76; Vergleiche, BVerwG, 27.02.1976, VII C 44.74, BVerwGE 50, 255-265).

    Diese Auslegung ist - da sie sich auf Landesrecht bezieht und § 127 BRRG nicht eingreift, weil der geltend gemachte Anspruch auf Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" als Anspruch auf Verleihung eines akademischen Titels ohne beamtenrechtliche Folgen dem Hochschul- und nicht dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. auch Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3 sowie ferner BVerwGE 50, 255 [258]) - revisionsgerichtlich nicht überprüfbar.

    Die angebliche Abweichung des Berufungsurteils von den erwähnten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht; denn die Divergenzrüge hinsichtlich der Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte gilt gemäß § 127 BRRG nur für Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis, während hier eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Hochschulrechtes vorliegt (vgl. BVerwGE 21, 119 [126] sowie Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Im Vordergrund steht hierbei die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Beurteilungskompetenz der Hochschule über die Qualifikation des Bewerbers (vgl. BVerwGE 52, 313 [318 f.] und 55, 73 [77]), die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf.

    Dieser Ansatz liegt ersichtlich auch der bisherigen zum Abweichungsrecht des Staates von Vorschlägen der Hochschule ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde (vgl. BVerwGE 52, 313 [318 f.] m.w.N.; BVerwGE 15, 256 [264 f.]).

  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Revisionsrechtliche Möglichkeit der Nachprüfung landesrechtlicher und …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Die Verleihung eines akademischen Titels (hier: außerplanmäßiger Professor) ohne beamtenrechtliche Folgen gehört nicht zum über BRRG § 127 revisiblen Landesbeamtenrecht, sondern zum Hochschulrecht (Vergleiche, BVerwG, 12.04.1977, VII B 109.76; Vergleiche, BVerwG, 27.02.1976, VII C 44.74, BVerwGE 50, 255-265).

    Diese Auslegung ist - da sie sich auf Landesrecht bezieht und § 127 BRRG nicht eingreift, weil der geltend gemachte Anspruch auf Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" als Anspruch auf Verleihung eines akademischen Titels ohne beamtenrechtliche Folgen dem Hochschul- und nicht dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. auch Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3 sowie ferner BVerwGE 50, 255 [258]) - revisionsgerichtlich nicht überprüfbar.

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht selbst für das Berufungsverfahren von Professoren den sogenannten Oktroi nur als (zulässige) "Möglichkeit" (BVerfGE 35, 79 [133 f.]), nicht jedoch als verfassungsrechtliches gebotenes Institut bezeichnet.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Eine solche Bedeutung kann nur Fragen zukommen, deren Klärung in dem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist; dies setzt ihre Entscheidungserheblichkeit voraus (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Die angebliche Abweichung des Berufungsurteils von den erwähnten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht; denn die Divergenzrüge hinsichtlich der Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte gilt gemäß § 127 BRRG nur für Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis, während hier eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Hochschulrechtes vorliegt (vgl. BVerwGE 21, 119 [126] sowie Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Im Vordergrund steht hierbei die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Beurteilungskompetenz der Hochschule über die Qualifikation des Bewerbers (vgl. BVerwGE 52, 313 [318 f.] und 55, 73 [77]), die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf.
  • BVerwG, 27.06.1980 - 7 B 110.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang des Begründungserfordernisses …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
    Da das Berufungsgericht in - wie dargelegt - revisionsgerichtlich nicht zu beanstandender Weise als Voraussetzung für die Verleihung des Titels einen entsprechenden Vorschlag der Hochschule fordert, ein solcher Vorschlag jedoch nicht vorliegt und - wie bereits rechtskräftig festgestellt ist (vgl. Urteil des VG Köln vom 31. März 1978 - 6 K 785/77 - sowie des OVG Münster vom 28. März 1980 - 5 A 1362/78 - und Beschluß des Senats vom 27. Juni 1980 - BVerwG 7 B 110.80 -) - auch keine entsprechende Verpflichtung besteht, stellt sich die Frage des Beurteilungs- und Ermessensspielraumes des Beklagten nicht.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Es bestehen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine Bedenken dagegen, daß sich der Minister für Wissenschaft und Kunst bei der Ausübung des der staatlichen Hochschulverwaltung bei der Ernennung eines Hochschullehrers zustehenden Ermessens (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ) an eine Entscheidung des Kabinetts für gebunden gehalten hat.

    Sie darf nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - u.a. unter Bezugnahme auf BVerfGE 15, 256 [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]; vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 3 HRG; § 58 Abs. 2 NHG; BVerfGE 35, 79 ).

  • VG Bremen, 12.06.2019 - 6 V 596/19

    Stellenbesetzung Professur - Besoldungsgruppe W2 - - Abweichung; …

    Sie darf hinsichtlich der Einschätzung zur fachlichen Qualifikation nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden (…BVerwG, Urt. v. 09.05.1985 - 2 C 16/83 -, juris Rn. 29;… BVerwG, Urt. v. 22.04.1977 - VII C 17.74 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschl. v. 18.05.1981 - 7 B 116/81 -, juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 154/08

    Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor"

    Dies folgt verfassungsrechtlich aus Art. 5 Abs. 3 GG, der die Beurteilungskompetenz der Hochschule über die Qualifikation des Bewerbers schützt vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.5.1981 - 7 B 116.81 -, KMK HSchR 1982, 86, 87; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.3.1993 - 15 A 2676/91 -, dokumentiert bei juris.
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor gemäß WissHG NW § 122

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2020 - 6 A 116/18

    Außerplanmäßiger Professor Verleihung

    Rn. 6 Vgl. zum Ganzen OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 1995 - 25 A 1649/91 -, NVwZ-RR 1995, 667 = juris Rn. 10 ff.; ferner BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1981 - 7 B 116.81 -, KMK HSchR 1982, 86, 87 = juris Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 26. Juni 2009 - 3 A 154/08 -, juris Rn. 38; Detmer in: Leuze/Epping, Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, 17. Lieferung 10.2019, § 41 HG NRW Rn. 4 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 15.10.2008 - 4 K 1940/06

    Ruf, Professur, Verwaltungsakt, Leistungsklage, Berufungsliste, Berufung, …

    Rn. 33 vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - 4 C 23 und 24/83 -, NVwZ 1986, 374 f.; Urteil vom 28. März 1963 - VIII C 57.62 -, BVerwGE 16, 50 (52); Urteil vom 22. April 1977 - VII C 17.74 -, BVerwGE 52, 313 (318 f.); Urteil vom 25. November 1977 - 7 C 25.76 -, BVerwGE 55, 73 (77); Beschluss vom 18. Mai 1981 - 7 B 116.81 - u.a., Buchholz, 421.2, Nr. 85 unter Bezugnahme auf BVerfGE, Beschluss vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - BVerfGE 15, 256 (264); vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 3 HRG; BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 -, BVerfGE 35, 79 (133 f.).
  • BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung …

    Von dieser Vorschrift wird nur Landesbeamtenrecht, nicht aber sonstiges Landesrecht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (vgl. hierzu Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw. und vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ).
  • VG Aachen, 12.06.2017 - 6 K 452/14
    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1981 - 7 B 116.81, juris Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 1995 - 25 A 1649/91, juris Rn. 10; OVG Saarland, Urteil vom 26. Juni 2009 - 3 A 154/08, juris Rn. 38.
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