Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Renaturierung des Bodenseeufers; Verlust von Habitatfläche; gemeldetes FFH-Gebiet
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 86 Abs 1 VwGO, Art 1 Buchst e EWGRL 43/92, Art 1 Buchst i EWGRL 43/92
Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Renaturierung des Bodenseeufers; Verlust von Habitatfläche; gemeldetes FFH-Gebiet - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zur Renaturierung des Bodenseeufers; Wiederbesiedlung der Flachwasserzonen im Renaturierungsbereich; Beeinträchtigung der ökologischen Merkmale eines gemeldeten FFH-Gebiets durch eine wesentliche ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zur Renaturierung des Bodenseeufers; Wiederbesiedlung der Flachwasserzonen im Renaturierungsbereich; Beeinträchtigung der ökologischen Merkmale eines gemeldeten FFH-Gebiets durch eine wesentliche ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132). - EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Soweit im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 7. November 2013 in der Rs. C-72/12 (Altrip) Bedenken anklingen (…Rn. 42 ff.), beziehen diese sich nicht auf die Kausalitätsrechtsprechung als solche, sondern auf Fragen der Beweislastverteilung. - BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Schließlich können Verstöße gegen zwingende Vorschriften des nationalen oder gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzrechts, namentlich der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, dann nicht zu einem Erfolg eines Anfechtungsbegehrens führen, wenn die Planung lediglich an Mängeln leidet, die für die Sachentscheidung nicht von Einfluss gewesen sind oder durch eine schlichte Planergänzung zu beheben sind (BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24 m.w.N.).
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14
Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Rn. 13 Der Vorwurf, das Gericht sei von aktenwidrigen Feststellungen ausgegangen, kann auf eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO führen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger, zweifelsfreier Widerspruch vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 21.14 - juris Rn. 5). - BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Überprüfung atomrechtlicher Genehmigung; Wohngrundstück; Zwischenlager
Auszug aus BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 19). - BVerwG, 25.11.2014 - 4 B 37.14
Luftverkehrsrechtliche Zustimmung innerhalb und außerhalb des Bauschutzbereichs
Auszug aus BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstanziiert war (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2014 - 4 B 37.14 - Rn. 14).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde oder wenn behauptete Mängel des Beschlusses durch schlichte Planergänzung - etwa durch Schutzmaßnahmen oder kleinräumige Trassenverschiebungen ohne Auswirkungen auf den Trassenverlauf in Höhe der enteignungsbetroffenen Grundstücke - behoben werden können (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42…, vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 23 …und vom 9. November 2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21; Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 - NuR 2015, 634 ). - BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)
Er fehlt etwa dann, wenn der geltend gemachte öffentliche Belang nur von kleinräumiger Bedeutung ist und auch seine fehlerfreie Beachtung nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des Grundstücks führen würde oder wenn behauptete Mängel des Beschlusses durch schlichte Planergänzung - etwa durch Schutzmaßnahmen oder kleinräumige Trassenverschiebungen ohne Auswirkungen auf den Trassenverlauf in Höhe der enteignungsbetroffenen Grundstücke - behoben werden können (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21…, vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 23 …und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42; Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 - NuR 2015, 634 Rn. 35). - VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14
Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße; …
Eine Enteignung des Klägers bzw. eine entsprechende Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses auf Grund der vermeintlich rechtswidrigen Maßnahmen um das Segelfluggelände liegt damit nicht vor (zum entsprechenden Kausalitätserfordernis ergänzend: BVerwG, Beschluss vom 20.02.2015 - 7 B 13/14 -, Rn. 35 nach juris).
- OVG Sachsen, 01.03.2024 - 4 A 1119/18
Abgrenzung FFH-Gebiet; Biotopschutz; FFH-Richtlinie; Hochwasserschutzanlage; …
Ist eine Population dazu in der Lage - sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann -, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (BVerwG, Beschl. v. 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 -, juris Rn. 33;… Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 132).Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist anhand der jeweiligen Einzelfallumstände zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 -, juris Rn. 33).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2016 - 11 D 33/13
Klagen gegen den sechsstreifigen Ausbau der BAB 43 nur zum Teil erfolgreich
Rn. 224 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 (311), und Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 -, NuR 2015, 634 (637). - BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Danach kann eine Anfechtungsklage keinen Erfolg haben, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42…, vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 23 …und vom 9. November 2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21; Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 - NuR 2015, 634 Rn. 35). - OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22
Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt
Rn. 122 Insoweit fehlt es auch den Klägerinnen und Kläger zu 8 und 9 sowie zu 16 und 17 schon an der Rügebefugnis, weil ein unterstellter Verstoß gegen die Eingriffsregelung ihrer Klage nur dann zum Erfolg verhelfen könnte, wenn er gerade kausal für die Eigentumsinanspruchnahme wäre (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2015 - 7 B 13.14 -, juris Rn. 35, Urt. v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24). - VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 831/23
Gewässerausbau; Hochwasserschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; …
Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde oder wenn behauptete Mängel des Beschlusses durch schlichte Planergänzung - etwa durch Schutzmaßnahmen oder kleinräumige Trassenverschiebungen ohne Auswirkungen auf den Trassenverlauf in Höhe der enteignungsbetroffenen Grundstücke - behoben werden können (…stRspr, vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 12.19 -, BVerwGE 170, 33 ;… Urt. v. 14.03.2018 - 4 A 11.17 -, juris Rn. 23, Urt. v. 09.11.2017 - 3 A 3.15 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21 sowie Beschl. v. 20.02.2015 - 7 B 13.14 -, <NuR 2015, 634 [636 f.]> jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 14 A 1391/14
Rechtswidrigkeit einer Beschränkung der Überprüfung einer Fortführungsmitteilung …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.2.2015 - 7 B 13.14 -, juris (…dort Rn. 10, 21 - 25); Urteil vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 -, BVerwGE 131, 186 (189) = juris (…dort Rn. 13); Beschluss vom 2.11.2007 - 3 B 58.07 -, NVwZ 2008, 230 = juris (…dort Rn. 7); und Beschluss vom 14.9.2007 - 4 B 37/07 -, juris Rn. 3.Rn. 72 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.2014 - 4 B 37.14 -, juris (…dort Rn. 14); Beschluss vom 20.2.2015 - 7 B 13.14 -, juris (…dort Rn. 10); Beschluss vom 23.3.2016 - 1 B 29.16 -, juris (…dort Rn. 12, 14).
- VG Augsburg, 01.07.2026 - Au 6 S 26.994
Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf Anordnung bzw. Wiederherstellung …
Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.2015 - 7 B 13/14 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 19 m.w.N.). - VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2017 - 11 A 1308/15
Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch straßenrechtlichen …
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