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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1842
BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79 (https://dejure.org/1979,1842)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1979 - 7 B 143.79 (https://dejure.org/1979,1842)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1979 - 7 B 143.79 (https://dejure.org/1979,1842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zur Lohnsummensteuer - Rückwirkende Festsetzung des Hebesatzes - Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der Beschlussfassung - Vertrauensschutz des Steuerschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 86
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79
    Bis zur Beschlußfassung über die Festsetzung des Hebesatzes spätestens am 30. Juni eines Kalenderjahres und der daran anknüpfenden Veröffentlichung der Festsetzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein rechtlicher Schwebezustand, den der Betroffene bei seinen Kalkulationen angesichts der klaren gesetzlichen Regelung berücksichtigen muß (vgl. BVerwGE 3, 45 [47] sowie dazu BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282 f.]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1971 - BVerwG 7 C 2.69 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 2; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1977 - BVerwG 7 B 8.77 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 3 - sowie Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 7 B 212.78 -); auch dies gilt nicht nur für eine Erhöhung des Hebesatzes, sondern auch für dessen erstmalige Festsetzung und die damit verbundene Einführung der Lohnsummensteuer.
  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 295.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79
    Bis zur Beschlußfassung über die Festsetzung des Hebesatzes spätestens am 30. Juni eines Kalenderjahres und der daran anknüpfenden Veröffentlichung der Festsetzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein rechtlicher Schwebezustand, den der Betroffene bei seinen Kalkulationen angesichts der klaren gesetzlichen Regelung berücksichtigen muß (vgl. BVerwGE 3, 45 [47] sowie dazu BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282 f.]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1971 - BVerwG 7 C 2.69 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 2; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1977 - BVerwG 7 B 8.77 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 3 - sowie Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 7 B 212.78 -); auch dies gilt nicht nur für eine Erhöhung des Hebesatzes, sondern auch für dessen erstmalige Festsetzung und die damit verbundene Einführung der Lohnsummensteuer.
  • BVerwG, 20.11.1978 - 7 B 212.78

    Abgabenänderungsbescheid nach neuer Festsetzung des Grundsteuerbetrags

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79
    Bis zur Beschlußfassung über die Festsetzung des Hebesatzes spätestens am 30. Juni eines Kalenderjahres und der daran anknüpfenden Veröffentlichung der Festsetzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein rechtlicher Schwebezustand, den der Betroffene bei seinen Kalkulationen angesichts der klaren gesetzlichen Regelung berücksichtigen muß (vgl. BVerwGE 3, 45 [47] sowie dazu BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282 f.]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1971 - BVerwG 7 C 2.69 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 2; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1977 - BVerwG 7 B 8.77 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 3 - sowie Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 7 B 212.78 -); auch dies gilt nicht nur für eine Erhöhung des Hebesatzes, sondern auch für dessen erstmalige Festsetzung und die damit verbundene Einführung der Lohnsummensteuer.
  • BVerwG, 26.04.1977 - 7 B 8.77

    Öffentlich ausgelegter Satzungsentwurf - Beschränkte Einsichtsmöglichkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79
    Bis zur Beschlußfassung über die Festsetzung des Hebesatzes spätestens am 30. Juni eines Kalenderjahres und der daran anknüpfenden Veröffentlichung der Festsetzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein rechtlicher Schwebezustand, den der Betroffene bei seinen Kalkulationen angesichts der klaren gesetzlichen Regelung berücksichtigen muß (vgl. BVerwGE 3, 45 [47] sowie dazu BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282 f.]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1971 - BVerwG 7 C 2.69 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 2; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1977 - BVerwG 7 B 8.77 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 3 - sowie Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 7 B 212.78 -); auch dies gilt nicht nur für eine Erhöhung des Hebesatzes, sondern auch für dessen erstmalige Festsetzung und die damit verbundene Einführung der Lohnsummensteuer.
  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 2.69
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79
    Bis zur Beschlußfassung über die Festsetzung des Hebesatzes spätestens am 30. Juni eines Kalenderjahres und der daran anknüpfenden Veröffentlichung der Festsetzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein rechtlicher Schwebezustand, den der Betroffene bei seinen Kalkulationen angesichts der klaren gesetzlichen Regelung berücksichtigen muß (vgl. BVerwGE 3, 45 [47] sowie dazu BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282 f.]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1971 - BVerwG 7 C 2.69 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 2; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1977 - BVerwG 7 B 8.77 - in Buchholz 401.4 § 21 GrStG Nr. 3 - sowie Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 7 B 212.78 -); auch dies gilt nicht nur für eine Erhöhung des Hebesatzes, sondern auch für dessen erstmalige Festsetzung und die damit verbundene Einführung der Lohnsummensteuer.
  • VG Neustadt, 23.06.2016 - 3 L 476/16

    Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen …

    Rn. 2 Vorab weist die Kammer darauf hin, dass es für die Frage, ob eine Hebesatzfestsetzung mit Wirkung vom Beginn des laufenden Jahres an zulässig ist, gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz - GrStG - auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der zuständigen Gemeindevertretung (spätestens bis zum 30. Juni des Kalenderjahres) ankommt, nicht hingegen - wie offensichtlich die Antragstellerin meint - auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung oder des Beschlusses über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes (s. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1979 - 7 B 143/79 -, juris, Rn. 5; OVG MV…, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11

    Rechtzeitige Bestimmung des Hebesatzes für Grundsteuern; Wirksamkeit einer …

    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Bestimmung ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die zuständige Gemeindevertretung, auf den Zeitpunkt der Genehmigung oder der Bekanntmachung des Beschlusses kommt es dagegen nicht an (BVerwG, Beschl. v. 13.07.1979 - 7 B 143.79 -, juris;… FG Cottbus, Urt. v. 14.01.2009 - 3 K 2287/04 B -, juris).
  • VG Minden, 10.11.2004 - 11 K 6733/03

    Nachträgliche Grundsteuererhöhung in Lage rechtmäßig

    Rn. 16 Vgl. zur Terminologie BVerwG, Beschluss vom 13.7.1979 - 7 B 143.79 -, BayVBl. 1979, 730 = Buchholz 401.5 § 25 GewStG Nr. 1 m.w.N.

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.7.1979, a.a.O.; BVerfG, Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvR 2/60 -, BVerfGE 13, 279.

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