Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Feststellung der Eigenschaft staatlich anerkannter Ersatzschulen - Finanzierung von Ersatzschulen - Anerkennung einer Schule für nichtärztliche Heilberufe als Ersatzschule ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 01.03.1988 - 5 VG A 183/83
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1990 - 13 A 98/88
- BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90
Gewährung von Finanzhilfe nach § 129 NSchG
Auszug aus BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90
Auch in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1989 - 13 OVG A 54/87 - (= Berufungsentscheidung in dem mit Senatsbeschluß vom 3. April 1990 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren BVerwG 7 B 32.90), auf das sich die Beschwerde bezieht, wird übrigens lediglich ausgeführt, daß die in Rede stehenden Schulen im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG "Ersatz für öffentliche Schulen", nach dieser verfassungsrechtlichen Begriffsbestimmung also Ersatzschulen seien; die Genehmigungsfähigkeit der Schulen wird in diesem Zusammenhang weder geprüft noch erkennbar vorausgesetzt.
- BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …
Bei Erfüllung dieser und der weiteren in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 5 GG genannten Genehmigungsvoraussetzungen besteht ein verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 10. September 1990 - BVerwG 7 B 119.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 34 S. 27). - BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 …
Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG;… vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751). - OVG Niedersachsen, 17.08.1994 - 13 L 4856/93
Ersatzschule: Genehmigung einer MTA-Lehranstalt; Anerkennung, staatliche; …
Es ist schließlich richtig, daß der Senat - wie die Beklagte geltend macht - angesichts dieser Gesetzes- und Verordnungslage in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Genehmigung von MTA-Schulen in privater Trägerschaft als Ersatzschulen gemäß § 143 Abs. 1 NSchG (= § 123 Abs. 1 NSchG a.F.) als derzeit nicht möglich erachtet hat (vgl. insbesondere den Senatsbeschl. v. 25.6.1990 - 13 A 98/88 - und dazu den die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers zurückweisenden Beschl. des BVerwG v. 10.9.1990 - BVerwG 7 B 119.90 - Buchholz 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG).Sind Privatschulen nach den Anforderungen des Bundesverfassungsrechts zu genehmigen, so ist deshalb kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.9.1990, a.a.O.).
- VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08
Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht …
Denn die in Art. 7 Abs. 4 GG verbürgte Privatschulfreiheit wird hinreichend dadurch gewährleistet, dass dem freien Schulträger bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Ersatzschule unmittelbar über Art. 7 Abs. 4 Satz 2 und 3 GG eingeräumt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195, 200;… BVerwG, Urt. v. 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263, 266; Beschl. v. 10.9.1990 - 7 B 119.90 -, Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 34 S. 27;… Badura in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, (Stand Oktober 2008), Art. 7 Rn. 111;… Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1 Schulrecht, 4. Aufl. 2006, S. 254 Rn. 952 f.). - VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 2252/18
Anerkennung; Ersatzschule; Genehmigung; Physiotherapie; Privatschule
Ein danach bestehender Ersatzschulstatus kann der Schule vom Landesgesetzgeber nicht aberkannt werden, ebenso wenig wäre bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG Raum für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10. September 1990, 7 B 119/90, juris). - VG Schwerin, 27.01.2016 - 6 A 867/13
Erweiterung einer Ersatzschule
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