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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1258
BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88 (https://dejure.org/1988,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1988 - 7 B 128.88 (https://dejure.org/1988,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 (https://dejure.org/1988,1258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwohner - Verkehrsberuhigter Bereich - Anspruch - Öffentliche Parkeinrichtungen - Reservierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 729
  • NVwZ 1989, 356 (Ls.)
  • NZV 1989, 43
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88
    Die Bestimmung ermöglicht also dem Verordnunggeber eine - sonst nicht ohne weiteres zulässige (vgl. BVerwGE 27, 181) - Differenzierung zwischen parkberechtigten und nichtparkberechtigten Verkehrsteilnehmern, sagt aber nichts darüber aus, daß überhaupt Parkmöglichkeiten für Anwohner bereitgehalten werden müssen.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88
    Daß das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf Anliegergebrauch dies nicht gebietet, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (vgl. Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - DVBl. 1982, 1098).
  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

    Rn. 51 vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58/80 - und Beschluss vom 13. Juli 1988 - 7 B 128/88 -, jeweils juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1990 - 5S 2525/89 -, juris; Sauthoff, a.a.O., § 21 Rz. 767,.
  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2014 - 14 L 1856/13

    Zur Zulässigkeit der Parkraumbewirtschaftung im verkehrsberuhigten Bereich

    Rn. 46 vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989, 729, zitiert nach juris,.
  • BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91

    Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung - …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß es keinen Rechtssatz gibt, daß zugunsten von Anwohnern zwingend, d.h. unabhängig von den konkreten ordnungsrechtlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit eines Parkens auf öffentlichen Verkehrsflächen aufrechterhalten bleiben muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - in Buchholz 442.151 § 45 Nr. 18).

    Diese Bestimmung bietet nur die "gesetzliche Grundlage für die aus städtebaulichen Gründen für notwendig gehaltene Schaffung von Parkvorrechten für Anwohner unter gleichzeitigem Ausschluß der übrigen, nicht bevorrechtigten Kraftfahrer" (vgl. Beschluß vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - a.a.O.).

    "Eine solche Auslegung der StVO wäre auch sachwidrig, weil verkehrsregelnde Anordnungen immer nur durch Gründe der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und die den Straßenverkehrsbehörden in diesem Zusammenhang weiterhin zugewiesenen Ordnungsaufgaben gerechtfertigt werden können und dem Straßenverkehrsrecht eine die Behörde bindende, die konkrete örtliche Situation von vornherein außer acht lassende Festlegung der erforderlichen Maßnahmen fremd ist" (BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - a.a.O.).

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