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| BVerwG, 17.09.1976 - VII B 118.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität einer (autonomen) Satzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Autonomes Satzungsrecht - Bundesrecht - Bundesgesetzliche Ermächtigung
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 03.04.1974 - V 840/71
- BVerwG, 17.09.1976 - VII B 118.76
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62
Verordnung als Landesrecht
Auszug aus BVerwG, 17.09.1976 - 7 B 118.76
Sie ist vielmehr, wie die Klägerin selbst zutreffend bemerkt, autonome Satzung; jedenfalls für die Satzungen von nicht bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts kann nicht zweifelhaft sein, daß es sich dabei nicht um Bundesrecht handelt (vgl. auch BVerfGE 18, 407 [414, 418] für Rechtsverordnungen von Landesorganen auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung). - BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 17.09.1976 - 7 B 118.76
Mit ihrer Verletzung könnte eine Revision nicht begründet werden, so daß eine Zulassung der Revision ebenfalls nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 1, 19).
- BVerwG, 13.01.2000 - 11 B 72.99
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund im Rahmen der …
Damit wirft sie aber Fragen der Auslegung irrevisiblen gemeindlichen Satzungsrechts auf, die in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnten (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 7 B 118.76 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 79). - BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer landesrechtlichen Prüfungsordnung …
Dem Landesrecht sind vielmehr auch solche Rechtsnormen zuzuordnen, die aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigung durch die Länder oder deren Körperschaften erlassen werden (Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 7 B 118.76 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 79]; BVerwGE 54, 54 [56]). - BVerwG, 13.01.2000 - 11 B 73.99
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Damit wirft sie aber Fragen der Auslegung irrevisiblen gemeindlichen Satzungsrechts auf, die in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnten (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 7 B 118.76 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 79). - BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 97.81
Revisibilität von Vorschriften des Beamtenrechts
Diese Vorschrift gehört nicht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, auch wenn sie, wie die Beschwerde vorträgt, mit § 30 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Vorschriften zahlreicher weiterer Satzungen von Zusatzversorgungseinrichtungen anderer Länder wörtlich übereinstimmt und wenn sie auf eine bundesrechtliche Bestimmung verweist (Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 5 C 73.74 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 80]; BVerwGE 57, 204 [206 f.]; Beschlüsse vom 8. Februar 1967 - BVerwG 4 B 87.65 [Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 5] und vom 17. September 1976 - BVerwG 7 B 118.76 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 79]).
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